Präsident Schmidinger: „Die Lehrbefähigung darf nicht als Worthülse dienen“
Der heutige Beschluss des neuen Lehrerdienstrechts im Ministerrat lässt nach Ansicht der Universitätenkonferenz (uniko) nach wie vor einige Fragen offen. Die erste Durchsicht des umfangreichen Textes zeigt, dass lediglich ein wesentlicher Kritikpunkt der uniko aufgegriffen wurde, die anderen sind nach wie vor unbefriedigend geregelt. Die Regierungsseite habe sich zwar im Gesetzestext bemüht, die Hauptsorge des möglichen Qualitätsverlusts bei der künftigen Lehrtätigkeit in der Sekundarstufe hintanzuhalten, räumt der Präsident der uniko, Rektor Heinrich Schmidinger, ein. So sei es positiv zu bewerten, dass für die „Lehrbefähigung“ ein Masterabschluss ebenso wie der positive Abschluss der sogenannten Induktionsphase als Voraussetzung vorgeschrieben wird.
uniko warnt vor Schwachstellen im Lehrerdienstrecht
OTS 25.9.2013
Vizerektor Polaschek: „Anforderungen für Berufseinstieg werden nicht erfüllt“
Die heute zu Ende gehende Begutachtungsfrist für das Lehrerdienstrecht nimmt die Universitätenkonferenz (uniko) zum Anlass, um nochmals auf die Schwachstellen der gesetzlichen Regelung hinzuweisen. Die begonnene Reform der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung müsse durch ein zeitgemäßes Lehrerinnen- und Lehrerdienstrecht ergänzt werden, das sicherstellt, dass die Ausübung der Lehrtätigkeit in der Sekundarstufe an einen universitären Master- bzw. Diplomabschluss gebunden ist. „Der jetzige Gesetzentwurf erfüllt diese Anforderungen nicht. Das vorgesehene System wird nicht dazu führen, dass Berufseinstieg und Masterabschluss sinnvoll miteinander verknüpft werden können“, kritisiert der Vorsitzende des uniko-Forums Lehre, Vizerektor Martin Polaschek.
Lehrer: Rektoren und ÖH fürchten Qualitätsverlust
APA 3.5.2013
Wien (APA) - In ungewohnter Eintracht kritisieren Universitätenkonferenz (uniko) und Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) die geplante Reform der Lehrerausbildung. Sowohl die Rektoren als auch die Studentenvertreter befürchteten bei einer gemeinsamen Pressekonferenz durch die Gesetzesentwürfe, deren Begutachtungsfrist heute (3. Mai) endet, einen Qualitätsverlust. Grund dafür ist, dass die Absolvierung eines Masterstudiums keine unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung des Lehrerberufs ist.
Dieser Plan sei zwar als Absicht formuliert, meinte die Vizerektorin der Uni Wien und stellvertretende Vorsitzende des uniko-Forums Lehre, Christa Schnabl. Es fehle aber eine entsprechende Verankerung im Dienstrecht. So bestehe die Gefahr, dass aufgrund des sich abzeichnenden Lehrermangels Abstriche gemacht werden und auch Bachelor-Absolventen an AHS unterrichten. Überhaupt sei in den Entwürfen „die Tendenz spürbar, dass sehr viele Absichten formuliert werden, die rechtlichen Verbindlichkeiten aber noch sehr mangelhaft sind". Auch die ÖH fordert die Verankerung eines verpflichtenden Masterabschlusses als Erfordernis für eine langfristige Anstellung im Lehrer-Dienstrecht.
Institutionenfrage unbeantwortet
Gemeinsamer Kritikpunkt von ÖH und uniko ist auch die fehlende Beantwortung der Institutionenfrage: Die Entwürfe ließen offen, ob künftig nach Schulstufen oder Schultypen ausgebildet werde - also ob es künftig wie bisher Lehrer für AHS bzw. BMHS einerseits und Pflichtschulen andererseits geben werde oder ob Lehrer etwa für Sechs- bis Zehnjährige, Zehn- bis 14-Jährige etc. ausgebildet werden.
Weiters kritisiert die uniko den Aufbau von Doppelstrukturen etwa durch die Einrichtung eines Qualitätssicherungsrats und den faktischen Zwang zu Kooperationen mit den PH sowie die nicht vorgesehene Abdeckung der Mehrkosten für die Neuorganisation des Lehrerausbildung. So sei es etwa sinnlos, den an den Unis vorherrschenden forschungsgeleiteten Zugang an den PH noch einmal aufzubauen, so Schnabl. Man müsse schon auch realistisch sein und sehen, dass das Forschungsniveau der Unis schon aufgrund der kleineren Anzahl der Forscher an PH nicht erreicht werden könne, betonte der Vorsitzende des uniko-Forums Lehre, Martin Polaschek. Er habe den Eindruck, „dass man versucht, die PH im Forschungsbereich hochzurüsten", was zum Teil allerdings eine Verschwendung von Ressourcen darstelle. Umgekehrt komme man ja auch im schulpraktischen Bereich nicht auf die Idee, die Unis hochzurüsten.
