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Studierende aus der Ukraine dauerhaft in Österreich absichern

Ukrainer:innen in gefragten MINT-Fächern besonders stark vertreten / uniko schließt sich Forderung der Hilfsorganisationen an

OTS 31.1.2024 

Da im Krieg gegen die Ukraine kein Ende in Sicht ist, sollte für die Studierenden eine Dauerlösung in Österreich gefunden werden. Die uniko schließt sich der Forderung der Hilfsorganisationen - Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz und Volkshilfe – an, die Geflüchteten aus der Ukraine mit Asylberechtigten gleichzusetzen. Dies wäre der einfachste Weg, um Studierenden den Zugang zur Studienbeihilfe und damit die erfolgreiche Absolvierung eines Studiums zu ermöglichen.

uniko zu Gesetzesentwurf: Geplante Digital-Uni erfüllt nicht die Kriterien für eine Universität

Austriakisches Sonderkonstrukt widerspricht Vorgaben der Bundesverfassung

OTS 8.1.2024

Mit heutigem Datum, 8. Jänner 2024, läuft die Begutachtung für das Institute of Digital Sciences Austria, IDSA, ab. Das Wissenschaftsministerium legt der Digital-Uni nicht – wie den anderen öffentlichen Universitäten – das Universitätsgesetz zugrunde, sondern plant eine Sonderkonstruktion. Diese entspricht aus Sicht der uniko aber weder einer Universität im internationalen Verständnis dieses Begriffs noch den Vorgaben der Bundesverfassung.

Konkrete Bedenken hat die uniko bei der Gestaltung der Studienbeiträge, da eine vergleichbare Regelung für die öffentlichen Universitäten vom Verfassungsgerichtshof bereits aufgehoben wurde.

Freiheit von Forschung und Lehre in Gefahr

Weiterer zentraler Kritikpunkt ist die Gestaltung der Leitungsorgane. Die Freiheit von Forschung und Lehre ist aus Sicht der uniko durch die beispiellose Abschaffung der Mitbestimmung durch die Universitätsangehörigen in Gefahr. Deren zentrale Aufgaben sollen dem Kuratorium, einem externen Aufsichtsorgan, übertragen werden, was im Konflikt mit Art. 81c Abs. 1 der Bundesverfassung steht, der die Autonomie der Universitäten festschreibt. Auch die in einer Person (Präsident:in) konzentrierte Machtfülle erscheint höchst problematisch.

Staatliche Finanzierung nicht gerechtfertigt

Aus diesen Gründen sei auch die staatliche Finanzierung nicht gerechtfertigt, so die uniko, zumal das IDSA auf der geplanten gesetzlichen Grundlage dem öffentlichen Auftrag einer Universität nicht nachkommen kann. Dazu uniko-Präsident Oliver Vitouch: „Wer sich wie ein Privater geriert, sollte sich auch aus privaten Mitteln finanzieren.“

Weitere Kritikpunkte sind die Stellung der Studierenden als „zahlende Kunden“ sowie widersprüchliche Regelungen bei der Qualitätssicherung.

"Mehr chinesisches als amerikanisches Modell"

Der Gesetzestext schreibt dem IDSA darüber hinaus den Auftrag zu, als Modelluniversität für die Weiterentwicklung des österreichischen und europäischen Hochschulwesens zu dienen. Dem widerspricht uniko-Präsident Vitouch ganz grundsätzlich: „Am meisten frappiert mich das fehlende internationale Vorbild. An den besten Privatunis der Welt – Harvard, Stanford, MIT – ist die Wissenschaftsfreiheit verwirklicht, am öffentlichen IDSA wäre sie es nicht. Das Konstrukt entspricht mehr einer chinesischen als einer amerikanischen Vorstellung von Universität.“