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uniko sieht Privatuniversität CEU als Bereicherung

Blimlinger warnt vor Vermengung öffentlicher und privater Uni-Finanzierung

OTS 4.12.2018

Die Absicht und das Vorhaben der Central European University (CEU), wegen der rechtspopulistischen Politik der ungarischen Regierung von Budapest nach Wien zu übersiedeln, stoßen bei der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) auf überaus großes Verständnis. „Wir freuen uns auf jede Bereicherung des Universitätsstandortes Wien, die durch die CEU und ihre qualitätsvollen internationalen Programme gegeben ist. Wir heißen die Kollegen und Kolleginnen herzlich willkommen“, erklärt uniko-Präsidentin Eva Blimlinger.

Die Universitätenkonferenz (uniko) lehnt die von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) geplante Aufnahme der Donau-Universität Krems ins Universitätengesetz (UG) zum derzeitigen Zeitpunkt ab. Die Maßnahme sei „in sich widersprüchlich", deren Zweck „weder rechtstechnisch noch inhaltlich nachvollziehbar", heißt es in der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, dessen Begutachtungsfrist am 14. November endet.

Brexit: Universities UK und uniko wollen Kooperation vertiefen

Statement mit Appell an Politik, wissenschaftlichen Austausch weiter zu ermöglichen

OTS 19.10.2018

Vor dem Hintergrund der Brexit-Verhandlungen kamen die Präsidentin von Universities UK, Dame Janet Beer, und die Präsidentin der uniko, Eva Blimlinger, am Donnerstagabend bei einem Arbeitsgespräch in Wien überein, die bisherige Zusammenarbeit zu vertiefen. Unabhängig vom Ergebnis der Brexit-Verhandlungen und allfälligen Auswirkungen für die Scientific Community haben die Rektorinnen und Rektoren der Universitäten beider Länder, wie die anwesenden Mitglieder der Delegationen von UUK und uniko betonten, großes Interesse daran, die wechselseitigen Beziehungen aufrecht zu erhalten. Zu diesem Zweck sollen ab 2019 bilaterale Treffen stattfinden, um auf die veränderte Situation angemessen reagieren zu können. Universities UK und uniko haben die Gelegenheit ergriffen, folgendes gemeinsame Statement zu formulieren:

Meisterprüfung: uniko warnt vor falschen Erwartungen

Fiorioli: Zuordnung beruflicher Qualifikation bedeutet nicht Studienberechtigung

OTS 21.9.2018

Die heute bekundete Wertschätzung der Wirtschaftsministerin und der Wirtschaftskammer (WKO) für die jüngste Entscheidung der Steuerungsgruppe zum Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) nimmt die Generalsekretärin der Universitätenkonferenz (uniko), Elisabeth Fiorioli, zum Anlass, um vor allfälligen falschen Erwartungen zu warnen: Die sogenannte Aufwertung der Meisterprüfung durch NQR-Zuordnung des Meisters auf das Bachelor-Niveau (Level 6) bedeute keine Gleichwertigkeit im Sinne des Hochschulrechts und berechtige auch nicht zur Zulassung zu einem Masterstudium oder zur Führung des akademischen Titels „Bachelor“.

uniko: Realität des Studierenden im Widerspruch zu Uni-Budget

Präsidentin Blimlinger sieht bei Wunsch nach Änderungen auch Ministerium gefordert

OTS 21.9.2018

Mit Zustimmung, aber auch Vorbehalten reagiert die Präsidentin der Universitätenkonferenz (uniko), Eva Blimlinger, auf die jüngsten Wortmeldungen seitens des Wissenschaftsministeriums, die im Rahmen der gestern und heute, Freitag, in Wien anberaumten EU-Konferenz „The New Student“ an die Adresse der öffentlichen Universitäten gerichtet wurden. So resümierte der für Hochschulen zuständige Sektionschef unter Berufung auf den Bericht zur sozialen Lage der Studierenden, dass „die Normvorstellung vom Vollzeitstudierenden“ mit der Lebensrealität immer weniger übereinstimme. „Den Befund teilen wir gerne, doch dieser findet kaum Niederschlag in den Budgets der Universitäten“, entgegnet Blimlinger.

Den Universitäten werde, so die uniko-Präsidentin, einmal mehr ausgerichtet, was an Verbesserungen im Bereich der Lehre für Studierende notwendig wäre, darunter die Einrichtung von mehr berufsbegleitenden Studien, mehr Flexibilität bei den Angeboten, mehr Augenmerk auf die Lernumgebung. „Dazu ist festzuhalten: Die Normvorstellung des Wissenschaftsministeriums ist der Vollzeitstudierende – denn hauptsächlich für diesen bekommen wir Geld. Das stimmt tatsächlich weder mit der Lebensrealität der Studierenden noch mit jener der Universitäten überein“, betont Blimlinger. „Wir modernisieren gern, sind gern flexibel, schaffen auch gern Lernumgebungen, die auf die Bedürfnisse der Studierenden abgestimmt sind – wenn das Wissenschaftsministerium auch für Teilzeitstudierende mit geringeren ECTS-Punkten zahlt.“

