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NEWSLETTER 1/18

06.02.2018

KOMMENTAR

Was das Beste ist, ist für jeden, für jede unterschiedlich, je nachdem welche Vorstellungen, Ideen es gibt, welche Vorhaben geplant sind. Und das gilt nicht nur für den oder die Einzelne, das gilt auch für Universitäten. Was ist also nun das Beste für Universitäten?

Was die Finanzierung des Einstiegs in die Studienplatz-finanzierung betrifft und insgesamt die kommende Leistungsvereinbarungsperiode, gelang es in einer der letzten Sitzungen des Parlaments vor dem Sommer 2017 die Weichen zu stellen. Die Abgeordnete Sigi Maurer brachte einen Abänderungsantrag ein, in dem die Grundzüge der Finanzierung der Universitäten für die Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 in die Novelle eingefügt werden sollten. Der Abänderungsantrag wurde mit den Stimmen der SPÖ, der FPÖ, der Grünen und Neos angenommen.

INLAND

uniko im Kanzleramt, Studienplatzfinanzierung im Parlament

Zum zweiten Mal in diesem Jahrzehnt wurden die Rektorinnen und Rektoren der Universitäten Ende Jänner ins Bundeskanzleramt eingeladen. Nach Christian Kern (Juni 2017) bat auch Nachfolger Sebastian Kurz, als Regierungschef sechs Wochen im Amt, die Universitätenkonferenz (uniko) zu einem überraschend angesetzten Gespräch in die Räume am Ballhausplatz. Und abermals ging es wie vor acht Monaten unter Rektor Oliver Vitouch an der Spitze – diesmal als Vizepräsident in Vertretung von Präsidentin Eva Blimlinger – um das Thema Studienplatzfinanzierung. Das Langzeitprojekt Universitätsfinanzierung NEU, das in der vorhergehenden Legislaturperiode nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte, wurde nunmehr von Kanzler Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz Christian Strache (FPÖ) als akkordiertes Ergebnis den uniko-Mitgliedern präsentiert und in der Folge als eines der ersten Regierungsvorhaben fristgerecht mit 31. Jänner ans Parlament weitergeleitet.

Vizepräsident Vitouch bezeichnete tags darauf den Entwurf der Novelle gegenüber der APA als einen „großen Schritt". Ob er die von Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP) geäußerte Euphorie teilen könne – der Bundesminister war bei der Unterredung im Kanzleramt mit den Koalitionsspitzen ebenfalls zugegen –, hänge noch von den gesetzlichen Details ab, da zusätzlich zum neuen Gesetz noch ministerielle Verordnungen erforderlich seien. Die bisherige Regelung des Universitätszugangs in Österreich sei, so Vitouch, von einer vermeintlich hohen Freiheit, aber auch von hoher Beliebigkeit geprägt gewesen. Das neue System bringe eine strukturiertere Form, wobei durch das deutliche Budgetplus verbesserte Betreuungsrelationen sichergestellt würden. „Das ist ein Stück weit ein Eintreten in die europäische Normalität, von der man in Österreich nicht wahrhaben wollte, dass man sie braucht. Man hat sich bisher immer darüber hinweggeschwindelt“, erklärte der Vizepräsident.

Regierungssignal. Die neuen Regelungen zur Universitätsfinanzierung bringen laut Bundeskanzler Kurz neben einem höheren Budget auch „mehr Planbarkeit und mehr wissenschaftliches Personal". Damit könnten mindestens 500 neue Professuren mit Personal und Ausstattung finanziert werden. Die sei ein „klares Signal der Regierung", meinte Kurz nach dem Treffen mit der uniko. Die mit der Möglichkeit zu weiteren Zugangsbeschränkungen verbundene neue Uni-Finanzierung sei „sowohl eine bildungspolitische als auch eine standortpolitische Maßnahme", betonte der Kanzler. Faßmann wiederum konnte „eine gewisse Euphorie nicht verheimlichen", wie er sagte. „Wir verabschieden uns von der finanziellen Verteilung des Universitätsbudgets im Sinne von ,Das war immer so‘ und gehen einen wichtigen Schritt in Richtung Finanzierung realer Leistungen in Forschung und Lehre." Sein primäres Ziel sei die Verbesserung der Studienbedingungen. „Wir wollen mehr prüfungsaktive Studierende, und sie sollen eine echte Chance bekommen, in der vorgegebenen Zeit plus Toleranzsemester fertig zu studieren.“

Die Universitäten sollen demnach ab Herbst 2019 die Möglichkeit zu neuen Zugangsregelungen in Jus, Erziehungswissenschaften und Fremdsprachen erhalten. Die Universitäten bekommen zudem die Möglichkeit, Zugangsregelungen für lokal überlaufene Studienrichtungen einzuführen. Zudem können die Universitäten als Voraussetzung für die Zulassung zu jedem Bachelor- oder Diplomstudium das Durchlaufen eines „Eignungs-Feedbacks" vorsehen – etwa durch ein Motivationsschreiben oder ein Online-Assessment. Dieses darf zwar bewertet werden, für die Zulassung ist das Ergebnis aber nicht entscheidend.

