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Newsletter 2/21

31.03.2021

KOMMENTAR

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UG-Novelle: Lässt es sich ohne Leistung studieren?

Ohne Entfaltung von Aktivitäten bleibt der Studienabschluss ein Trugbild

Am 25. März 2021 wurde die Novelle des Universitätsgesetzes im Nationalrat verabschiedet. Heiß umfehdet war im Vorfeld die sogenannte „Mindeststudienleistung“, die schon vor der Begutachtungsphase heruntergekocht, dann noch weiter gedrosselt und schließlich zur Kenntlichkeit entstellt wurde. Aber lässt es sich – aktuelle Plagiatsfälle einmal ausgenommen – ohne Leistung studieren?

Universitäten sind ein kostspieliges Unterfangen. Der Rektor der Central European University (CEU) und ehemalige Spitzenkandidat der kanadischen Liberalen, Michael Ignatieff, meinte einmal, aus politischer Sicht seien sie „godawfully expensive“. Der Löwenanteil der Kosten entfällt dabei auf hochqualifiziertes Personal, in Österreich gefolgt von den Gebäudemieten. Für eine gute Universität braucht es daher entweder solide öffentliche Finanzierung oder einen massiven Vermögensstock (endowment).

Massification. Vor 100 Jahren, mit einem sehr überschaubaren Universitätsbetrieb, war das wesentlich leichter. Vor etwa 50 Jahren setzte aber international das ein, was in der Hochschulforschung als massification bezeichnet wird: Die Öffnung der Universitäten, aus äußerst guten Gründen. Das Problem dabei ist, dass die Staaten ihrem Versprechen nicht gerecht werden: Die Universitätsbudgets haben mit dieser Öffnung nicht annähernd Schritt gehalten. Da ist Österreich beileibe nicht allein, das Phänomen ist international bekannt.

Die Zahl der Uni-Studierenden hat sich in Österreich von 1970 auf 2010 verfünffacht. Das ist uneingeschränkt begrüßenswert. Wir finden 2020 aber ganz andere Rahmenbedingungen vor als 1970, als jeder Absolvent und jede Absolventin akademische Arbeit fand, unabhängig von der Studiendauer. Durch die Verfünffachung ist das Universitätssystem heftig teurer geworden (Unis sind personalintensiv), daher spielen heute auch Effizienzüberlegungen eine Rolle – im Sinne der Steuerzahler. Bei einem weitgehend gebührenfreien Studium ist das legitim. Die öffentliche Hand steht hinsichtlich der sparsamen und wirkungsvollen Mittelverwendung unter Rechtfertigungsdruck. Das erhöhte Steueraufkommen künftiger Akademikerinnen und Akademiker ist zwar bei weitem nicht die einzige, aber eine volkswirtschaftlich wesentliche Wirkung von Universitäten, im Sinne der Refinanzierung dieses öffentlichen Investitionsmodells.

Verbindlichkeit. Die uniko fordert seit langem etwas mehr wechselseitige Verbindlichkeit im Studienrecht. Der hohe Anteil prüfungsinaktiver Studien in Österreich wird den Universitäten gerne als mangelnde Effizienz ausgelegt – obwohl der Großteil der Varianz auf studentischer Seite liegt. Zugleich bestehen auch offensichtliche Nachteile für die Studierenden: Viele Semester hindurch wenige oder keine Prüfungen abzulegen senkt die Wahrscheinlichkeit eines Studienabschlusses drastisch. In Ländern mit hohen Studiengebühren stellt sich das Problem nicht: Niemand zahlt aus schierem Vergnügen Semester für Semester erkleckliche Gebühren, nur um dann inaktiv zu bleiben. Das Phänomen tritt in vielen Universitätssystemen also gar nicht erst auf. 

Studieren braucht Zeit. Die Herkunft der Studierenden sollte dabei schnurzegal sein: Akademikerfamilie oder LKW-Fahrer, Schöngeist oder Werkstudentin darf keinen Unterschied machen. Für alle aber gilt, dass das Studium mit einem Mindestmaß an Aufwand und Effizienz betrieben werden muss, mit Plan und Ziel. Die skandinavischen Länder punkten hier mit hervorragenden leistungsbasierten Stipendiensystemen, die unabhängig vom Lebensalter in Anspruch genommen werden können. Das Grundprinzip ist stets dasselbe: Wer studieren will, muss es auch tun. Universitäten sind per definitionem elitär, und zwar intellektuell elitär: Über das Fortkommen haben Intellekt und Einsatz zu entscheiden, nicht die Geldbörse der Eltern.

Lebenslüge. Das immer wieder zu lesende Argument, dass neben Vollzeitarbeit und Familie nicht auch noch Zeit fürs Studium bleibe, hat eine absurde Note: Ja, eben! Wer nicht einmal im Umfang von 16 ETCS-Punkten in zwei Jahren studiert, studiert nicht. Es würde auf diese Weise über 22 Jahre dauern, um auch nur ein Bachelorstudium abzuschließen. Daher: Das Studium soll jedem, der das Zeug dazu hat, offenstehen, aber es muss auch Aktivitätsentfaltung geben. Wenn die Rahmenbedingungen so prekär sind, dass die Zeit für ein Studium nicht vorhanden ist, dann ist politisch an diesen Rahmenbedingungen anzusetzen. Von der Massensuggestion, man könnte ja wunderbar studieren, wenn man nur wollte, hat niemand etwas; sie ähnelt der Ibsen’schen Lebenslüge.

