KOMMENTAR
Nur das Beste für die Universitäten
Was das Beste ist, ist für jeden, für jede unterschiedlich, je nachdem welche Vorstellungen, Ideen es gibt, welche Vorhaben geplant sind. Und das gilt nicht nur für den oder die Einzelne, das gilt auch für Universitäten. Was ist also nun das Beste für Universitäten?
Was die Finanzierung des Einstiegs in die Studienplatz-finanzierung betrifft und insgesamt die kommende Leistungsvereinbarungsperiode, gelang es in einer der letzten Sitzungen des Parlaments vor dem Sommer 2017 die Weichen zu stellen. Die Abgeordnete Sigi Maurer brachte einen Abänderungsantrag ein, in dem die Grundzüge der Finanzierung der Universitäten für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 in die Novelle eingefügt werden sollten. Der Abänderungsantrag wurde mit den Stimmen der SPÖ, der FPÖ, der Grünen und Neos angenommen.
Der Gesamtbetrag für die Universitäten wurde den Berechnungen des (damaligen) Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft entsprechend mit 11,07 Mrd. Euro für drei Jahre festlegt, 1,35 Mrd. Euro mehr als für die laufende Leistungsvereinbarungsperiode. Diese gesetzliche Regelung war das Beste für die Universitäten.
Mittelverteilung. Im Sommer wurde ein Entwurf für die Art und Weise der Verteilung der Mittel und der Regelung der Studienplatzfinanzierung zur Begutachtung vorgelegt. Dieser Entwurf fand nur die geteilte Zustimmung der Universitäten, denn die Verteilung sollte nun so sein, dass einige Universitäten de facto kaum mit einer Erhöhung der Finanzierung für die nächste Leistungsvereinbarungsperiode rechnen konnten. Das Beste für die Verteilung ist jedenfalls, dass, wie ursprünglich gedacht, 840 Mio. Euro für neue zukunftsweise Vorhaben für alle 21 Universitäten sowie die Inflationsabgeltungen zu Verfügung stehen und 510 Mio. Euro für den Beginn der Umsetzung der Studienplatzfinanzierung. Denn eines ist klar: Es ist nur ein Beginn eines längerfristigen Prozesses bis sich die Betreuungsverhältnisse in den so genannten Massenfächern tatsächlich sukzessive verbessern. Und dort, wo es bereits gute zufriedenstellende Betreuungsverhältnisse gibt, müssen diese jedenfalls erhalten bleiben.
Das Beste ist also, in die Universitäten und sicherlich auch in die Forschung zu investieren, denn das trägt, wie eine Studie des WIFO zeigt, mittelfristig zur Budgetsanierung bei. Ein in die Universitäten investierter Euro rechnet sich schon nach drei bis fünf Jahren.
Studiengebühren. Was ist noch das Beste für die Universitäten? Das Beste für die Universitäten ist, wenn es schon Studiengebühren geben soll – ich bin persönlich dagegen –, diese nur in Kombination mit anderen Maßnahmen einzuführen: Neukonzeption der Anspruchsberechtigungen bei Stipendien; Familienbeihilfe direkt an den / die Studierende auszahlen; Verbesserung der schlechten und Erhalt der guten Betreuungsrelationen.
Das Beste für die Universitäten sind langfristig ausreichend dotierte Förderungsprogramme der Grundlagenforschung, insbesondere auch für Nachwuchswissenschafter_innen und -künstler_innen und die Bedeckung der tatsächlichen Overheadkosten. Das Beste sind Universitäten, die Garantinnen dafür sind, dass Erkenntnisse und Wissen nicht zur gesellschaftlichen Disposition gegenüber Fake News, Meinungen und Interpretationen stehen. Sie müssen sich gegenüber einer Intellektuellen- und Künstler_innenfeindlichkeit zur Wehr setzen, die Bildung, Wissenschaft und Kunst für im günstigsten Falle nachrangig im ungünstigsten für überflüssig oder schädlich hält.
Verantwortung. Die Universitäten müssen dafür sorgen, dass junge Menschen die beste Bildung /Ausbildung bekommen, dass sie in ihren Talenten und Fähigkeiten gefördert werden. Die Universitäten haben, wie es so treffend in § 1 des UG steht, verantwortlich zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt beizutragen. Wir nehmen diese Verantwortung gerne und mit großem Engagement wahr und tun unser Bestes.
Präsidentin Eva BLIMLINGER