Aktuelles
OTS, 05.04.2023
Als Pionierinnen einer nachhaltigen Entwicklung stellen sich die österreichischen Universitäten angesichts der geringen Ambition der österreichischen Regierung bei der Umsetzung der Klimaziele bzw. Ignoranz wissenschaftlicher Evidenz solidarisch hinter die große Gruppe führender Wissenschaftler:innen, die disziplinen- und universitätsübergreifend nicht müde wird, auf die dramatischen Folgen der Klima- und Biodiversitätskrise hinzuweisen. Die österreichische Universitätenkonferenz (uniko) richtet daher erneut einen dringen Appell an die Bundesregierung, die Warnungen der Wissenschaft und auch die Anliegen friedlicher Formen des zivilen Protests ernst zu nehmen und sofortige Maßnahmen zu ergreifen.
OTS, 23.3.2023
Die österreichische Universitätenkonferenz (uniko) zeigt sich angesichts der jüngsten innenpolitischen Entwicklungen – von der "Rede zur Zukunft der Nation" von Kanzler Nehammer bis hin zum Arbeitsübereinkommen zwischen ÖVP und FPÖ in Niederösterreich – äußerst besorgt über die Ignoranz wissenschaftlicher Evidenz bzw. die mangelnde Wertschätzung gegenüber Forscherinnen und Forschern. Diese stünden in krassem Gegensatz zu den Bestrebungen, das Vertrauen in Wissenschaft und Demokratie zu stärken, betont uniko-Präsidentin Sabine Seidler.
Positionspapier
zu Zentralen Dimensionen universitärer Internationalisierung, 12. Dezember 2022
BMBWF/uniko: Laufender Betrieb der Universitäten für 2023 möglich
Das BMBWF und die uniko haben sich dabei auf einen Kompensationsmechanismus geeinigt, der in gemeinsamen Schritten die Absicherung der tatsächlich anfallenden Mehrkosten der gesamten Leistungsvereinbarungsperiode sicherstellen soll, um Personalabbau und den Rückbau zentraler Leistungen zum Nachteil der Studierenden zu verhindern. Der laufende Betrieb der Universitäten ist für das Jahr 2023 unter der Voraussetzung möglich, dass neben den bisher zugesagten Mitteln Sparmaßnahmen der Universitäten und die Verwendung von Rücklagen der Universitäten zum Einsatz kommen. Mit dieser der Ausnahmesituation geschuldeten Überbrückungslösung kann, falls erforderlich und vertretbar, von einer ausgeglichenen Bilanzierung über die LV-Periode abgesehen werden. Nach Ablauf des ersten Quartals 2023 wird das BMBWF gemeinsam mit der uniko und den einzelnen Universitäten die jeweils aktuelle Situation sowie einen möglichen zusätzlichen Bedarf für 2024 evaluieren, da sich aufgrund der derzeit volatilen Lagen noch keine belastbaren Vorhersagen treffen lassen. Das Einbringen der universitären Rücklagen wird in der Budgetierung der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode 2025 bis 2027 im Sinne eines Sockels berücksichtigt werden und unter Bedachtnahme auf die im Regierungsprogramm festgehaltenen Zielwerte erfolgen.