Wie in den Empfehlungen der Hochschulkonferenz, an denen auch die uniko tatkräftig mitgearbeitet hat, Ende 2015 festgestellt wurde, sind berufstätige Studierende keine homogene Gruppe, sondern eine „bunte Mischung“: Viele nehmen im Lauf des Studiums eine Berufstätigkeit auf, auch würden zahlreiche Erwerbstätige ein Studium mit der Motivation „Höherqualifizierung“ beginnen. Vielfach handelt es sich um Studierende, die aus unterschiedlichen Gründen nicht ihre gesamte verfügbare Zeit und Energie dem Studium widmen können.

Die Universitäten haben, so die uniko-Präsidentin, eine Reihe der seinerzeit formulierten Empfehlungen längst in die Tat umgesetzt, darunter Etablierung von Unterstützungssystemen während des Studiums sowie Stärkung von E‐Learning‐Angeboten. Derzeit befasst sich eine Arbeitsgruppe der uniko und der ÖH unter dem Motto „Besser studieren“ mit einem Konzept zur Erhöhung der Studienaktivität und der Abschlussquote, dessen Ergebnisse noch heuer präsentiert werden.

Blimlinger: „Regionaler BIP-Anteil ist für Unibudget belanglos“

uniko-Präsidentin sieht bei allen Universitäten gute Argumente für mehr Geld

OTS 20.8.2018

Die jüngsten Aussagen der Spitzenvertreter des Landes Oberösterreich, die unter Hinweis auf den Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt eine „gerechtere finanzielle Unterstützung“ für die Universität Linz (JKU) fordern, veranlassen die Präsidentin der Universitätenkonferenz (uniko), Eva Blimlinger, zu folgender Klarstellung: „Eine Bezugnahme auf Oberösterreichs Anteil am Bruttoinlandsprodukt hat für die kommenden Verhandlungen der Leistungsvereinbarungen zwischen den 21 Universitäten und dem Wissenschaftsministerium ebenso wenig Relevanz wie etwa der Hinweis auf den Fachkräftemangel.“ Bei der Vergabe der Universitätsbudgets 2019 bis 2021 zählten, so Blimlinger, keine Milchmädchenrechnungen oder Föderalismusmuskeln, sondern die tatsächlichen prüfungsaktiven Studierendenzahlen.

Die Universitätenkonferenz (uniko) will in Zusammenarbeit mit der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) ein Modell für eine Art Grundstipendium erarbeiten sowie das Studienrecht reformieren. So soll es etwa die Möglichkeit eines Vollzeit- oder eines Teilzeitstudiums sowie eine Art der Ruhendstellung des Studiums geben, so uniko-Präsidentin Eva Blimlinger kürzlich vor Journalisten.

uniko-Empfehlung zu Studienbeiträgen von Berufstätigen

Universitäten beschließen, Studienabschluss-Stipendienfonds einzurichten

OTS 19.6.2018

Eine Empfehlung an die Universitäten, künftig Studienabschluss-Stipendienfonds für Berufstätige einzurichten, wurde gestern, Montag, in der Plenarversammlung der Universitätenkonferenz (uniko) an der Kunstuniversität Linz einstimmig beschlossen. Die Universitäten reagieren damit auf die Aufhebung der Regelung des § 92 Abs. 1 Z 5 UG (Erlass des Studienbeitrags für Berufstätige) durch den Verfassungsgerichtshof, die mit 30. Juni 2018 wirksam wird. „Der uniko geht es darum, berufstätige Studierende mit Aussicht auf baldigen Studienabschluss zu unterstützen“, erklärt dazu uniko-Präsidentin Eva Blimlinger.

Drittstaatsangehörige: uniko über Novelle zu Fremdenrechtsgesetz erstaunt

Präsidentin Blimlinger macht auf Eingriff in die Autonomie der Unis aufmerksam

OTS 18.4.2018

Erstaunen lösen bei der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) die Pläne des Innenministeriums aus, die Aufenthaltsbestimmungen für Studierende aus sogenannten Drittstaaten zu verschärfen. Zum einen würden auch an Österreichs Universitäten viele (Master-)Studiengänge bereits in Englisch geführt, weshalb die geforderten Deutschkenntnisse zu Studienbeginn nicht zwingend notwendig seien, gibt uniko-Präsidentin Eva Blimlinger zu bedenken. Zum anderen würden damit vor allem hochklassige Talente – sei aus dem Bereich der Musik oder aus den technischen Studienrichtungen – abgeschreckt. „Problematisch ist auch der Aspekt, dass über den Umweg des Fremdenrechts ganz offensichtlich in die Autonomie der Universitäten bei der Zulassung von Studierenden eingegriffen werden soll“, ergänzt Blimlinger. Über deren Eignung könne aber nicht das Innenministerium entscheiden.