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Unis glauben nicht an „Kündigungskultur"

APA 2.7.2015

Die Universitäten wollen weiter auf befristete Dienstverhältnisse für ihre Mitarbeiter setzen. Pläne für eine verstärkte Implementierung von unbefristeten Verträgen samt einer damit einhergehenden „Kündigungskultur" seien aufgrund der rechtlichen Lage kaum umsetzbar, so der Vorsitzende des Dachverbands der Universitäten, Medizin-Uni-Wien-Rektor Wolfgang Schütz, vor Journalisten. Derzeit wird im Wissenschaftsministerium eine Novelle des Universitätsgesetzes (UG) vorbereitet, in der unter anderem Karrieremodelle geregelt werden sollen. Von den Neuerungen betroffen wären vor allem jene Mitarbeiter, die unter den Uni- Kollektivvertrag fallen.

Für diese gilt grundsätzlich das Angestelltenrecht - allerdings werden sie auf zwei Arten finanziert: Das aus dem Globalbudget der Unis bezahlte Stammpersonal hat zu fast drei Viertel unbefristete Verträge, die über Drittmittel (vor allem für Forschungsprojekte) finanzierten Mitarbeiter zu fast 90 Prozent dagegen nur befristete Dienstverhältnisse.

Das UG sieht allerdings Grenzen für die Befristung vor: Arbeitsverhältnisse dürfen bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit auf höchstens sechs (bei Teilzeitbeschäftigung acht) Jahre befristet werden. Innerhalb dieser Zeit ist bei Drittmittel-Mitarbeitern auch eine mehrmalige hintereinander folgende Befristung möglich.

„Wir haben uns bei diesen Drittmittelverträgen zu sehr auf die Leiter der Forschungsprojekte verlassen, dass sie von sich aus schauen, die besten der Drittmittelangestellten dann auf unbefristete Stellen zu bekommen", konzedierte Schütz. In den vergangenen Jahren hätten viele Projektmitarbeiter diese sechs Jahre erreicht - die Rektoren würden diesen aber keine unbefristeten Verträge geben, weil sie Sorge haben, diese nach dem Wegfall der Projektmittel aus dem begrenzten Globalbudget nicht mehr finanzieren zu können.

Folge war, dass die betroffenen Mitarbeiter trotz höheren Alters nach Auslaufen der Befristung die Uni verlassen mussten. „Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass diese prekären Stellen ab einem gewissen Alter entweder in ein unbefristetes überführt werden oder die Mitarbeiter bei Verlassen der Uni noch nicht so alt sind", so Schütz.

Einfachste Lösung nicht umsetzbar

Die vermeintlich einfachste Lösung, nämlich allen Mitarbeitern von Anfang an ein unbefristetes Dienstverhältnis zu geben und bei mangelnder Qualifikation oder Ende der Drittmittelgelder zu kündigen, greife nicht, so Schütz. „Sie können keinem Arbeitsrichter klarmachen, dass Sie - wenn Sie wegen Wegfalls der Drittmittel kündigen - bei einem Betrieb mit 4.000 Personen keine andere Stelle für den Mitarbeiter finden." Auch bei Kündigungen wegen mangelnder Qualifikation gebe es eine Tendenz der Arbeitsrichter, keine neuen Arbeitslosen zu schaffen - außerdem würden so Gerichte über die wissenschaftliche Qualität entscheiden.

An der Medizin-Uni Wien habe es seit der Ausgliederung 2004 knapp 30 Kündigungen gegeben, so Schütz. Mittlerweile würden alle davon vor Gericht gehen - zwar verliere man nicht alle Fälle, am Ende stünde aber oft ein Vergleich, der auch schon einmal mehrere Jahresgehälter koste. In rund zehn Prozent der Fälle müsse der Arbeitnehmer sogar wieder eingestellt werden.

„Community lebt auch vom Wechsel"

Ganz grundsätzlich seien die Unis auch nicht dazu da, allen neu eintretenden Mitarbeitern eine permanente Karriere zu ermöglichen, betonte Schütz. „Die universitäre Community lebt auch vom Wechsel." Vielmehr müssten die Hochschulen dafür sorgen, dass diese Leute auch in der Privatwirtschaft Perspektiven haben: „Wenn man an der ETH Zürich eine Stelle verlässt, sind Sie begehrt." Es sei auch nicht möglich, alle Mitarbeiter mit einer gewissen Qualifikation zu behalten: „Wenn wir lauter unbefristete Stellen haben, können wir irgendwann keinen Nachwuchs mehr aufnehmen."

Daneben setzten die Unis aber natürlich auch auf die neuen Qualifikationsvereinbarungen, mit denen besonders qualifizierte Mitarbeitern bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (meist bestimmte Publikations- und Lehrleistungen, Einwerbung von Drittmitteln, Auslandsaufenthalt sowie Betreuung von Dissertanten) eine Laufbahnstelle und damit eine unbefristete Anstellung bekommen - am Ende stehe eine „assoziierte Professur". (APA)