DEUTSCH / ENGLISH
Suche
Suchformular
SuchoptionenSuche in:
Suchoptionen
Suche in:

Pressemitteilungen

Filtermöglichkeit

uniko sieht Privatuniversität CEU als Bereicherung

Blimlinger warnt vor Vermengung öffentlicher und privater Uni-Finanzierung

OTS 4.12.2018

Die Absicht und das Vorhaben der Central European University (CEU), wegen der rechtspopulistischen Politik der ungarischen Regierung von Budapest nach Wien zu übersiedeln, stoßen bei der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) auf überaus großes Verständnis. „Wir freuen uns auf jede Bereicherung des Universitätsstandortes Wien, die durch die CEU und ihre qualitätsvollen internationalen Programme gegeben ist. Wir heißen die Kollegen und Kolleginnen herzlich willkommen“, erklärt uniko-Präsidentin Eva Blimlinger.

Donau-Uni: uniko gegen Aufnahme ins Universitätsgesetz

APA 13.11.2018

Die Universitätenkonferenz (uniko) lehnt die von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) geplante Aufnahme der Donau-Universität Krems ins Universitätengesetz (UG) zum derzeitigen Zeitpunkt ab. Die Maßnahme sei „in sich widersprüchlich", deren Zweck „weder rechtstechnisch noch inhaltlich nachvollziehbar", heißt es in der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, dessen Begutachtungsfrist am 14. November endet.

Wirklich ins UG überführt wird die mittlerweile als Universität für Weiterbildung Krems (UWK) firmierende Donau-Uni mit der Novelle nicht. Vielmehr wird sie vorerst nur in die Auflistung der dann 22 Universitäten aufgenommen. Das eigens für sie geschaffene Donau-Uni-Gesetz (mittlerweile UWK-Gesetz) bleibt vielmehr in Geltung. Eine allfällige Integration in das UG werde erst „nach der Fertigstellung der Studie zum System der wissenschaftlichen Weiterbildung im Rahmen der Anpassungen der einschlägigen Bestimmungen erfolgen", heißt es in den Erläuterungen.

Aufnahme könne nur „Schlusspunkt sein und nicht Anfang"

Genau daran stößt sich die uniko: Als Ziel der Maßnahme werde in den Erläuterungen zur Novelle die „bessere Sichtbarkeit" der Uni bzw. deren „Einbindung in künftige Überlegungen zur Gestaltung der wissenschaftlichen Weiterbildung" genannt. Das entspreche aber nicht den Aufgaben des UG: „Es handelt sich um Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit bzw. um strategische politische Absichtserklärungen, die grundsätzlich nicht Gegenstand einer gesetzlichen Regelung sein können und auch nicht sollen."

Eine Aufnahme der Donau-Uni könne „nur der Schlusspunkt unter eine allfällige Integration in das UG 2002 sein, die strukturelle und rechtliche Änderungen erfordert, und nicht deren Anfang", so die uniko. Abgesehen davon müssten auch noch Fragen wie etwa Finanzierung oder Studienangebot geklärt werden. „Nicht nachvollziehbar" ist für die uniko außerdem, warum sich der Bund in einer 15a-Vereinbarung dazu verpflichten will, seinen Anteil am Globalbudget der Donau-Uni zu verdoppeln. Dies widerspreche der gerade ins UG aufgenommenen Neuregelung der Uni-Finanzierung, die vor allem auf die Entwicklung der Zahl der prüfungsaktiven Studenten abstellt.

Brexit: Universities UK und uniko wollen Kooperation vertiefen

Statement mit Appell an Politik, wissenschaftlichen Austausch weiter zu ermöglichen

OTS 19.10.2018

Vor dem Hintergrund der Brexit-Verhandlungen kamen die Präsidentin von Universities UK, Dame Janet Beer, und die Präsidentin der uniko, Eva Blimlinger, am Donnerstagabend bei einem Arbeitsgespräch in Wien überein, die bisherige Zusammenarbeit zu vertiefen. Unabhängig vom Ergebnis der Brexit-Verhandlungen und allfälligen Auswirkungen für die Scientific Community haben die Rektorinnen und Rektoren der Universitäten beider Länder, wie die anwesenden Mitglieder der Delegationen von UUK und uniko betonten, großes Interesse daran, die wechselseitigen Beziehungen aufrecht zu erhalten. Zu diesem Zweck sollen ab 2019 bilaterale Treffen stattfinden, um auf die veränderte Situation angemessen reagieren zu können. Universities UK und uniko haben die Gelegenheit ergriffen, folgendes gemeinsame Statement zu formulieren:

Meisterprüfung: uniko warnt vor falschen Erwartungen

Fiorioli: Zuordnung beruflicher Qualifikation bedeutet nicht Studienberechtigung

OTS 21.9.2018

Die heute bekundete Wertschätzung der Wirtschaftsministerin und der Wirtschaftskammer (WKO) für die jüngste Entscheidung der Steuerungsgruppe zum Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) nimmt die Generalsekretärin der Universitätenkonferenz (uniko), Elisabeth Fiorioli, zum Anlass, um vor allfälligen falschen Erwartungen zu warnen: Die sogenannte Aufwertung der Meisterprüfung durch NQR-Zuordnung des Meisters auf das Bachelor-Niveau (Level 6) bedeute keine Gleichwertigkeit im Sinne des Hochschulrechts und berechtige auch nicht zur Zulassung zu einem Masterstudium oder zur Führung des akademischen Titels „Bachelor“.

