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NEWSLETTER 3/17

18.05.2017

KOMMENTAR

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Kostenwahrheit und Orientierung an Kapazitäten

Zur Notwendigkeit einer Studienplatzfinanzierung abseits von Wahlterminen

Ob sich ein Finanzierungsmodell erfolgreich anwenden lässt, hängt allemal auch von der inneren Einstellung jener Einrichtungen ab, deren Budgets danach berechnet werden sollen. Die letztlich entscheidende Frage dabei ist, in welchem Ausmaß die Ziele, die sich mit der Anwendung dieses oder jenes Modells anstreben lassen, gewollt werden oder eben nicht. Das gilt ganz besonders jetzt, wo die Einführung einer Studienplatzfinanzierung an den öffentlichen Universitäten geplant ist – auch wenn sich der Zeitpunkt der tatsächlichen Umsetzung aufgrund der jüngsten politischen Entwicklungen derzeit nicht prognostizieren lässt.

Hohe Erwartungen. Die mit ihr verbundenen Erwartungen sind bekanntlich hoch. Nicht von ungefähr wird sie seit etlichen Jahren sowohl von den Universitäten als auch vom zuständigen Ministerium gefordert. Worauf richten sich die Erwartungen an eine Studienplatzfinanzierung? Zum Ersten auf eine höhere budgetäre Ausstattung des Universitätssektors als Ganzem. Allen Seiten ist bewusst, dass dieses Bemessungs- und Verteilungsinstrument nur funktionieren kann, wenn mehr Geld ins Gesamtsystem fließt. Die zusätzlichen Mittel sollen – darin liegt die zweite Erwartung – dahingehend eingesetzt werden, dass jede Universität für das spezifische Studienangebot, für welches sie steht, eine entsprechende Ausstattung erhält, die sich wiederum – universitätsgemäß – auf Lehre und Forschung gleichermaßen erstreckt.

Damit dieses Ziel erreicht wird, bedarf es der Kostenwahrheit hinsichtlich der Aufwendungen für die diversen Fächergruppen, die bekanntlich sehr unterschiedlich ausfallen. Hand in Hand damit müssen vernünftige Relationen zwischen den Studienplätzen der Fächer einerseits und den zur Betreuung derselben vorzusehenden Kapazitäten andererseits hergestellt werden. Beides funktioniert nicht ohne die Festlegung bestimmter Größenordnungen: im einen Fall nicht ohne eine differenzierte „Be-Preisung“ der verschiedenen Fächergruppen, im anderen Fall nicht ohne Kontingentierung der Studienplätze sowie der ihnen zugeordneten Betreuungskapazitäten. Kurz: Das, was die Studienplatzfinanzierung herbeiführen soll, ist zum einen Kostenwahrheit je nach Fächer-Erfordernissen, zum anderen eine Orientierung an den Kapazitäten, die entweder an einer Universität gegeben oder herzustellen sind, damit die jeweiligen Fächer auf dem für sie notwendigen, international üblichen Niveau betrieben werden können.

Innere Bereitschaft. Warum muss ausgerechnet für die Erreichung dieser Ziele, die sich ernsthaft wohl von niemandem bestreiten lassen, eine besondere innere Bereitschaft aller Beteiligten und Betroffenen eingefordert werden? Der Grund liegt auf der Hand: Mit Einführung der Studienplatzfinanzierung kommt es naturgemäß zu einer Umverteilung der budgetären Mittel an die einzelnen Universitäten. Jene, die teure Fächer anbieten bzw. darauf spezialisiert sind und / oder darüber hinaus viele Studienplätze zu betreuen haben, werden logischerweise mehr erhalten als andere Universitäten, bei denen beides nicht im selben Ausmaß der Fall ist. Dies in Kauf zu nehmen ist die Conditio sine qua non des Systems der Studienplatzfinanzierung. Zwangsläufig müssen jene Universitäten, für die sich aufgrund der Berechnungen geringere Budgetsteigerungen ergeben werden, dazu mehr bereit sein als die anderen. Deshalb ist es umso notwendiger, dass alle die Ziele, auf die man sich verständigt und die man gemeinsam angestrebt hat, nicht nur nicht aus dem Auge verlieren, sondern sie weiter wollen.

Im Hinblick darauf würde es viel helfen, im Zusammenhang mit der Umsetzung des Studienplatzfinanzierungsmodells zu einem anderen Wording zu finden. Manche, nicht zuletzt psychische Hürde ließe sich leichter nehmen, wenn nicht mehr von „Gewinnern“ und „Verlierern“ bzw. von „Profiteuren“ und jenen, „die das Nachschauen haben“, gesprochen würde. Voraussetzung dafür wiederum ist das Vertrauen, dass die (nach den vereinbarten Kriterien erfolgten) Berechnungen den alleinigen Ausschlag geben, nicht intransparente politische Machenschaften. Dass darüber hinaus jede Universität mit Gewissheit davon ausgehen darf, durch die Anwendung des neuen Modells nicht in ihrer Existenz und Weiterentwicklung gefährdet zu sein, versteht sich von selbst – wird bis dato auch von niemandem bestritten.

Glaubwürdigkeit. Die Einführung der Studienplatzfinanzierung darf nicht scheitern – nicht daran, dass ihre Umsetzung in der gegenwärtigen Legislaturperiode wohl nicht mehr möglich sein wird, aber auch nicht daran, dass sich die innere Einstellung seitens der Universitäten ihr gegenüber ändert. Es geht nicht allein um die kürzlich noch in Aussicht gestellte Budgetsteigerung von immerhin 1,34 Milliarden Euro für die nächste Leistungsvereinbarungs-Periode, die nur damit gerechtfertigt wird. Mehr noch steht die Glaubwürdigkeit der Universitäten auf dem Spiel, die jetzt zeigen müssen, ob und wie sie hinter den Zielen stehen, die sie immer eingemahnt haben und wohl ernsthaft nicht – plötzlich – von der Hand weisen können.

