uniko will Lateinpflicht für die Lehramtsstudien, Medizin und Jus abschaffen
Hütter: „Ist auch als Erleichterung für die Studierenden gedacht“/Keine Geringschätzung von Latein, aber Universitäten "sensitiv gegenüber neuen Entwicklungen"
Mit Oktober sind neue Studienpläne für das Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung an den Universitäten und in den Verbünden mit den Pädagogischen Hochschulen in Kraft getreten. Das von vier auf drei Jahre verkürzte Bachelorstudium umfasst neuerdings 180 ECTS (zuvor 240 ECTS), das zweijährige Masterstudium 120 ECTS.
Neben der kürzeren Studiendauer bedeuten die neuen Curricula weitere Änderungen wie einen stärkeren Praxisanteil oder die Vermittlung von Grundlagen in Deutsch als Zweitsprache sowie inklusive Pädagogik für alle Lehramtsstudierenden.
„Mehr Unterrichtspraxis und neue Aufgaben im Curriculum bei gleichzeitig verkürztem Studium haben die uniko dazu bewogen, eine Erleichterung für die Studierenden zu befürworten“, sagt uniko-Präsidentin Brigitte Hütter. „Künftig soll Latein generell für Lehramtsstudien nicht mehr erforderlich sein – mit Ausnahme natürlich Latein als Lehramt.“
„Stoff auch ohne formale Lateinprüfung beherrschbar“
Derzeit ist Latein für einen Großteil des lebenden Fremdsprachenunterrichts, für Religionsunterricht (evangelisch und katholisch) sowie für Geschichte und politische Bildung vorgeschrieben. Latein ist zwar keine Zulassungsvoraussetzung, jedoch sind Lateinkenntnisse vor dem Ablegen der 1. Diplomprüfung bzw. vor Abschluss des Bachelorstudiums nachzuweisen. Dies soll gemäß Vorschlag der uniko nun fallen. „Immer mehr Studierende erbringen ihre Lateinkenntnis als eine der letzten Prüfungen vor dem Abschluss, was den Schluss zulässt, dass der Stoff auch ohne formale Lateinprüfung beherrschbar ist“, sagt Hütter.
Bei Deutsch, Anglistik, Romanistik und Slawistik als Diplomstudium sollen Lateinkenntnisse weiterhin mittels Schulzeugnisses oder Zusatzprüfung nachgewiesen werden müssen.
Fallen soll Latein hingegen bei Human-, Zahn- und Veterinärmedizin, bei Pharmakologie und Rechtswissenschaften.
„Latein soll Bildungsbestandteil bleiben“
Der Beschluss der uniko-Plenarversammlung wird dem für die Universitätsberechtigungsverordnung (UBVO) zuständigen Bildungsminister übermittelt. „Die Universitäten beweisen mit diesem weitreichenden Vorschlag, dass sie sensitiv auf neue Entwicklungen reagieren und flexibel sind“, sagt Hütter.
Die uniko betont, dass sie weder den kulturellen Wert von Latein geringschätzt noch verkennt, wie sehr der Lateinunterricht die Analysefähigkeit stärkt. Latein solle vor dem Hintergrund eines umfassenden Kulturverständnisses jedenfalls Bildungsbestandteil bleiben.
Zentrale Rolle der Universitäten bei Lehrer:innenausbildung muss bleiben
An die Adresse des Bildungsministers sendet die uniko auch die Botschaft, dass die Universitäten in der Lehrer:innenausbildung weiterhin eine zentrale Rolle spielen müssen, „das steht für die uniko außer Frage“, sagt Hütter im Kontext laufender Gespräche über die neuen Schools of Education. Die Universitäten stellen aktuell 70 bis 90 Prozent der Lehre für die Sekundarstufe Allgemeinbildung zur Verfügung. „Das genuine, universitäre Angebot der forschungsgeleiteten Lehre garantiert, dass die Studierenden sowohl in der Aus- als auch in der Fortbildung Fachinhalte auf aktuellem Stand vermittelt bekommen. Darüber hinaus sind die unabhängigen Universitäten der ideale Ort dafür, angehende Lehrpersonen zu kritischem Denken und Reflexion anzuleiten, damit sie diese Fähigkeit an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können. Den Universitäten kommt hier eine demokratiepolitisch entscheidende Rolle zu“, sagt Hütter. Die uniko verweist erneut auf ihren Vorschlag, die von der Regierung geplanten Schools of Education als eigene Einheiten unter dem Dach der Universitäten anzusiedeln.