DEUTSCH / ENGLISH
Suche
Suchformular
SuchoptionenSuche in:
Suchoptionen
Suche in:
Filtermöglichkeit  

NEWSLETTER 5/07

04.07.2007

KOMMENTAR

Der 1. Oktober 2000 stellte an der Johannes Kepler Universität Linz zwar den Beginn der zweiten Funktionsperiode eines Rektorats unter dem UOG 1993 dar, aber dieses Datum stand lokal eher im Zeichen einer Weiterentwicklung neuer Ansätze im Universitätsmanagement als im Zeichen eines Umbruchs der Universitätslandschaft. Dennoch hatte die Österreichische Rektorenkonferenz (ÖRK) bereits damals die Vision einer viel weiter gehenden „Universitätsautonomie“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Ende November 2000 forderte die ÖRK-Plenarversammlung, „die Universitäten künftig in eine Rechtsform öffentlich-rechtlicher Einrichtungen mit uneingeschränkter Rechts- und Geschäftsfähigkeit überzuführen“.

INLAND

Das Drängen der Rektorenkonferenz (ÖRK) auf gesetzliche Änderungen beim Fremdenrecht scheint bei den zuständigen Regierungsmitgliedern erstmals auf Widerhall zu stoßen. „Es ist zuletzt der Eindruck entstanden, dass Österreichs Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher aus aller Welt nicht ausreichend offen ist“, stellte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein bei der jüngsten ÖVP-Regierungsklausur in Mistelbach fest. Da Österreich Wissenschafter/innen aus aller Welt brauche und wolle, soll daher in den kommenden Tagen eine Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgelegt werden. Forscher/innen sollten künftig von Ausnahmeregelungen profitieren können und „ohne Beschränkungen“ nach Österreich kommen.

Eine willkommene Plattform bot Anfang Juni die Tagung des Wissenschaftsrates (ÖWR) und des Rates für Forschung und Technologieentwicklung (RFTE) für den Präsidenten der Rektorenkonferenz (ÖRK), Christoph Badelt, um die fünf Eckpunkte einer österreichischen Forschungspolitik aus Sicht der Universitäten darzustellen. Nach der Erstellung eines Gesamtkonzeptes für den tertiären Sektor geht es nach den Worten des ÖRK-Chefs darum, die Rolle der Grundlagenforschung ernst zu nehmen, die Autonomie der Universitäten zu stärken, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern und die Internationalisierung der Universitäten voranzutreiben.

„Der freie Zugang zu den Studien ist nicht unbedingt kompatibel mit sicheren Arbeitsplätzen für Absolventen.“ Mit diesen Worten begrüßte der Präsident der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW), Peter Schuster, in der vergangenen Woche die Teilnehmer einer Fachtagung, die von der Sir Karl Popper Society in Wien ausgerichtet wurde. Experten/innen aus dem Arbeitsmarktservice (AMS), der Wirtschaft und Politiker versuchten, in Diskussionen und Workshops Ursachen und Hintergründe für das Phänomen Arbeitslosigkeit von Akademiker/innen auszuleuchten.

INTERNATIONALES

Das Aufgebot an Eminenzen und Exzellenzen in der Päpstlichen Lateranuniversität Rom war kaum zu überbieten: Die Aula Magna mit ihren mehr als 500 Sitzplätzen war am 21. Juni, dem Eröffnungstag des Europäischen Treffens für Universitätsprofessoren, dem Andrang geistlicher und weltlicher Würdenträger nicht mehr gewachsen – ein Gutteil der hohen Gäste aus 46 Ländern musste die Ansprachen der Kardinäle, EU-Kommissare, Rektoren und Gelehrten in Ausweichsälen auf der Leinwand mitverfolgen. Das Interesse für die vom Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) organisierte viertägige Konferenz zum Thema „Ein neuer Humanismus für Europa. Die Rolle der Universitäten“ sprengte alle Erwartungen.

KURZMELDUNG

Hahn will am freien Hochschulzugang nicht rütteln

Mit brüsker Ablehnung reagierte Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) auf die jüngsten Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Neuordnung des Universitätszuganges: „Am freien Hochschulzugang ist derzeit nicht zu rütteln.“ Für Hahn stehen, wie er betonte, wichtigere Dinge auf der Agenda, wie etwa die Senkung der Dropout-Rate oder die Hebung des Bildungsniveaus an den Universitäten. Der Wissenschaftsrat hatte in seinen Empfehlungen Mitte Juni festgestellt, das derzeitige System des freien Zugangs habe „versagt“. Der Gesetzgeber sollte daher die Universitäten ermächtigen, eignungsorientierte Zulassungsverfahren in Wahrnehmung ihrer autonomen Verantwortlichkeit einzuführen. Die Zulassung müsste zudem mit einer Kapazitätsbemessung für ausfinanzierte Studienplätze gekoppelt werden.

ZITAT DES MONATS

„Österreich braucht auch im Bereich der Forschungslandschaft die besten Köpfe. Die bisherigen Knackpunkte gehören schon demnächst der Vergangenheit an - Sie sehen mich happy.“

Wissenschaftsminister Johannes Hahn bei der ÖVP-Regierungsklausur am 28. Juni 2007 über die angekündigte Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz.

Druckansicht »