Rektor Heinrich SCHMIDINGER

Inland

Zwischen der Ankündigung seines Rücktritts von allen politischen Ämtern am 10. Mai und dem letzten Arbeitstag von Reinhold Mitterlehner als Ressortchef im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft vergingen sieben Tage, in denen die innenpolitische Landschaft beinahe täglich von Beben erschüttert wurde: Aufkündigung des Koalitionspakts, Wahl eines geschäftsführenden ÖVP-Obmanns, Neuwahlantrag für 15. Oktober, Regierungsumbildung mit Angelobung eines neuen Vizekanzlers und Wissenschaftsministers (als Zugabe am 18. Mai der Rücktritt der Grünen Bundessprecherin Eva Glawischnig). Für die  Leitungen der Universitäten steht mit dem ankündigten „Spiel der freien Kräfte“ im Parlament ein Worst-Case-Szenario im Raum, das uniko-Präsident Oliver Vitouch im PRESSE-Interview so skizzierte: „Die Zukunft der Universitäten wird zum Kollateralschaden politischer Manöver.“

VfGH-Präsident: „Die heutige Universität ist professioneller“
VfGH-Präsident: „Die heutige Universität ist professioneller“

VfGH-Präsident: „Die heutige Universität ist professioneller“

„Mir ist das erst als Mitglied des Universitätsrats bewusst geworden: Die heutige Universität ist einfach – bei allem Respekt vor der altehrwürdigen Institution, an der ich studiert habe – viel professioneller, unter dem Gesichtspunkt des Managements.“ Gerhart Holzinger (69), Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und seit Oktober 2016 Vorsitzender des Universitätsrats der Universität Graz, stellt im Interview für den uniko-Jahresbericht 2016 den Leitungsorganen der öffentlichen Universitäten grundsätzlich ein positives Zeugnis aus. Zu der bisweilen geäußerten Kritik am Zusammenspiel von Rektorat, Universitätsrat und Senat erklärt er: „An der Universität Graz nehme ich das Verhältnis als ausgesprochen kooperativ wahr.“ Unterschiedliche Auffassungen in kollegialer Weise auszutragen, dafür müsse generell jedes Organ seinen Anteil leisten, „in erster Linie der Universitätsrat“.

INTERNATIONALES

Bereits zum zweiten Mal nach 2016 wurde die MORE-Initiative der uniko für den sogenannten MigAward nominiert, und zwar in die Top 3 der Kategorie „Bildung & Soziales“. Der MigAward zeichnet jedes Jahr Projekte, Initiativen und Menschen aus, die die Partizipation von Migrantinnen und Migranten in Österreich fördern und innovative Ansätze in der Migrationsdebatte verfolgen. Auch wenn bei der Preisverleihung Ende April die uniko leer ausging, hält Generalsekretärin Elisabeth Fiorioli die zweimalige Nominierung für ein Zeichen hoher gesellschaftlicher Wertschätzung: „Österreichs Universitäten stellen damit unter Beweis, dass sie mit MORE soziale Verantwortung wahrnehmen und Integrationsprozesse mit den Mitteln fördern, die ihnen zur Verfügung stehen, nämlich Bildung, Vermittlung von Kompetenzen und Einbeziehung in kritische Diskurse.“

KURZMELDUNG

Die lange verzögerte, am 17. Mai verkündete Entscheidung der Europäischen Kommission zum Thema „Medizinerquote“ an Österreichs Universitäten, wonach das seit zehn Jahren laufende Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich bezüglich des Studiums der Humanmedizin eingestellt werde, wird von der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) begrüßt. „Die betroffenen Universitäten nehmen diesen Beschluss mit Erleichterung zur Kenntnis: Die EU-Kommission folgt damit der österreichischen Argumentation, und sie bringt erstmals seit 2005 Rechtssicherheit in einer für Österreich kritischen Situation“, erklärte dazu Markus Müller, Rektor der Medizinischen Universität Wien und Mitglied des uniko-Präsidiums, in einer Aussendung.

PERSONALIA

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Wolfgang Fleischhacker neuer Rektor der MedUni Innsbruck

Der neue Rektor der Medizinischen Universität Innsbruck heißt Wolfgang Fleischhacker. Der 64-Jährige wurde am 3. Mai in einer außerordentlichen Sitzung des Universitätsrates einstimmig gewählt. Der jetzige Direktor des Innsbrucker Psychiatrie-Departments wird die Funktion am 1. Oktober übernehmen. Die Periode endet dann am 30. September 2021. Am 3. Mai wurden die drei Kandidaten des vom Senat abgeänderten Dreiervorschlags noch einmal angehört. Neben Fleischhacker waren das die Gender Medizinerin Margarethe Hochleitner und Arno Helmberg, interimistischer Direktor der Sektion Molekulare Pathophysiologie an der Medizin-Uni Innsbruck. Die amtierende Rektorin Helga Fritsch war bereits Anfang April vom Senat vom Wahlvorschlag genommen und ersetzt worden. (APA)

ZITAT DES MONATS

„Ich finde, es ist genug.“

Der Obmann der ÖVP, Vizekanzler und Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Reinhold Mitterlehner verkündet am 10. Mai 2017 in einer „persönlichen Erklärung“, dass er alle Funktionen in der Partei und der Regierung zurücklegen werde.

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