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PromoLi - Promotionsstellen ohne Limit

Den Universitäten kommt als Bildungsstätten eine besondere Verantwortung im Bereich der Diversität zu. Neben den „klassischen“ Zielen der Gleichstellung stellt Inklusion mit der 2009 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention eine Kernaufgabe von Hochschulen und Universitäten dar.

Am Pilotprojekt "Promotion ohne Limit" (PromoLi) nahmen neun Universtäten teil:

  • Universität Linz (Lead Universität)
  • Universität Wien
  • Universität Graz
  • Universität Innsbruck
  • Medizinische Universität Wien
  • Universität Salzburg
  • Universität für Bodenkultur Wien
  • Wirtschaftsuniversität Wien
  • Universität Klagenfurt

Das Projekt wurde durch Mittel des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales Gesundheit und Konsumentenschutz gefördert.

 

ZIELSETZUNG 

Ein langfristiges Ziel von PromoLi ist es, österreichweit an den Universitäten eine hinreichende Zahl an Stellen in Form eines dauerhaften Förderprogramms zu schaffen, auf denen Menschen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung  promovieren können, um diesen Personen die Voraussetzungen für eine wissenschaftliche oder künstlerische Karriere bzw. einen Einstieg in die außeruniversitäre Forschung bzw. eine adäquate erwerbsmäßige Tätigkeit zu ermöglichen.

Dabei wird das Projekt geleitet von der Idee der

 -      Förderung von ausgezeichneten, dem Personenkreis der begünstigt Behinderten zurechenbaren, Wissenschafter_innen und Künstler_innen auf Promotionsniveau,

-      Schaffung von Promotionsstellen an möglichst allen österreichischen Universitäten mit befristeten Arbeitsverhältnissen bis zu 4 (in Ausnahmefällen 6) Jahren im Ausmaß von 20 bis 30 Wochenstunden,

-      Unterstützung von Personen, die dem Personenkreis der begünstigt Behinderten zurechenbare sind, bei der beruflichen Integration im Wissenschaftsbetrieb oder im Kunstbereich bzw. in der qualifizierten Arbeitswelt.

 

ZIELGRUPPE

Personen mit abgeschlossenem Diplom- oder Masterstudium, die dem Personenkreis der begünstigt Behinderten im Sinne § 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) angehören und ein Dissertationsstudium anstreben.

 

FÖRDERUNGEN

Die beteiligten Universitäten schrieben Mitte Jänner 2019 die Stelle jeweils an ihrer Universität aus. Bewerber:innen konnten sich nur an einer Universität bewerben. Jede Universität führte eine eigene Begutachtung durch. Die endgültige Vergabe erfolgte durch ein Gremium im Rahmen des Projektes PromoLi.

Mit den Projektmitteln konnten insgesamt sieben Promotionsstellen vergeben werden. Die vorhandenen Projektmittel sind mit der Vergabe dieser sieben Stellen ausgeschöpft.