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Schmidinger zu Uni-Zugang: Kernfrage trotz Teilerfolgs ungelöst

Universitätenkonferenz beurteilt UG-Novelle differenziert

OTS 22.9.2015

Die Novelle zum Universitätsgesetz (UG), die heute den Ministerrat passiert, wird von der Universitätenkonferenz (uniko) differenziert beurteilt. „Mit der Neufassung wird vor allem sichergestellt, dass die Regelungen des Universitätszugangs in der bestehenden Form fortgeführt werden können“, betont uniko-Präsident Heinrich Schmidinger. „Wir sehen darin angesichts der unterschiedlichen Positionen der Regierungsparteien in dieser Thematik einen Erfolg und wollen dies auch anerkennen. Trotzdem bleibt festzuhalten, dass die gegenwärtige Form der Zugangsregeln nicht befriedigt. Sie orientiert sich nicht an Kapazitäten der Universitäten und wird Verdrängungseffekte mit sich bringen.“

Die von der uniko nach wie vor geforderte Einführung einer kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung könne, so Schmidinger, nicht mittels Zielformulierungen, verpackt in Paragrafen, erfolgen, sondern müsse  mit budgetären Zusatzmitteln und konkreten Maßnahmen hinterlegt werden. Darüber hinaus möchte die uniko vor Tendenzen warnen, die dazu führen, dass durch die Ausweitung der staatlichen Eingriffe auf das Mikro-Management die Autonomie der Universitäten schrittweise eingeschränkt wird.

Positive Worte findet Schmidinger für die überaus konstruktive und sachorientierte Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und dessen  Bemühen, auf die meisten Anregungen der Universitäten einzugehen. „Etliche unserer Kritikpunkte aus dem Begutachtungsverfahren wurden aufgegriffen. Dies hat vor allem im umstrittenen Bereich der Personalentwicklung zu einem Kompromiss geführt, der in eine gute Richtung weist und den Vorstellungen der uniko in Richtung eines echten Tenure-Track-Modells für Forscherinnen und Forscher entgegenkommt“, ergänzt der Präsident der uniko.