Finanzierung & Budget
Finanzierung
Die Finanzierung der öffentlichen Universitäten in Österreich wird im Universitätsgesetz (UG 2002) geregelt. Dabei wird klargestellt: „Die Universitäten sind vom Bund zu finanzieren.
Wesentliches Finanzierungselement sind die Leistungsvereinbarungen. Diese sind öffentlich-rechtliche Verträge zwischen den einzelnen Universitäten und dem Bund und werden für drei Jahre abgeschlossen.
Mit der Leistungsvereinbarungsperiode 2019-2021 wurde das Konzept der „Universitätsfinanzierung NEU“ eingeführt. Dieses wird in der Universitätsfinanzierungsverordnung (UniFinV) geregelt.
Budgetierung und Controlling
Das Controlling umfasst einerseits die Kosten und Leistungsrechnung, die in der Verordnung über einheitliche Standards für die Kosten- und Leistungsrechnung an Universitäten (KLRV Universitäten) geregelt wird und andererseits die Wissensbilanz-Verordnung (WBV 2016).