DEUTSCH / ENGLISH
Suche
Suchformular
SuchoptionenSuche in:
Suchoptionen
Suche in:

Pressemitteilungen

Filtermöglichkeit

Ministerratsbeschluss zu Lehrerdienstrecht lässt für uniko Fragen offen

OTS 19.11.2013

Präsident Schmidinger: „Die Lehrbefähigung darf nicht als Worthülse dienen“

Der heutige Beschluss des neuen Lehrerdienstrechts im Ministerrat lässt nach Ansicht der Universitätenkonferenz (uniko) nach wie vor einige Fragen offen. Die erste Durchsicht des umfangreichen Textes zeigt, dass lediglich ein wesentlicher Kritikpunkt der uniko aufgegriffen wurde, die anderen sind nach wie vor unbefriedigend geregelt. Die Regierungsseite habe sich zwar im Gesetzestext bemüht, die Hauptsorge des möglichen Qualitätsverlusts bei der künftigen Lehrtätigkeit in der Sekundarstufe hintanzuhalten, räumt der Präsident der uniko, Rektor Heinrich Schmidinger, ein. So sei es positiv zu bewerten, dass für die „Lehrbefähigung“ ein Masterabschluss ebenso wie der positive Abschluss der sogenannten Induktionsphase als Voraussetzung vorgeschrieben wird.

Ungeklärt sei allerdings nach wie vor, welche Konsequenzen mit der „Lehrbefähigung“ faktisch verknüpft werden, bemängelt Schmidinger. Das neue Dienstrecht eröffne die Möglichkeit, dass Absolventinnen und Absolventen des Bachelors, sobald sie in das unbefristete Dienstverhältnis gelangen, auf den Masterabschluss verzichten und in der Folge als „Lückenbüßer“ eingesetzt werden, womit die ursprünglichen Qualitätsansprüche unterlaufen werden. Schmidinger: „Wir müssen es vermeiden, dass die Lehrbefähigung am Ende des Tages nur noch als Worthülse dient.“ Dass künftig ein Masterstudium neben einer vollen Lehrverpflichtung zu absolvieren ist – ebenfalls ein wesentlicher Kritikpunkt der uniko – verstärkt die Bedenken, wonach auf längere Sicht nicht voll ausgebildetes Lehrpersonal zum Einsatz kommen wird.