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uniko sieht Privatuniversität CEU als Bereicherung

Blimlinger warnt vor Vermengung öffentlicher und privater Uni-Finanzierung

OTS 4.12.2018

Die Absicht und das Vorhaben der Central European University (CEU), wegen der rechtspopulistischen Politik der ungarischen Regierung von Budapest nach Wien zu übersiedeln, stoßen bei der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) auf überaus großes Verständnis. „Wir freuen uns auf jede Bereicherung des Universitätsstandortes Wien, die durch die CEU und ihre qualitätsvollen internationalen Programme gegeben ist. Wir heißen die Kollegen und Kolleginnen herzlich willkommen“, erklärt uniko-Präsidentin Eva Blimlinger.

Die Universitätenkonferenz (uniko) lehnt die von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) geplante Aufnahme der Donau-Universität Krems ins Universitätengesetz (UG) zum derzeitigen Zeitpunkt ab. Die Maßnahme sei „in sich widersprüchlich", deren Zweck „weder rechtstechnisch noch inhaltlich nachvollziehbar", heißt es in der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, dessen Begutachtungsfrist am 14. November endet.

Blimlinger zu Donauuni Krems: „uniko in Ausbau einbinden“

Aufnahme ins UG bedarf auch klarer Regeln über künftige finanzielle Ausgestaltung

OTS 29.10.2018

Grundsätzlich aufgeschlossen, aber mit einer Portion Skepsis beurteilt die Universitätenkonferenz (uniko) die heutigen Ankündigungen des Wissenschaftsministeriums und des Landes Niederösterreich zur Weiterentwicklung der Donauuniversität Krems (DUK). „Im Gegensatz zu den anderen 21 öffentlichen Universitäten handelt es sich bei der DUK um eine Universität ohne grundständige Studien, die zum Bachelor- und in der Folge zu einem Masterabschluss führen, sondern – von zwei PhD-Studien abgesehen – um eine kostenpflichtige Weiterbildungsuniversität“, erklärt uniko-Präsidentin Eva Blimlinger. Die Universitätenkonferenz pocht daher darauf, speziell in der künftigen Finanzierungsfrage eingebunden zu werden.

uniko: Realität des Studierenden im Widerspruch zu Uni-Budget

Präsidentin Blimlinger sieht bei Wunsch nach Änderungen auch Ministerium gefordert

OTS 21.9.2018

Mit Zustimmung, aber auch Vorbehalten reagiert die Präsidentin der Universitätenkonferenz (uniko), Eva Blimlinger, auf die jüngsten Wortmeldungen seitens des Wissenschaftsministeriums, die im Rahmen der gestern und heute, Freitag, in Wien anberaumten EU-Konferenz „The New Student“ an die Adresse der öffentlichen Universitäten gerichtet wurden. So resümierte der für Hochschulen zuständige Sektionschef unter Berufung auf den Bericht zur sozialen Lage der Studierenden, dass „die Normvorstellung vom Vollzeitstudierenden“ mit der Lebensrealität immer weniger übereinstimme. „Den Befund teilen wir gerne, doch dieser findet kaum Niederschlag in den Budgets der Universitäten“, entgegnet Blimlinger.

Blimlinger: „Regionaler BIP-Anteil ist für Unibudget belanglos“

uniko-Präsidentin sieht bei allen Universitäten gute Argumente für mehr Geld

OTS 20.8.2018

Die jüngsten Aussagen der Spitzenvertreter des Landes Oberösterreich, die unter Hinweis auf den Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt eine „gerechtere finanzielle Unterstützung“ für die Universität Linz (JKU) fordern, veranlassen die Präsidentin der Universitätenkonferenz (uniko), Eva Blimlinger, zu folgender Klarstellung: „Eine Bezugnahme auf Oberösterreichs Anteil am Bruttoinlandsprodukt hat für die kommenden Verhandlungen der Leistungsvereinbarungen zwischen den 21 Universitäten und dem Wissenschaftsministerium ebenso wenig Relevanz wie etwa der Hinweis auf den Fachkräftemangel.“ Bei der Vergabe der Universitätsbudgets 2019 bis 2021 zählten, so Blimlinger, keine Milchmädchenrechnungen oder Föderalismusmuskeln, sondern die tatsächlichen prüfungsaktiven Studierendenzahlen.