Langfristig wollen die Unis die gesamte Ausbildung für die Sekundarstufe ausschließlich an den Unis implementieren. An den PH könnten neben dem Volksschulbereich auch die Ausbildung der Kindergartenpädagogen angesiedelt werden, die derzeit nicht von der neuen Lehrerausbildung erfasst sind, so Schnabl. Eine andere Variante wäre das Aufgehen der PH in den Unis, so die Vizerektorin auf eine entsprechende Frage. Das sei aber eine politische Frage.
Unis sehen sich benachteiligt
Ganz generell sehen sich die Unis benachteiligt: Die Gesetzesentwürfe würden eine „Stärkung der Pädagogischen Hochschulen und eine Einschränkung der Universitäten bedeuten", heißt es in ihrer Stellungnahme. Kritik übte Polaschek auch daran, dass für die Einrichtung eines Qualitätssicherungsrats, dem Stellungnahme-, Kontroll- und Freigaberechte bei der Studienplangestaltung zukommen, 500.000 Euro vorgesehen seien, den Unis aber für die Implementierung der neuen Ausbildung kein Cent mehr zugestanden werde.
Die ÖH wiederum forderte ein Aus für die Zwei-Klassen-Gesellschaft bei den Pädagogen. „Ziel muss eine gemeinsame Ausbildung in einer gemeinsamen Struktur sein", so die stellvertretende ÖH-Vorsitzende Janine Wulz (Grüne und Alternative StudentInnen, GRAS). Die Conclusio des Gesetzes sei dagegen, dass die Ausbildung mit PH und Unis weiter an zwei Institutionen stattfinden solle. Studienrechtlich stößt sich die ÖH an der Studieneingangs- und -orientierungsphase (STEOP): Diese solle an den Unis 2015 auslaufen, an den PH aber jetzt eingeführt werden – „und zwar in unverantwortlicher Härte". Auch die Gestaltung der Aufnahmeverfahren sei uneinheitlich: An den PH werde die pädagogische Eignung abgetestet, an den Unis gebe es einen wissenschaftlichen Test. Die ÖH lehnt Aufnahmeverfahren grundsätzlich ab - wenn sie aber schon kämen, dürfe lediglich auf die pädagogische Eignung abgestellt werden.
Grundsätzlich halten die Universitäten die Neugestaltung der Lehrerinnen- und Lehrerbildung für notwendig und sinnvoll. „Wir anerkennen auch das Bemühen der Regierung um eine einheitliche Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer und die Absicht, die Qualität dieser Ausbildung zu erhöhen“, erklärt der Präsident der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko), Rektor Heinrich Schmidinger. Allerdings beurteilt die uniko die Eckpunkte für die Reform der Lehrerinnen- und Lehrerbildung, die heute von Wissenschafts- und Unterrichtsministerium präsentiert wurden, auch mit gemischten Gefühlen. Trotz vieler Besprechungen mit dem Wissenschaftsministerium in den vergangenen Monaten sieht die uniko ihre bereits mehrfach geäußerten Bedenken nach wie vor nicht ausgeräumt.
Zweistufige Zulassungsverfahren für den Studienplatz
APA 5.3.2013
Wien (APA) - Der mit dem kommenden Wintersemester startende Testlauf zur Studienplatzfinanzierung in den Studienfeldern Architektur, Biologie, Informatik, Pharmazie und Wirtschaftswissenschaften bringt für Studienwerber zahlreiche Neuigkeiten. Die Unis haben sich zwar auf je nach Studienfeld einheitliche Fristen und Aufnahmeverfahren geeinigt - im Detail wird die Sache aber unübersichtlich. So sind die für die Lehre zuständigen Vizerektoren etwa nicht sicher, ob es aufgrund der nun vorgesehenen Anmeldeverfahren und der hohen Zahl an mindestens anzubietenden Studienplätzen überhaupt Aufnahmeprüfungen geben wird. Außerdem machen nicht alle Unis in allen Fächern mit.
Uni-Zugang: Vizerektoren wettern gegen Gesetz
APA 5.3.2013
Wien (APA) - Die für die Lehre zuständigen Vizerektoren in der Universitätenkonferenz (uniko) lassen weiterhin kein gutes Haar an der Ausgestaltung des Testlaufs zur Studienplatzfinanzierung. Die Mindestzahl an Studienplätzen, die die Unis anbieten müssen, sei „viel zu hoch", so der Vizerektor der Technischen Universität (TU) Wien, Adalbert Prechtl, am Montag Abend vor Journalisten. „Das hat mit realen Kapazitäten nichts zu tun."