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Newsletter 2/21

31.03.2021

KOMMENTAR

Am 25. März 2021 wurde die Novelle des Universitätsgesetzes im Nationalrat verabschiedet. Heiß umfehdet war im Vorfeld die sogenannte „Mindeststudienleistung“, die schon vor der Begutachtungsphase heruntergekocht, dann noch weiter gedrosselt und schließlich zur Kenntlichkeit entstellt wurde. Aber lässt es sich – aktuelle Plagiatsfälle einmal ausgenommen – ohne Leistung studieren?

INLAND

Bundesrat verzögert UG-Novelle mit Mindeststudienleistung

Die seit Monaten heftig diskutierte Novelle des Universitätsgesetzes (UG) wurde zwar am Donnerstag, 25. März, mit den Stimmen der türkisgrünen Koalition verabschiedet, fand aber am 30. März keine Mehrheit im Bundesrat. Die Novelle kann damit vorerst nicht in Kraft treten und wird durch das Veto der Länderkammer erst mit acht Wochen Verzögerung kundgemacht. Konkret ist darin die Einführung einer Mindeststudienleistung für Studienanfänger von 16 ECTS-Punkten innerhalb der ersten vier Semester vorgesehen.

Die APA schreibt dazu: „Allzu viel ist das nicht. Diese Zahl an ECTS-Punkten entspricht knapp einem Achtel jener Leistung, die es für die Mindeststudiendauer brauchte.“ Die Präsidentin der uniko, Sabine Seidler, hatte zwei Wochen davor in einem KRONE-Interview die Einführung einer Mindeststudienleistung begrüßt – mit dem Zusatz: „Obwohl es traurig ist, dass man im Gesetz festhalten muss, dass Studenten studieren.“ Seidler plädierte bei der Gelegenheit für ein Motivationssystem für Studierende, das im Idealfall die Berufstätigkeit obsolet mache: Je mehr Leistung, je besser die Noten, umso mehr Unterstützung.

Die Novelle bringt auch organisatorische Neuerungen für die Hochschulen. Das erforderte neben Änderungen im UG auch Anpassungen im Hochschulgesetz (HG). Ein von den NEOS im Zuge der Nationalratsdebatte über die UG-Novelle eingebrachter Entschließungsantrag wurde einstimmig beschlossen. Demnach soll dem Parlament eine Evaluierung von § 109 des UG, der Kettenverträge regelt, spätestens nach acht Jahren vorliegen. Gemeinsam mit der UG-Novelle wurde eine Regelung zur COVID-19-Pandemie behandelt, die ÖVP, Grüne und NEOS im Wissenschaftsausschuss gemeinsam eingebracht hatten. Damit wird es Universitäten und Hochschulen ermöglicht, für Präsenz-Lehrveranstaltungen und Aufnahmeprüfungen negative Corona-Tests vorzuschreiben. Diese Regelung fand sowohl im Nationalratsplenum als auch im Bundesrat eine Mehrheit.

Hohe Regelungsdichte. Bildungsminister Heinz Faßmann erklärte in seinem Statement im Hohen Haus, das Universitätsgesetz enthalte eine sehr hohe Regelungsdichte, sei aber insgesamt ein sehr gutes Gesetz, das eine unterdessen gut funktionierende Autonomie der Universitäten erlaube. Zu den Leistungsanforderungen gebe es offenbar drei Meinungen. Für die einen forderten die Universitäten zu viel, für die anderen zu wenig von den Studierenden ein. Er vertrete eine dritte Position, unterstrich Faßmann, nämlich, dass es gelte, das Bestehende beharrlich in kleinen Schritten zu verbessern. Aus seiner Sicht stellt die Novelle in diesem Sinne einen guten Kompromiss dar und bringe eine Vielzahl wichtiger Regelungen, etwa zu Kettenverträgen, Plagiaten oder dem Verhältnis von Rektoraten und Senaten zueinander.

Die Ankündigung des Wissenschaftsfonds (FWF), nach dem Wegfall der Mittel aus der Nationalstiftung drei Förderschienen auszusetzen sowie zwei Förderprogramme zu reduzieren, erfüllt die Universitätenkonferenz (uniko) mit großer Sorge. „Die eben formulierten Ziele der Bundesregierung in ihrer Strategie für Forschung, Technologie und Innovation 2030, etwa zwei österreichische Universitäten unter die TOP 100 in renommierte Rankings zu bringen oder den Anteil des aus dem Ausland angeworbenen wissenschaftlichen Personals an Universitäten auf 45 Prozent zu steigern, werden damit ebenso wie der FTI-Pakt 2021 - 2023 schon von Beginn an konterkariert“, erklärte uniko-Präsidentin Sabine Seidler nach der jüngsten Sitzung des Präsidiums. Dort wurde betont, dass der FWF eine nachhaltige Finanzierung benötige, andernfalls würden alle Absichtserklärungen der Bundesregierung nach mehr Exzellenz in der heimischen Wissenschaft unglaubwürdig.

Der Klub der Bildungs- und Wissenschaftsjournalistinnen und -journalisten hat sich am 9. März in einer Aussendung zu den Gerüchten um eine teilweise oder gänzliche Einstellung der WIENER ZEITUNG geäußert: Die im Eigentum der Republik stehende Zeitung nehme „durch ausführliche und regelmäßige Wissenschaftsberichterstattung eine bedeutsame Rolle in der Weiterverbreitung faktenorientierter Nachrichten ein“; die Bundesregierung werde daher aufgefordert, ein Zukunftskonzept vorlegen, heißt es in der Aussendung. Die im Raum stehende „Abschaffung des gedruckten Amtsblattes werde mit größter Besorgnis aufgenommen, da die Medienvielfalt insbesondere im Segment des Qualitätsjournalismus ein hohes Gut ist“. 

INTERNATIONALES

Der Senat der deutschen Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat Mitte März in einer digitalen Sitzung notwendige Maßnahmen von Bund und Ländern für die laufenden wie die kommenden Legislaturen benannt. Unter anderem fordert der HRK-Senat eine Bund-Länder-Übereinkunft zur Digitalisierung der Hochschulen. Es gebe einen umfassenden Bedarf: Neben der Ausstattung von Arbeitsplätzen und Lehrräumen seien qualifiziertes Fachpersonal sowie die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung aller beteiligten Personengruppen entscheidend.

PERSONALIA

Der bisherige Vizerektor der Universität Graz, Christof Gattringer (55), übernimmt mit April dieses Jahres das Amt des Präsidenten des Wissenschaftsfonds FWF, das Interimspräsident Gregor Weihs nach dem Abgang von Klement Tockner Anfang 2021 wahrgenommen hat. Der Teilchenphysiker Gattringer war nach einem mehrstufigen Auswahlverfahren und einem Hearing im Feber vom Aufsichtsrat des FWF gewählt worden. „Ich empfinde es als große Ehre, mich künftig an der Spitze des FWF gemeinsam mit allen Kolleginnen und Kollegen für die Wissenschaft im Allgemeinen und die Grundlagenforschung im Speziellen einsetzen zu können“, sagte Gattringer in einer ersten Reaktion.

ZITAT DES MONATS

„Die Erstsemestrigen wissen nicht einmal, wo sie studieren. Die Vortragenden reden bei Vorlesungen in ein schwarzes Loch. Damit kann man schwer Begeisterung entfachen.“

Sabine Seidler, Präsidentin der Österreichischen Universitätenkonferenz, im Interview mit der KRONEN ZEITUNG am 11. März 2021.

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