Exportkontrolle
Im Rahmen der Forschung oder Kooperation mit Drittländern können diverse Waren oder Dienstleistungen einer Exportkontrolle unterliegen. Diese Güter können nur mit einer Genehmigung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) ausgeführt werden. Obwohl generell vom EU-Recht vom Grundsatz der Exportfreiheit ausgegangen werden kann, wird jedoch bei Gütern diverser Klassifikationen davon abgerückt. Dies betrifft insbesonders strategisch relevante Güter (vor allem Waffen, Verteidigungsgüter und Güter mit doppeltem Verwendungszweck).
Um einen raschen Überblick mit den wichtigsten Informationen diesbezüglich zu bieten hat die uniko in Zusammenarbeit mit dem BMDW eine Handreichung erstellt. Bitte entnehmen Sie diese dem Anhang.
Hier geht es zur Homepage des BMDW zum Thema Exportkontrolle.