Bologna Prozess - Europäischer Hochschulraum
2018 jährte sich die Sorbonne Deklaration (25. Mai 1998), deren Existenz zur Entstehung der Bologna-Reform wesentlich beigetragen hat, zum zwanzigsten Mal. 2019 traf dies auch auf die Bologna Deklaration (19. Juni 1999) zu. Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) mit ihren Mitgliedern hat sich zu Plänen und Entwicklungen im Rahmen der Bologna-Reform immer wieder aktiv eingebracht und diese sowohl innerhalb Österreichs als auch auf europäischer Ebene mitgestaltet. So wurden nicht nur bereits seit 2005 aktiv Bestrebungen zur Verbesserung des damaligen Doktoratsstudiums angestoßen, die in einige Positionspapiere, Empfehlungen, Projekte und Konferenzen mündeten, sondern beispielsweise 2008 die ersten nationalen Veranstaltungen zum Nationalen Qualifikationsrahmen und zu aktuellen Fragestellungen organisiert. Durch die Bologna-spezifischen Projekte der uniko (2008-2010) wurde die Diskussion zur Bologna-Reform innerhalb Österreichs über die gängigen Themen ECTS, Diploma Supplement und mobilitätsspezifische Fragen hinaus geführt. Die Themencluster waren: Doktoratsstudium neu, berufliche Relevanz der neuen Abschlüsse Bachelor und Master und Non-formales und informelles Lernen.
Zudem brachte sich die uniko in zahlreiche Arbeitsgruppen, Workshops, Konferenzen oder Publikationen zur sich erweiternden Reform ein. Mittlerweile sind mehr als zwanzig Jahre vergangen und die Grundintention der Schaffung eines Europäischen Hochschulraumes (EHR) wird von der uniko als positiv bewertet. Die Umsetzung von Bologna-konformen Studien (der Einführung einer zwei- bzw. dreigliedrigen Studienarchitektur) gelten als sichtbarstes Zeichen des EHR. Diese werden von den zuständigen Organen der Universitäten aktiv gestaltet und ständig verbessert.
Um sich proaktiv in Diskussionen zur Zukunft des Bologna-Prozesses einzubringen, erarbeitete die uniko ein „Positionspapier zur Zukunft des Bologna-Prozesses“ (5. März 2018). Dieses spiegelt die Sichtweise der Universitäten auf die Bologna-Reform wider. Neben den erreichten Erfolgen - beispielsweise in der Umsetzung der dreigliedrigen Studienarchitektur, der Qualitätssicherung und der neuen Doktoratsstudien - gibt es allerdings auch einige Punkte, die noch verbesserungswürdig sind. Eine Konsolidierung des EHR durch eine Umsetzung der vereinbarten Reformen erscheint wünschenswert, allerdings sollten bestehende Strukturen nicht durch eine ständige Erweiterung der Themenpalette geschwächt werden. Vielmehr sollten einige zentrale Bereiche im Fokus stehen. Weiters würde die Reform stark profitieren, wenn sich die Universitäten Europas diese Reform wieder mehr zu eigen machen würden und nicht nur von mittlerweile unüberschaubaren, primär von europäischen Ministerien beschickten Arbeitsgruppen und deren Ergebnissen zu unterschiedlich gelagerten Zielen und Entwicklungen gedrängt würden.
In einem Europa, das zunehmend auf die Ressource „Wissen“ setzt, sollten Innovationsfähigkeit und -tätigkeit von den Universitäten ausgehen, die im Rahmen ihrer Unterschiedlichkeit und unterschiedlichen Schwerpunktsetzung auch individuelle Lösungen und Angebote erarbeiten.