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NEWSLETTER 2/19

28.03.2019

KOMMENTAR

Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien belegt zusammen mit der US-amerikanischen Juilliard School den ersten Platz für den Bereich Musik und darstellende Kunst im QS-World-University-Ranking 2019. Die mdw ist damit die erste österreichische Universität, die in einem weltweiten Universitätsranking den ersten Platz erreichen konnte. Wenngleich ein Ranking nur einen Teil dessen widerspiegeln kann, was eine Universität ausmacht, ist die Freude über dieses Ergebnis sehr groß. QS-Forschungsdirektor Ben Sowter hob besonders hervor, dass keine andere Universität in diesem Bereich sich auf ein höheres Ansehen beim akademischen Fachpersonal dieses Bereichs berufen könne und dass aus keiner anderen Institution ein höherer Anteil an beschäftigungsfähigen AbsolventInnen hervorgegangen sei. 

INLAND

„Promotionsstellen ohne Limit“ (PromoLi) – so lautet das Pilotprojekt, das auf Initiative der öffentlichen Universitäten bzw. der Universitätenkonferenz (uniko) und mit Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMSAGK) im April in eine entscheidende Phase tritt. Menschen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung soll eine wissenschaftliche oder künstlerische Karriere, der Einstieg in die außeruniversitäre Forschung bzw. eine adäquate erwerbsmäßige Tätigkeit ermöglicht werden.

INTERNATIONALES

Brexit: Universitäten für Worst Case gerüstet

Auch wenn die ursprüngliche Brexit-Deadline 29. März ausgedehnt wurde (22. Mai 2019 im Falle einer Billigung des Austrittsabkommens durch das britische Unterhaus, 12. April ohne Billigung), herrscht in der Kalenderwoche 13 Hochspannung: Die Angehörigen der heimischen Universitäten blicken gebannt auf die sich überschlagenden Abstimmungsergebnisse im Londoner House of Commons. Das Plenum der uniko beschäftigte sich am 11. März an der Universität Graz ebenfalls mit den Szenarien des UK-Austritts aus der Europäischen Union und den damit verbundenen Folgen für Studierende, Forscherinnen und Forscher. Einige uniko-Mitglieder kündigten bei der Gelegenheit an, dass für den Fall eines Hard Brexit bereits bilaterale Abkommen mit einzelnen Universitäten im Vereinigten Königreich geschlossen wurden.

Die für die Universitäten wichtigsten Punkte: Wird das mit der EU ausverhandelte sogenannte „Withdrawal Agreement“ vom Vereinigten Königreich angenommen, bleibt UK ein vollberechtigter Teilnehmer der Programme Erasmus+ und Horizon 2020 bis zum Jahresende 2020; zusätzlich gilt das EU-Gesetz bis 2020. Bezüglich der Aufenthaltsrechte ist geregelt, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger, die im United Kingdom ankommen, sowie UK-Bürgerinnen und -Bürger, die in der EU bis zum 31. Dezember 2020 ankommen, vom Austrittsabkommen abgedeckt wären und ohne Änderungen jene Rechte hätten, die sie derzeit genießen.

Vorkehrungen. Die Auswirkungen im Falle eines No Deal-Brexit: Alle betroffenen Verträge im Rahmen von EU-Programmen würden voraussichtlich mit der neuen Deadline 12. April 2019 enden. Österreichs Universitäten haben die Zeit bereits vielfach genützt, um mit betroffenen Studierenden und Belegschaft in einen Dialog zu treten und entsprechende Bedürfnisse zu eruieren, mit betroffenen EU-Partnern Kontakte aufzunehmen und Lösungen zu finden. Als Folge eines No Deal wäre UK ab dem 12. April 2019 ein – nicht zu Horizon 2020 assoziierter – Drittstaat (Non-Associated Third Country / Non-EU Country) mit ähnlichem Status wie ein (einkommensstarker) Industriestaat (z.B. Japan). Dies würde für UK bedeuten: Es bestünde grundsätzlich eine Teilnahmeberechtigung an allen Programmlinien von Horizon 2020, wo es keine diesbezügliche Beschränkung in den Ausschreibungen gibt, jedoch keine automatische Förderberechtigung.

Beim Programm Erasmus+ stellt sich die Lage komplizierter dar, weil es aus vielen unterschiedlichen Teilen besteht. Im Falle eines No Deal würde die Europäische Kommission die Regelungen für Erasmus+ dahingehend ändern, dass Nationalagenturen weiterhin den Restbetrag der Erasmus+ Stipendien für mobile EU-Studierende, die nach dem 12. April 2019 noch in Großbritannien sind, übernehmen. Diese Regelung umfasst auch Drittstaatsmobilität sowie UK-Studierende in der EU. Das heißt, dass alle bereits begonnenen „Mobilitäten“ unter Erasmus+ – ob Lehrende, Studierende oder allgemeines Personal – bis zu ihrem Ende durchgeführt werden können. Diese angebotene Regelung gilt allerdings nur für bis dahin bereits im Ausland befindliche Studierende und nicht für künftige.