Leider lenkt diese Grundsatzdebatte von den eigentlichen Problemen ab. In Österreich wird die öffentliche Finanzierung mittlerweile auf ein enormes Spektrum an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen verteilt. Das führt zu einem spreading thin der öffentlichen Mittel für Wissenschaft und Forschung – jüngstes Stichwort TU OÖ. Nichts gegen Konkurrenz, aber so wird das nichts mit den Ranking-Spitzenplätzen.

Rektor Oliver VITOUCH 

Vizepräsident der Universitätenkonferenz

INLAND

Die seit Monaten heftig diskutierte Novelle des Universitätsgesetzes (UG) wurde zwar am Donnerstag, 25. März, mit den Stimmen der türkisgrünen Koalition verabschiedet, fand aber am 30. März keine Mehrheit im Bundesrat. Die Novelle kann damit vorerst nicht in Kraft treten und wird durch das Veto der Länderkammer erst mit acht Wochen Verzögerung kundgemacht. Konkret ist darin die Einführung einer Mindeststudienleistung für Studienanfänger von 16 ECTS-Punkten innerhalb der ersten vier Semester vorgesehen.

Die Ankündigung des Wissenschaftsfonds (FWF), nach dem Wegfall der Mittel aus der Nationalstiftung drei Förderschienen auszusetzen sowie zwei Förderprogramme zu reduzieren, erfüllt die Universitätenkonferenz (uniko) mit großer Sorge. „Die eben formulierten Ziele der Bundesregierung in ihrer Strategie für Forschung, Technologie und Innovation 2030, etwa zwei österreichische Universitäten unter die TOP 100 in renommierte Rankings zu bringen oder den Anteil des aus dem Ausland angeworbenen wissenschaftlichen Personals an Universitäten auf 45 Prozent zu steigern, werden damit ebenso wie der FTI-Pakt 2021 - 2023 schon von Beginn an konterkariert“, erklärte uniko-Präsidentin Sabine Seidler nach der jüngsten Sitzung des Präsidiums. Dort wurde betont, dass der FWF eine nachhaltige Finanzierung benötige, andernfalls würden alle Absichtserklärungen der Bundesregierung nach mehr Exzellenz in der heimischen Wissenschaft unglaubwürdig.

Der Klub der Bildungs- und Wissenschaftsjournalistinnen und -journalisten hat sich am 9. März in einer Aussendung zu den Gerüchten um eine teilweise oder gänzliche Einstellung der WIENER ZEITUNG geäußert: Die im Eigentum der Republik stehende Zeitung nehme „durch ausführliche und regelmäßige Wissenschaftsberichterstattung eine bedeutsame Rolle in der Weiterverbreitung faktenorientierter Nachrichten ein“; die Bundesregierung werde daher aufgefordert, ein Zukunftskonzept vorlegen, heißt es in der Aussendung. Die im Raum stehende „Abschaffung des gedruckten Amtsblattes werde mit größter Besorgnis aufgenommen, da die Medienvielfalt insbesondere im Segment des Qualitätsjournalismus ein hohes Gut ist“. 

INTERNATIONALES

Der Senat der deutschen Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat Mitte März in einer digitalen Sitzung notwendige Maßnahmen von Bund und Ländern für die laufenden wie die kommenden Legislaturen benannt. Unter anderem fordert der HRK-Senat eine Bund-Länder-Übereinkunft zur Digitalisierung der Hochschulen. Es gebe einen umfassenden Bedarf: Neben der Ausstattung von Arbeitsplätzen und Lehrräumen seien qualifiziertes Fachpersonal sowie die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung aller beteiligten Personengruppen entscheidend.

PERSONALIA

Der bisherige Vizerektor der Universität Graz, Christof Gattringer (55), übernimmt mit April dieses Jahres das Amt des Präsidenten des Wissenschaftsfonds FWF, das Interimspräsident Gregor Weihs nach dem Abgang von Klement Tockner Anfang 2021 wahrgenommen hat. Der Teilchenphysiker Gattringer war nach einem mehrstufigen Auswahlverfahren und einem Hearing im Feber vom Aufsichtsrat des FWF gewählt worden. „Ich empfinde es als große Ehre, mich künftig an der Spitze des FWF gemeinsam mit allen Kolleginnen und Kollegen für die Wissenschaft im Allgemeinen und die Grundlagenforschung im Speziellen einsetzen zu können“, sagte Gattringer in einer ersten Reaktion.

ZITAT DES MONATS

„Die Erstsemestrigen wissen nicht einmal, wo sie studieren. Die Vortragenden reden bei Vorlesungen in ein schwarzes Loch. Damit kann man schwer Begeisterung entfachen.“

Sabine Seidler, Präsidentin der Österreichischen Universitätenkonferenz, im Interview mit der KRONEN ZEITUNG am 11. März 2021.

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