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NEWSLETTER 4/18

27.06.2018

KOMMENTAR

Kurz vor Monatsende und pünktlich zum Abschluss des Sommersemesters schickt sich der Gesetzgeber – konkret der Wissenschaftsausschuss des Nationalrats – an, den Universitäten noch einen Rucksack umzuhängen: mit einer Mehrbelastung von acht Millionen Euro, und zwar rückwirkend für die vergangenen Jahre, und einem mehrstelligen Millionenbetrag für die kommenden Jahre. Angesichts der 2017 beschlossenen zusätzlichen 1,35 Milliarden Euro für das Universitätsbudget 2019 bis 2021 – heuer auf 1,272 Milliarden Euro reduziert – mag das in den Reihen der politischen Parteien als geringfügig erscheinen. Allerdings geht es bei dem Betrag ums Prinzip: Den Universitäten wird in Sachen Pensionsaufwand für ausgeschiedene Beamte und Beamtinnen nicht weniger zugemutet, als für ein und dieselbe Sache zweimal zu zahlen.

INLAND

uniko-Empfehlung zu Studienbeiträgen von Berufstätigen

Mit einer Empfehlung an die Universitäten, künftig Studienabschluss-Stipendienfonds für Berufstätige einzurichten, reagiert die Universitätenkonferenz (uniko) auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, der im Jänner die Regelung des § 92 Abs. 1 Z 5 Universitätsgesetz (Erlass des Studienbeitrags für Berufstätige) wegen Gleichheitswidrigkeit aufgehoben hatte. Da seitens der Wissenschaftsressorts bereits angekündigt worden war, die eingeräumte Reparaturfrist des Gesetzes bis Ende Juni verstreichen zu lassen, beschloss die uniko bei ihrer jüngsten Plenarversammlung, vor Wirksamwerden des Beschlusses ein Zeichen zu setzen: „Der uniko geht es darum, berufstätige Studierende mit Aussicht auf baldigen Studienabschluss zu unterstützen“, erklärte dazu uniko-Präsidentin Eva Blimlinger.

Demnach sollte jede Universität einen Teil des Betrags, der auf Grund der nicht mehr vorzunehmenden Rückzahlung der Studienbeiträge für Berufstätige an der Universität verbleibt, für den Studienabschluss-Stipendienfonds für Berufstätige zur Verfügung stellen. Darüber hinaus muss ein Empfehlungsschreiben eines Betreuers / einer Betreuerin in der Bachelor- bzw. Masterarbeit / Diplomarbeit vorliegen. Die Auswahl bzw. die Reihung erfolgt auf Grund der besonderen Berücksichtigung der individuellen sozialen Aspekte sowie der Studienleistungen. Die Entscheidung nimmt eine Kommission vor, die Höhe der Förderung beträgt maximal 1.000 Euro pro Studienjahr. Die uniko hält dazu fest, dass kein Rechtsanspruch auf Zahlungen aus dem Studienabschluss-Stipendienfonds besteht.

Studienleistung. Die Gesichtspunkte, die u.a. bei der Vergabe zu berücksichtigen sind: Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen mindestens zwei Drittel des Studiums absolviert sein (d.h. bei einem Bachelorstudium eine Studienleistung von mindestens 120 ECTS und bei einem Masterstudium mindestens 80 ECTS) und eine Studienaktivität von mindestens 16 ECTS im vorangegangenen Studienjahr. Zudem darf – je nach Bachelor-, Master- oder Diplomstudium – eine bestimmte maximale Studiendauer nicht überschritten sein (beim viersemestrigen Masterstudium sind das z.B. insgesamt acht Semester).

Das ÖH-Vorsitzteam wies bei seiner Bilanzpressekonferenz am 20. Juni darauf hin, dass sich Bundesregierung geweigert habe, eine Gesetzesreparatur vorzunehmen, und hob die Gespräche der Studierendenvertretung mit der uniko zu dem Thema Studienbeiträge für Berufstätige positiv hervor. Die stellvertretende ÖH-Bundesvorsitzende Hannah Lutz – sie hat mittlerweile Johanna Zechmeister als neue ÖH-Chefin abgelöst – begrüßte den Vorschlag der uniko: „Es freut uns, und es geht in die richtige Richtung, aber es reicht noch lange nicht.“ Die ÖH will im kommenden Studienjahr gegen die von der Regierung im Arbeitsübereinkommen angekündigte generelle Einführung von Studiengebühren mobilisieren. Im geltenden UG ist die Einhebung von Studienbeiträgen an das Vorliegen verschiedener Bedingungen geknüpft, darunter das Überschreiten der Regelstudienzeit plus zwei Toleranzsemester.

Zehn Hochschullehrende sind am 25. Juni mit dem „Ars docendi"-Staatspreis ausgezeichnet worden. Mit den mit je 7.000 Euro dotierten Ehrungen wurde in fünf Bereichen exzellente Lehre an Universitäten, Fachhochschulen (FH) und Privatunis gewürdigt, hieß es in einer Aussendung des Bildungsministeriums, das den Preis vergibt. In der Kategorie „Digitale Lehr- und Lernelemente in Verbindung mit traditionellen Vermittlungsformen" wurden Thomas Binder und sein Team (MedUni Wien) geehrt. Die Auszeichnung für „Herausragende Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten" ging an Silvia Mille und Johannes Steyrer von der WU Wien. Für „Forschungsbezogene Lehre" erhielt Martin Dürnberger (Universität Salzburg) den Preis. Die Kategorie „Konzepte und Beispiele Kooperativer Lern- und Arbeitsformen" ging an Elisabeth Katzlinger und Martin Stabauer von der Universität Linz.

