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Vitouch-Nachfolge: Kunstuni Linz-Rektorin Brigitte Hütter übernimmt uniko-Geschäfte

Nachwahl der Präsident:in am 9. Dezember / MedUni Wien-Rektor Markus Müller bleibt uniko-Vizepräsident

OTS 29. 10. 2024

Mit 28. Oktober 2024 schied Oliver Vitouch als Präsident der Universitätenkonferenz aus. Kunstuni Linz-Rektorin Brigitte Hütter übernimmt geschäftsführend den Vorsitz in der uniko. Die Nachwahl der Präsident:in findet am 9. Dezember statt.

uniko-Fragen an die Parteien: Wie halten Sie es mit der Wissenschaft?

Viel Zustimmung zu eigenständigem Ministerium für Forschung, Wissenschaft und Innovation / Wer wen als Minister:in berufen würde

OTS 19. 9. 2024

Als eine Entscheidungshilfe für die bevorstehende Nationalratswahl beleuchtet die Universitätenkonferenz das Verhältnis der fünf Parlamentsparteien zu Wissenschaft und Forschung. Dazu hat die uniko vier Schlüsselfragen an die Parteien gestellt, die Antworten haben in manchen Belangen weitgehende Übereinstimmung, in anderen bemerkenswerte Unterschiede zu Tage gefördert.

„Master“ darf im Lehramt nicht zur Makulatur werden

Hochschulrechtspaket, Lehrer:innenausbildung und akademische Psychotherapieausbildung im Finale

OTS 21. 3. 2024

Uniko positiv zu gesetzlichen Neuerungen. Der Lehramtsreform muss aber noch eine Dienstrechtsänderung folgen

Nach Abschluss der parlamentarischen Begutachtungsverfahren hat der Ministerrat am Mittwoch ein Hochschulrechtspaket inklusive Reform der Lehrer:innenausbildung sowie die Akademisierung der Psychotherapie-Ausbildung dem Nationalrat zur Beschlussfassung zugeleitet.

Die Universitätenkonferenz (uniko) begrüßt die vielfältigen gesetzgeberischen Aktivitäten im Hochschulbereich trotz des bereits angelaufenen Superwahljahres. Dazu uniko-Präsident Oliver Vitouch: „Das Volumen an Reformpaketen, die von der amtierenden Regierungskoalition in den letzten Monaten geschnürt wurden, ist ebenso erfreulich wie bemerkenswert.“

Ausbildungsreform für Lehrer:innen unvollständig

Dass die Reform des Lehramtsstudiums flexibel bis zum Wintersemester 2026 eingeführt werden kann, erleichtert deren organisatorische Umsetzung. Inhaltlich hält die uniko ihre Kritik in einem zentralen Punkt aufrecht: Der Master muss die Voraussetzung für „volle“ Lehrer:innen bleiben. Die Vorsitzende des uniko-Forums Lehre, Christa Schnabl: „Man muss darauf achten, dass der Bachelorabschluss, der ja schon zum Berufseinstieg berechtigt, nicht zum Regelabschluss wird. Die künftigen Lehrer:innen brauchen die Klarheit, dass es sich um eine fünfjährige Ausbildung handelt, sonst kommt es de facto zu einer Reduzierung auf nur drei Jahre. Das wäre für das Schulsystem fatal, da wichtige Ausbildungsteile fehlen.“

Die Ausbildungsreform an sich sieht die uniko als „Chance“ und die Verkürzung von drei auf zwei Jahre Basisstudium sei auch „machbar“, allerdings unter ein paar Voraussetzungen, sagt Schnabl.

Eine betrifft das Dienstrecht, in dem derzeit Bachelor- und Master-Absolvent:innen gleichgestellt seien: „Das muss man anpassen, andernfalls bedeutet das eine Deprofessionalisierung in den Schulen.“ Schnabl warnt auch vor einer „Dilemma-Situation“ mit Blick auf jene Lehrer:innen, die jetzt „jahrelang als Lückenfüller im System gearbeitet haben“ und plötzlich reiche ein kürzeres Studium auch: „Es darf nicht auf faktisch drei Jahre hinauslaufen“, betont die Vorsitzende des Forums Lehre. „Das birgt die Gefahr, dass langfristig der Master zur Makulatur wird und Lehrer:innen nicht mit der bestmöglichen Ausbildung in der Schule sind.“

Anerkennung für neue Plagiatsregel

Die uniko anerkennt die Bestrebungen des Gesetzgebers, einen einheitlichen Rahmen für akademische Integrität im gesamten tertiären Sektor zu schaffen. Die KI bedingt rasante Änderungen in den Rahmenbedingungen für Studienabschlussarbeiten. Hinsichtlich der Verjährungsregelung ist die Begründung schlüssig, dass das Studium bei Bachelor- und Masterabsolvent:innen aus einer Vielzahl von Studienleistungen und nicht allein aus der Abschlussarbeit besteht. Beim Doktorat hingegen steht das Promotionsprojekt im Vordergrund. 