Jean-Robert Tyran, stellvertretender Vorsitzender des uniko-Forums Internationales und Vizerektor der Universität Wien, hält grundsätzlich fest: „Die Kooperationen mit UK-Universitäten in den Bereichen Forschung und Lehre sind der Universität Wien sehr wichtig. Wir wollen diese auf jeden Fall weiterführen, wie auch immer das Austrittsprocedere sein wird.“ Ein Hard Brexit würde auch die Universität Wien hart treffen, da diese in der Forschung stark mit Top-UK-Universitäten vernetzt sei. „Unsere Partneruniversitäten im UK, die bisher Teil des europäischen Bildungs- und Forschungsraums waren, möchten das Gros der Kooperationen bilateral fortsetzen“, ergänzt der Vizerektor.

KURZMELDUNG

Donau-Universität Krems wird Mitglied der uniko

Das Plenum der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) stimmte bei seiner Sitzung an der Universität Graz der Aufnahme der Donau-Universität Krems in die uniko als 22. Mitglied zu. Der Beschluss erfolgte einstimmig. Die Donau-Universität Krems, eine öffentliche Universität für Weiterbildung, war durch die im Dezember vom Nationalrat verabschiedete UG-Novelle zu einer Universität gemäß § 6 Abs. 1 UG 2002 geworden, womit die Voraussetzungen einer Mitgliedschaft in der uniko erfüllt sind. „Die Mitgliedschaft der Donau-Universität Krems wird mit 1. April 2019 beginnen. Die DUK wird durch ihren Rektor Friedrich Faulhammer, den wir herzlich willkommen heißen, bereits bei nächsten uniko-Plenarversammlung am 6. Mai am Mozarteum Salzburg vertreten sein“, erklärte uniko-Präsidentin Eva Blimlinger.

PERSONALIA I

Die Universität Salzburg bekommt einen neuen Rektor. Durchgesetzt hat sich dabei allerdings nicht der Erstgereihte im Vorschlag des Senats, der Arbeitsrechtler und frühere Vizerektor Rudolf Mosler, sondern der Internist Hendrik Lehnert (65) aus Lübeck. Mit dem 65-jährigen Deutschen kommt zum ersten Mal ein Leiter der Universität nicht aus dem Haus. Auch die ehemalige Bildungsministerin und nunmehrige SPÖ-Abgeordnete Sonja Hammerschmid (SPÖ) wollte Rektorin der Universität Salzburg werden, war aber nicht in den Dreiervorschlag aufgenommen worden.

PERSONALIA II

Brigitte Hütter (46) wird neue Rektorin der Kunstuniversität Linz. Das hat der Universitätsrat am 11. Feber entschieden. Sie tritt im Oktober die Nachfolge von Reinhard Kannonier an, der die Kunstuniversität seit dem Jahr 2000 leitet. Ebenfalls im Dreiervorschlag vertreten waren der Rektor der Merz Akademie in Stuttgart, Martin Fritz, sowie die SPÖ-Bildungssprecherin und Ex-Bildungsministerin Sonja Hammerschmid.

PERSONALIA III

Mit dem Grazer Rechtshistoriker Martin Polaschek (53) erhält die Universität Graz einen neuen Rektor, der nach langjähriger Erprobung als Vizerektor viel Leitungserfahrung mitbringt. Im Jahr 2011 war er Christa Neuper, die als erste Frau das Rektorat der Uni Graz übernahm, noch unterlegen – am 1. Oktober 2019 folgt er ihr an der Spitze der größten Universität der Steiermark nach. Der Universitätsrat wählte am 8.Feber den amtierenden Vizerektor und Studiendirektor aus einem „Einservorschlag" des Senats, Polaschek musste sich zuvor nochmals den Fragen des Unirates stellen.

ZITAT DES MONATS

„Wenn in der Grundlagenforschung jemand in drei Jahren genau das macht, wofür er das Geld beantragt hat, würde ich ihm das Geld wegnehmen, weil es dann nicht interessant sein kann. Die Wissenschaft ist nicht planbar, doch das geht immer mehr verloren.“

Quantenphysiker Anton Zeilinger, Präsident der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW), im Interview mit dem STANDARD vom 27. März 2019.

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