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Geschlechtervielfalt

Die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt zeigt sich auch in einem bewussten Einsatz von Sprache und Bildern, die uniko setzt sich daher für die Verwendung einer geschlechterinklusiven Sprache ein und hat im Jahr 2023 dazu einige entsprechende Stellungnahmen zu Petitionen bzw. politischen Maßnahmen, die sich gegen einen  diskriminierungssensiblen Sprachgebrauch richten, abgegeben.

Im Jahr 2022 hat sich die Task Force Gender & Diversity in einer Arbeitsgruppe der Ausarbeitung von Empfehlungen zur Umsetzung von Geschlechtervielfalt an österreichischen Universitäten gewidmet - ausgehend vom Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs aus dem Juni 2018, in dem festgehalten ist, dass Art. 8 der EMRK „insbesondere Menschen mit alternativer Geschlechtsidentität vor einer fremdbestimmten Geschlechtszuweisung“ schützt. Der Gesetzgeber hat in Folge mit inter, divers, offen, keine Angabe neben weiblich und männlich zusätzliche Möglichkeiten des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister geschaffen. Die Task Force sieht das Erkenntnis als Bestätigung der an den Universitäten bereits seit Jahren verfolgten Ansätze für breitere Anerkennung von Geschlechtervielfalt. Die Unversitäten verfolgen hier ihre gesellschaftliche Vorreiterinnenrolle betreffend Demokratie und Menschenrechte, denn zu ihren Zielen zählt der Beitrag „zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen in einer sich wandelnden humanen und geschlechtergerechten Gesellschaft“ (§ 1 Abs. 1 UG 2002).

Die AG hat sich damit auseinandergesetzt, wie die Sichtbarkeit dieser Diversität sowie die Sicherung eines diskriminierungsfreien Studien- und Arbeitsumfelds an den Universitäten noch verstärkt werden kann, und hat v.a. die Bereiche Recht, IT-Infrastruktur und Kommunikation als diesbezügliche Handlungsfelder identifiziert.