uniko: Realität des Studierenden im Widerspruch zu Uni-Budget

Präsidentin Blimlinger sieht bei Wunsch nach Änderungen auch Ministerium gefordert

OTS 21.9.2018

Mit Zustimmung, aber auch Vorbehalten reagiert die Präsidentin der Universitätenkonferenz (uniko), Eva Blimlinger, auf die jüngsten Wortmeldungen seitens des Wissenschaftsministeriums, die im Rahmen der gestern und heute, Freitag, in Wien anberaumten EU-Konferenz „The New Student“ an die Adresse der öffentlichen Universitäten gerichtet wurden. So resümierte der für Hochschulen zuständige Sektionschef unter Berufung auf den Bericht zur sozialen Lage der Studierenden, dass „die Normvorstellung vom Vollzeitstudierenden“ mit der Lebensrealität immer weniger übereinstimme. „Den Befund teilen wir gerne, doch dieser findet kaum Niederschlag in den Budgets der Universitäten“, entgegnet Blimlinger.

Blimlinger: „Regionaler BIP-Anteil ist für Unibudget belanglos“

uniko-Präsidentin sieht bei allen Universitäten gute Argumente für mehr Geld

OTS 20.8.2018

Die jüngsten Aussagen der Spitzenvertreter des Landes Oberösterreich, die unter Hinweis auf den Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt eine „gerechtere finanzielle Unterstützung“ für die Universität Linz (JKU) fordern, veranlassen die Präsidentin der Universitätenkonferenz (uniko), Eva Blimlinger, zu folgender Klarstellung: „Eine Bezugnahme auf Oberösterreichs Anteil am Bruttoinlandsprodukt hat für die kommenden Verhandlungen der Leistungsvereinbarungen zwischen den 21 Universitäten und dem Wissenschaftsministerium ebenso wenig Relevanz wie etwa der Hinweis auf den Fachkräftemangel.“ Bei der Vergabe der Universitätsbudgets 2019 bis 2021 zählten, so Blimlinger, keine Milchmädchenrechnungen oder Föderalismusmuskeln, sondern die tatsächlichen prüfungsaktiven Studierendenzahlen.

Die Universitätenkonferenz (uniko) will in Zusammenarbeit mit der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) ein Modell für eine Art Grundstipendium erarbeiten sowie das Studienrecht reformieren. So soll es etwa die Möglichkeit eines Vollzeit- oder eines Teilzeitstudiums sowie eine Art der Ruhendstellung des Studiums geben, so uniko-Präsidentin Eva Blimlinger kürzlich vor Journalisten.

uniko-Empfehlung zu Studienbeiträgen von Berufstätigen

Universitäten beschließen, Studienabschluss-Stipendienfonds einzurichten

OTS 19.6.2018

Eine Empfehlung an die Universitäten, künftig Studienabschluss-Stipendienfonds für Berufstätige einzurichten, wurde gestern, Montag, in der Plenarversammlung der Universitätenkonferenz (uniko) an der Kunstuniversität Linz einstimmig beschlossen. Die Universitäten reagieren damit auf die Aufhebung der Regelung des § 92 Abs. 1 Z 5 UG (Erlass des Studienbeitrags für Berufstätige) durch den Verfassungsgerichtshof, die mit 30. Juni 2018 wirksam wird. „Der uniko geht es darum, berufstätige Studierende mit Aussicht auf baldigen Studienabschluss zu unterstützen“, erklärt dazu uniko-Präsidentin Eva Blimlinger.

Drittstaatsangehörige: uniko über Novelle zu Fremdenrechtsgesetz erstaunt

Präsidentin Blimlinger macht auf Eingriff in die Autonomie der Unis aufmerksam

OTS 18.4.2018

Erstaunen lösen bei der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) die Pläne des Innenministeriums aus, die Aufenthaltsbestimmungen für Studierende aus sogenannten Drittstaaten zu verschärfen. Zum einen würden auch an Österreichs Universitäten viele (Master-)Studiengänge bereits in Englisch geführt, weshalb die geforderten Deutschkenntnisse zu Studienbeginn nicht zwingend notwendig seien, gibt uniko-Präsidentin Eva Blimlinger zu bedenken. Zum anderen würden damit vor allem hochklassige Talente – sei aus dem Bereich der Musik oder aus den technischen Studienrichtungen – abgeschreckt. „Problematisch ist auch der Aspekt, dass über den Umweg des Fremdenrechts ganz offensichtlich in die Autonomie der Universitäten bei der Zulassung von Studierenden eingegriffen werden soll“, ergänzt Blimlinger. Über deren Eignung könne aber nicht das Innenministerium entscheiden.