Die Universitätenkonferenz (uniko) will Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) dafür gewinnen, während des österreichischen EU-Ratsvorsitzes eine stärkere Erhöhung der Mittel für die Grundlagenforschung durchzusetzen. Der Kommissionsvorschlag für das nächste EU-Forschungsrahmenprogramm sehe einen zu geringen Anstieg für diesen Bereich vor, so uniko-Präsidentin Eva Blimlinger.

uniko-Empfehlung zu Studienbeiträgen von Berufstätigen

Universitäten beschließen, Studienabschluss-Stipendienfonds einzurichten

OTS 19.6.2018

Eine Empfehlung an die Universitäten, künftig Studienabschluss-Stipendienfonds für Berufstätige einzurichten, wurde gestern, Montag, in der Plenarversammlung der Universitätenkonferenz (uniko) an der Kunstuniversität Linz einstimmig beschlossen. Die Universitäten reagieren damit auf die Aufhebung der Regelung des § 92 Abs. 1 Z 5 UG (Erlass des Studienbeitrags für Berufstätige) durch den Verfassungsgerichtshof, die mit 30. Juni 2018 wirksam wird. „Der uniko geht es darum, berufstätige Studierende mit Aussicht auf baldigen Studienabschluss zu unterstützen“, erklärt dazu uniko-Präsidentin Eva Blimlinger.

Jede Universität sollte einen Teil des Betrags, der aufgrund der nicht mehr vorzunehmenden Rückzahlung der Studienbeiträge für Berufstätige an der Universität verbleibt, für den Studienabschluss-Stipendienfonds für Berufstätige zur Verfügung stellen. Darüber hinaus muss ein Empfehlungsschreiben eines Betreuers / einer Betreuerin in der Bachelor- bzw. Masterarbeit / Diplomarbeit vorliegen. Die Auswahl bzw. die Reihung erfolgt auf Grund der besonderen Berücksichtigung der individuellen sozialen Aspekte sowie der Studienleistungen. Die Entscheidung nimmt eine Kommission vor. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 1.000 Euro pro Studienjahr. Die uniko hält fest, dass kein Rechtsanspruch auf Zahlungen aus dem Studienabschluss-Stipendienfonds besteht.

Die Gesichtspunkte, die u.a. bei der Vergabe zu berücksichtigen sind:

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen mindestens zwei Drittel des Studiums absolviert sein (d.h. bei einem Bachelorstudium eine Studienleistung von mindestens 120 ECTS und bei einem Masterstudium mindestens 80 ECTS); dies bedeutet eine Studienaktivität von mindestens 16 ECTS im vorangegangenen Studienjahr.

Zudem darf folgende maximale Studiendauer nicht überschritten sein:

beim sechs- bzw. achtsemestrigen Bachelorstudium: 6 Semester bzw. 8 Semester (Regelstudienzeit) plus 2 Toleranzsemester plus 4 Semester; beim viersemestrigen Masterstudium: 4 Semester (Regelstudienzeit) plus 2 Toleranzsemester plus 2 Semester; bei Diplomstudien: Regelstudienzeit plus Toleranzsemester plus 4 Semester.

Bundespräsident Van der Bellen erstmals zu Gast bei der uniko

Blimlinger hofft auf Unterstützung bei Universitätsbudget und Dotierung des Wissenschaftsfonds

OTS 6.3.2018

Erstmals zu Gast in einer Plenarversammlung der Universitätenkonferenz (uniko) ließ sich Bundespräsident Alexander Van der Bellen gestern, Montag, im Gedankenaustausch mit den Rektorinnen und Rektoren an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (mdw) über die derzeit wichtigsten Anliegen informieren. uniko-Präsidentin Eva Blimlinger nannte drei vorrangige Punkte, bei denen die Universitäten auch auf die Unterstützung durch das Staatsoberhaupt setzen: die Umsetzung der UG-Novelle mit dem ersten Schritt zur Studienplatzfinanzierung im Rahmen der nächsten drei Jahre ab 2019, die Einlösung der zugesagten zusätzlichen Mittel für den Wissenschaftsfonds (FWF) sowie den Abschluss des neuen Forschungsrahmenprogrammes (FP9) der Europäischen Union, das in den Zeitraum der österreichischen EU-Präsidentschaft ab Juli 2018 fällt.

uniko zu Studienplatzfinanzierung: „Keine Kürzung der Mittel“

Neujahrsempfang: Appell von Präsidentin Blimlinger an Minister, Novelle rasch zu übermitteln

OTS 16.1.2018

Einen Appell, die Novelle zur Studienplatzfinanzierung möglichst rasch an die Universitäten zu übermitteln, richtete am Montagabend die Präsidentin der Universitätenkonferenz (uniko), Rektorin Eva Blimlinger, an den zuständigen Bildungsminister Heinz Faßmann. In ihrer Rede anlässlich des traditionellen uniko-Neujahrsempfangs in der Raiffeisen Bank International AG Wien erklärte Blimlinger im Hinblick auf die für Ende 2017 fällig gewesene Festlegung des Universitätsbudgets: „Wir müssen wissen, womit wir zu rechnen haben.“ Die uniko-Präsidentin stellte in dem Zusammenhang fest, dass der Einstieg in eine Studienplatzfinanzierung keine Kürzung der vorgesehenen und vom Nationalrat 2017 beschlossenen Mittel erlaube.