EUROPÄISCHER HOCHSCHULRAUM

Auf Wohlwollen stoßen bei der Universitätenkonferenz (uniko) die Anfang Juni präsentierten Pläne der EU-Kommission, mit dem neuen Rahmenprogramm Horizon Europe die europäische Forschungsförderung auf 100 Milliarden Euro zu erhöhen. Mit der Säule eins des Programms, „Open Science", liege der Fokus auch künftig auf exzellenter Wissenschaft, die Förderung der Top-Grundlagenforschung durch den Europäischen Forschungsrat (ERC) rücke das „Kerngeschäft der Universität“ in den Mittelpunkt, betont der Vorsitzende des Forums Forschung in der uniko, Vizerektor Johannes Fröhlich (TU Wien). Die angekündigte Anhebung des derzeitigen Budgets von 13,1 Milliarden (Horizon 2020) auf 16,6 Milliarden Euro für 2021 bis 2027 biete „große Chancen für die Bandbreite universitärer Forschung – von der Grundlage zur Innovation“ und sei, so Fröhlich, eine der wichtigen Aufgaben des österreichischen Ratsvorsitzes aus universitärer Sicht.

uniko-VERANSTALTUNG

Premiere 11. September: Universitätsdiskurs Austria

„Inklusive Wissenschaft: zum Für und Wider von Open Science und Citizen Science“: So lautet das Thema für den Universitätsdiskurs Austria 2018, der am 11. September ab 15 Uhr in Wien am Maria-Theresienplatz erstmals über die Bühne gehen wird. Dieses Format findet an Stelle des bisher alljährlich in Alpbach abgehaltenen Universitätenforums der uniko statt. Interessierte sind bereits jetzt eingeladen, sich unter www.uniko.ac.at/aktuelles/veranstaltungen für die Podiumsdiskussion sowie den anschließenden Abendempfang anzumelden. Den Programmflyer finden Sie unter UNIVERSITÄTSDISKURS, weitere Informationen werden laufend auf www.uniko.ac.at ergänzt. Die Veranstaltung der uniko findet heuer in Kooperation mit dem Wissenschaftsfonds FWF im Rahmen des Wissenschaftsfestivals „Be Open" von 8. bis 12. September statt.

PERSONALIA I

PERSONALIA I
PERSONALIA I

TU Wien: Rektorin Seidler für dritte Amtsperiode gewählt

Die Rektorin der Technischen Universität (TU) Wien, Sabine Seidler, ist vom Universitätsrat Ende Mai für eine weitere vierjährige Amtsperiode ab Oktober 2019 wiedergewählt geworden. Die Werkstofftechnikerin Sabine Seidler ist seit 2011 Rektorin der TU Wien. Das Universitätsgesetz 2002 sieht vor, dass eine Wiederwahl der amtierenden Rektorin ohne Ausschreibung möglich ist, wenn der Universitätsrat und der Senat jeweils mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. Der Senat der TU Wien hatte bereits in seiner Sitzung am 7. Mai 2018 die amtierende Rektorin mit mehr als der erforderlichen Zweidrittelmehrheit wiederbestellt. Der Universitätsrat unter Vorsitz von Veit Sorger erklärte dazu: „Die einstimmige Entscheidung des Unirates, die Kandidatur von Frau Rektorin Seidler für eine weitere vierjährige Periode zu unterstützen, ist ein starkes Zeichen, den eingeschlagenen Weg erfolgreich fortzusetzen.“

PERSONALIA II

PERSONALIA II
PERSONALIA II

TU Graz: Rektor Kainz für dritte Amtsperiode gewählt

Der Universitätsrat und der Senat der Technischen Universität (TU) Graz haben am 14. Juni nach einem verkürzten Verfahren den amtierenden Rektor Harald Kainz für eine dritte Funktionsperiode wiederbestellt. Der gebürtige Grazer und Bauingenieur Harald Kainz lenkt die Geschicke der TU Graz bereits seit Oktober 2011. Die dritte Amtsperiode von Rektor Kainz beginnt mit Oktober 2019 und läuft bis September 2023. Sowohl dem Universitätsrat unter Vorsitz von Karin Schaupp als auch dem Senat unter Vorsitz von Gernot Kubin ist an der dynamischen Weiterentwicklung der TU Graz gelegen: „Wir freuen uns, dass wir mit der Wiederbestellung von Harald Kainz zum Rektor die erfolgreiche strategische Ausrichtung der TU Graz fortsetzen. Aufbauend auf dem Erreichten werden wir unsere Exzellenz in Forschung und Lehre weiter stärken, um die Spitzenstellung der TU Graz zu festigen", so Schaupp und Kubin unisono.

ZITAT DES MONATS

„Viele Universitäten – vor allem in den USA, UK und China – betreiben ungeniert Doping: Sie setzen unverhältnismäßig viele Mittel für unverhältnismäßig wenig Studierende ein. Sie spritzen die Forschungsanabolika intramuskulär, weil der üppigste Muskel gewinnt. Es hat daher keinen Sinn, auf Harvard, Stanford und das MIT zu schielen und sich sehnlich zu wünschen, Österreichs Unis könnten das auch.“

Oliver Vitouch, Rektor der Universität Klagenfurt und Vizepräsident der Universitätenkonferenz, in seinem Gastkommentar für die KLEINE ZEITUNG vom 27. Juni 2018 zum Thema „Rankings“.

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