Fortschritte für Management und Qualitätssicherung

Positiv ist auch, dass den Universitäten nun neue Instrumente gegeben werden, um in besonderen Situationen stark steigende Studierendenzahlen besser managen zu können. Dies betrifft sowohl die Limitierung bei Vielfachanträgen auf Zulassung als auch die Möglichkeit von Aufnahmeverfahren in besonders stark nachgefragten Masterstudien. Wichtig ist der uniko hier ein maßvolles und evidenzbasiertes Vorgehen, das der gesetzliche Rahmen entsprechend vorsieht.

Prävention gegen "Schindluder"

Das Nachschärfen der Meldepflichten für ausländische tertiäre Bildungseinrichtungen in Österreich erachtet die uniko als Beitrag zur Qualitätssicherung des gesamten Sektors. Oliver Vitouch: „Mit der tatsächlichen oder vermeintlichen Tätigkeitsentfaltung auswärtiger Universitäten in Gestalt lokaler österreichischer Bildungsanbieter wird leider immer wieder Schindluder getrieben. Die europäische Dienstleistungsfreiheit ist ein hohes Gut, aber es bedarf wirksamer Kontrollmechanismen, um Etikettenschwindel zu verunmöglichen. Wo Universität draufsteht muss auch Universität drin sein. Das färbt sonst auf den gesamten Hochschulstandort ab.“

Auf die Umsetzung kommt es an

Bei vielen weiteren Punkten des Novellenpakets wird es auf die Formen der Umsetzung ankommen. Grundsätzlich positiv ist die wahlweise Umstellung auf einen sechsjährigen statt dreijährigen Turnus der universitären Entwicklungspläne zu werten — ein willkommener Beitrag zum Bürokratieabbau. Folgenschwer ist hingegen die Aushebelung des Bundesfinanzierungsverbots für Privatuniversitäten (schon jetzt häufig „Landesuniversitäten“) über das Konstrukt interhochschulischer Organisationseinheiten, weil sie — so Vitouch — als „Verstaatlichungsmechanismus“ auf Betreiben der Länder benutzt werden kann.

Meilenstein Psychotherapiegesetz

Als echter Meilenstein kann das neue Psychotherapiegesetz gelten, das die Akademisierung und Qualitätssicherung der Psychotherapieausbildung zum Ziel hat. uniko-Präsident Vitouch: „Hier ist unter Einbindung aller einschlägigen gesundheitsberuflichen Expert:innengruppen letztendlich eine große Reform zwischen Gesundheits- und Wissenschaftsministerium gelungen. Sie ermöglicht eine baldige Implementierung, und damit nachhaltige Beiträge zur psychosozialen Versorgungslage — zumal auch im Kinder- und Jugendbereich.“

Studierende aus der Ukraine dauerhaft in Österreich absichern

Ukrainer:innen in gefragten MINT-Fächern besonders stark vertreten / uniko schließt sich Forderung der Hilfsorganisationen an

OTS 31.1.2024 

Da im Krieg gegen die Ukraine kein Ende in Sicht ist, sollte für die Studierenden eine Dauerlösung in Österreich gefunden werden. Die uniko schließt sich der Forderung der Hilfsorganisationen - Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz und Volkshilfe – an, die Geflüchteten aus der Ukraine mit Asylberechtigten gleichzusetzen. Dies wäre der einfachste Weg, um Studierenden den Zugang zur Studienbeihilfe und damit die erfolgreiche Absolvierung eines Studiums zu ermöglichen.

uniko-Neujahrsempfang: Vitouch hebt die Rolle unabhängiger Universitäten für Demokratie und Gesellschaft hervor

24. 1. 2024

uniko-Präsident Oliver Vitouch betonte beim Neujahrsempfang am 23. Jänner 2024 die positive Entwicklung der österreichischen Universitäten, kritisierte jedoch das neue IDSA Linz, wie die APA vermeldet. Er warnte vor "gelenkten" Universitäten mit kurzfristigen finanziellen Interessen und unterstrich die unverzichtbare Rolle freier Universitäten für die Demokratie in Österreich.

Zur Bildergalerie (@uniko / Klaus Ranger)

uniko zu Gesetzesentwurf: Geplante Digital-Uni erfüllt nicht die Kriterien für eine Universität

Austriakisches Sonderkonstrukt widerspricht Vorgaben der Bundesverfassung

OTS 8.1.2024

Mit heutigem Datum, 8. Jänner 2024, läuft die Begutachtung für das Institute of Digital Sciences Austria, IDSA, ab. Das Wissenschaftsministerium legt der Digital-Uni nicht – wie den anderen öffentlichen Universitäten – das Universitätsgesetz zugrunde, sondern plant eine Sonderkonstruktion. Diese entspricht aus Sicht der uniko aber weder einer Universität im internationalen Verständnis dieses Begriffs noch den Vorgaben der Bundesverfassung.