Ein flammendes Plädoyer für die tragende Rolle der Universitäten im Kampf gegen Fake News und für Erkenntnis und Wissen setzte die neu gewählte Präsidentin der Universitäten-konferenz (uniko), Rektorin Eva Blimlinger, an den Schluss ihrer Rede zum traditionellen uniko-Neujahrsempfang am 15. Jänner: Universitäten müssten „Garantinnen dafür sein, dass Erkenntnisse der wissenschaftlichen Forschung nachvollziehbar und überprüfbar sind. Sie sind Garantinnen dafür, dass die künstlerische Forschung analog zu den Methoden der etablierten wissenschaftlichen Forschung, Erkenntnisse zu Tage fördert“, erklärte Blimlinger (APA-Foto: Katharina Roßboth). Aufgabe der Universitäten sei es auch, die Feindlichkeit gegenüber Intellektuellen, Künstlerinnen und Künstlern abzuwehren (siehe auch Kommentar).

Die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) hat zum Jahresende eine Darstellung des Nationalen Qualifikationrahmens (NQR) gemeinsam mit der Fachhochschul-Konferenz (FHK) und der Österreichischen Privatuniversitäten Konferenz (ÖPUK) erarbeitet, der die Sicht des tertiären Sektors auf die Zuordnungen der einzelnen Qualifikationen abbildet. Insgesamt gibt es acht Qualifikationsniveaus, deren Zuordnung gemäß den Empfehlungen des Europäischen Qualifikationsrahmens für Lebenslanges Lernen oder des Qualifikationsrahmens für den Europäischen Hochschulraum (dreigliedrige Studienarchitektur gemäß Bologna-Reform) erfolgen soll. „Für die uniko ist es wichtig, allfällige Missverständnisse zu vermeiden, wonach etwa mit der Zuordnung eine  automatische Berechtigung für die Zulassung zu Hochschulstudien gegeben wäre“, erklärt uniko-Generalsekretärin Elisabeth Fiorioli, auf das neue Fact Sheet verweisend: https://uniko.ac.at/modules/download.php?key=14790_DE_O&cs=DD5F.

MEDIEN

Mit deutlichen Worten nahm Rektor Oliver Vitouch, Vizepräsident der uniko, am 1. Feber im Interview mit dem KURIER-TV zur Debatte um die anstehende Besetzung von Universitätsräten durch Personen mit rechts-extremem Gedankengut Stellung. „Es ist ganz klar, dass Universitäten kein Ort der Verhetzung, sondern ein Ort der Vernunft sind“, erklärte Vitouch auf eine entsprechende Frage von Chefredakteur Helmut Brandstätter in den KURIER-Redaktionsräumen (Foto: KURIER/Jeff Mangione). Poinitierter Nachsatz Vitouchs: „Wenn man schon ein ,Tausendjähriges Reich‘ braucht, dann heißt das für die Universitäten Bologna 1088 und sicher nicht 1938.“

PERSONALIA

Der Universitätsrat und Senat der Universität Wien haben Ende Jänner einstimmig Heinz W. Engl zum Rektor der Universität Wien für die Funktionsperiode vom 1.10.2019 bis 30.9.2023 wiedergewählt. Mit der zweiten Wiederwahl würdigte der Universitätsrat das außerordentliche Engagement von Rektor Engl für die Universität Wien. Zugleich hat der Universitätsrat über die Nachfolge von Bundesminister Faßmann als vormaliger Vizerektor für Forschung und Internationales entschieden und auf Vorschlag von Rektor Engl Jean-Robert Tyran für die laufende Funktionsperiode von 1.2.2018 bis 30.9.2019 zum neuen Vizerektor gewählt.

ZITAT DES MONATS

„Ich verstehe das Ansinnen, und ich habe auch mit den Rektoren und einigen Professoren persönlich darüber gesprochen. Ich habe ihnen auch versprochen, weiter wachsam zu sein.“

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) im Interview mit der FURCHE vom 1.2.2018 zum Offenen Brief, in dem 200 Universitätsangehörige, darunter Rektorinnen und Rektoren, Bundeskanzler Sebastian Kurz und den für Wissenschaft zuständigen Bildungsminister auffordern, „die Zusammenarbeit mit allen, die Mitglieder rechtsextremer Burschenschaften in ihren Büros beschäftigen“, zu beenden.

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