Das Erste Bank-Forum, traditioneller Schauplatz des uniko-Neujahrsempfangs, ist auch an diesem 21. Jänner 2025 bis auf den letzten Platz gefüllt. Unter die vielen namhaften Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Universitäten, Kunst und Kultur, Wirtschaft, Politik und Diplomatie mischen sich auch die Ex-Minister:innen Beatrix Karl und Heinz Faßmann, die angehenden Ex-Minister Martin Polaschek und Martin Kocher, die ehemaligen uniko-Präsident:innen Oliver Vitouch, Sabine Seidler, Eva Blimlinger, Heinrich Schmidinger, Georg Winckler und Hans Sünkel sowie seitens des Sponsors, Erste Bank-Firmenkundenvorstand Hans Unterdorfer.
Nach der Rede von uniko-Präsidentin Brigitte Hütter ergreifen die scheidenden Minister Martin Polaschek und Martin Kocher das Wort. Sie erzählen aus ihren Erfahrungen aus der Politik, benennen Stärken und Schwächen des Ist-Zustands - und geben den Universitäten zentrale Aufgaben für die Zukunft mit auf den Weg.
#BÜROKRATIE
Explodierender Aufwand, steinzeitliche Umsetzung und Scheintransparenz
uniko fordert die Novellierung des Medientransparenzgesetzes und eine handhabbare Anwendung für die Universitäten
Das Medientransparenzgesetz hat sich im Anwendungsbereich der Universitäten zu einem Musterbeispiel für explodierende Bürokratie gemausert bei gleichzeitig wenig ersichtlicher Zweckmäßigkeit im Sinne des Gesetzgebers. Dies ist vor allem auf die mit Jänner 2024 in Kraft getretene Novelle zurückzuführen. Diese Novelle ließ den Aufwand von zuvor rund einer auf bis zu 480 Arbeitsstunden im Jahr emporschnellen, der Vollzug des Gesetzes ist zum Teil unmöglich bzw. "steinzeitlich".
Der gestiegene Aufwand resultiert vor allem aus dem Umstand, dass die in der bis dahin gültigen Fassung des Gesetzes festgeschriebene „Bagatellgrenze“ (5.000 Euro netto) abgeschafft wurde und daher auch viele Kleinstbeträge (etwa die Unterstützung einer Maturazeitung mit 90 Euro) erhoben und dargestellt werden müssen. Aufgrund der Spezifika dieser Kleinstpublikationen lassen sich diese nicht einfach in der Datenbank eingegeben (Verlag, Herausgeber:innen etc. sind nicht erfasst oder können nicht eruiert werden).
Ein weiterer Grund für den hohen Aufwand liegt in der Einführung der Sujet-Datenbank, in die alle entsprechenden Sujets hochgeladen und mit den Meldungen verknüpft werden müssen. Da es diese Sujets mitunter gar nicht gibt (z.B. Google-Adverts), müssen immer wieder neue Ersatzlösungen geschaffen werden.
Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist die Tatsache, dass hier nicht nur die klassische Medienarbeit dargestellt werden muss, sondern auch Druckkostenbeiträge bei der Veröffentlichung wissenschaftlicher Publikationen (z.B. Druckbeiträge in Wissenschaftsjournalen oder Beiträge für die Titelbilder solcher Fachpublikationen). Diese Beiträge sind an großen Universitäten zentral nahezu nicht überschaubar. Auch hier entsteht kein Mehrwert im Sinne des Gesetzes.
Neben diesen inhaltlichen Problemen ist die zugrunde liegende Datenbank bzw. deren Programmierung nicht nutzer:innenfreundlich (Expert:innen sagen „steinzeitlich“) gestaltet. Und die Antworten der Behörde auf Nachfragen der Universitäten und Hochschulen liefern offenbar für gleiche Sachverhalte unterschiedliche Ergebnisse, womit große Verwirrung entsteht.
Die Quantität des eingangs erwähnten zeitlichen und personellen Mehraufwands ist nicht leicht benennbar, da an den Universitäten teilweise auch mehrere Abteilungen einer Institution mit der Datenbearbeitung befasst sind. Erfahrungen, die an einzelnen Universitäten erhoben wurden, zeigen jedoch, dass der Arbeitsaufwand von bis rund einer Stunde pro Jahr auf bis zu rund 480 Stunden pro Jahr und Universität gestiegen ist.
Novelle erforderlich
Aus Sicht der Universitäten bedarf es daher dringend einer Novellierung des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG) bzw. einiger Erleichterungen bzw. Vereinfachungen in den Ausführungsbestimmungen, welche die praktische Umsetzung betreffen. Andernfalls führt der stark erhöhte Aufwand zu einer Scheintransparenz, die im Sinne des Gesetzes keinen wirklichen Mehrwert bringt. Konkret schlägt die uniko folgende Maßnahmen vor:
- Wiedereinführung einer Bagatellgrenze von 2.000 Euro netto. Dies würde nämlich Beträge z.B. in Schüler:innen- und/oder Maturazeitungen (u. ä.) sowie gewisse sozialmediale Aktivitäten schon ausnehmen
- Ausschluss von Kosten für Druckbeteiligungen bei Wissenschaftsjournalen (z.B. Titelbild „Nature“ u. ä.), weil es sich dabei um wissenschaftliche Publikationen handelt und nicht um klassische Medien
- Praxistauglichere Regelungen im Bereich der Social Media, die vor allem das Hochladen von Sujets betreffen
Die Datenbank bzw. die Eingabemöglichkeiten müssen nutzer:innenfreundlich und zeitgemäß programmiert werden. Eine moderne Schnittstellentechnologie (REST) ist der Arbeit mit CSV-Dateien jedenfalls vorzuziehen. So könnte ein automatisierter Prozess (Server to Server) vernünftig ablaufen, ohne Dateien zwischenspeichern zu müssen. Erst wenn die RTR die nötigen technischen Voraussetzungen zur Verfügung stellt, können an den Hochschulen auch zeitsparende Abläufe entwickelt werden.
Die Stellungnahme der uniko zum Medientransparenzgesetz finden Sie hier auf der uniko-Homepage