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Präsident Schmidinger: „Die Lehrbefähigung darf nicht als Worthülse dienen“

Der heutige Beschluss des neuen Lehrerdienstrechts im Ministerrat lässt nach Ansicht der Universitätenkonferenz (uniko) nach wie vor einige Fragen offen. Die erste Durchsicht des umfangreichen Textes zeigt, dass lediglich ein wesentlicher Kritikpunkt der uniko aufgegriffen wurde, die anderen sind nach wie vor unbefriedigend geregelt. Die Regierungsseite habe sich zwar im Gesetzestext bemüht, die Hauptsorge des möglichen Qualitätsverlusts bei der künftigen Lehrtätigkeit in der Sekundarstufe hintanzuhalten, räumt der Präsident der uniko, Rektor Heinrich Schmidinger, ein. So sei es positiv zu bewerten, dass für die „Lehrbefähigung“ ein Masterabschluss ebenso wie der positive Abschluss der sogenannten Induktionsphase als Voraussetzung vorgeschrieben wird.

Vizerektor Polaschek: „Anforderungen für Berufseinstieg werden nicht erfüllt“

Die heute zu Ende gehende Begutachtungsfrist für das Lehrerdienstrecht nimmt die Universitätenkonferenz (uniko) zum Anlass, um nochmals auf die Schwachstellen der gesetzlichen Regelung hinzuweisen. Die begonnene Reform der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung müsse durch ein zeitgemäßes Lehrerinnen- und Lehrerdienstrecht ergänzt werden, das sicherstellt, dass die Ausübung der Lehrtätigkeit in der Sekundarstufe an einen universitären Master- bzw. Diplomabschluss gebunden ist. „Der jetzige  Gesetzentwurf erfüllt diese Anforderungen nicht. Das vorgesehene System wird nicht dazu führen, dass Berufseinstieg und Masterabschluss sinnvoll miteinander verknüpft werden können“, kritisiert der Vorsitzende des uniko-Forums Lehre, Vizerektor Martin Polaschek.

Wien (APA) - In ungewohnter Eintracht kritisieren Universitätenkonferenz (uniko) und Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) die geplante Reform der Lehrerausbildung. Sowohl die Rektoren als auch die Studentenvertreter befürchteten bei einer gemeinsamen Pressekonferenz durch die Gesetzesentwürfe, deren Begutachtungsfrist heute (3. Mai) endet, einen Qualitätsverlust. Grund dafür ist, dass die Absolvierung eines Masterstudiums keine unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung des Lehrerberufs ist.

Grundsätzlich halten die Universitäten die Neugestaltung der Lehrerinnen- und Lehrerbildung für notwendig und sinnvoll. „Wir anerkennen auch das Bemühen der Regierung um eine einheitliche Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer und die Absicht, die Qualität dieser Ausbildung zu erhöhen“, erklärt der Präsident der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko), Rektor Heinrich Schmidinger. Allerdings beurteilt die uniko die Eckpunkte für die Reform der Lehrerinnen- und Lehrerbildung, die heute von Wissenschafts- und Unterrichtsministerium präsentiert wurden, auch mit gemischten Gefühlen. Trotz vieler Besprechungen mit dem Wissenschaftsministerium in den vergangenen Monaten sieht die uniko ihre bereits mehrfach geäußerten Bedenken nach wie vor nicht ausgeräumt.

Zweistufige Zulassungsverfahren für den Studienplatz

APA 5.3.2013

Wien (APA) - Der mit dem kommenden Wintersemester startende Testlauf zur Studienplatzfinanzierung in den Studienfeldern Architektur, Biologie, Informatik, Pharmazie und Wirtschaftswissenschaften bringt für Studienwerber zahlreiche Neuigkeiten. Die Unis haben sich zwar auf je nach Studienfeld einheitliche Fristen und Aufnahmeverfahren geeinigt - im Detail wird die Sache aber unübersichtlich. So sind die für die Lehre zuständigen Vizerektoren etwa nicht sicher, ob es aufgrund der nun vorgesehenen Anmeldeverfahren und der hohen Zahl an mindestens anzubietenden Studienplätzen überhaupt Aufnahmeprüfungen geben wird. Außerdem machen nicht alle Unis in allen Fächern mit.

Klar sind einmal die Fristen: Wer im kommenden Studienjahr ein Studium in den betroffenen Fächern beginnen will, muss sich grundsätzlich bereits im Frühjahr bzw. Sommer dafür registrieren. Einige Unis werden aber nicht in allen möglichen Fächern zu Aufnahmeverfahren greifen: Die Uni Salzburg verzichtet voraussichtlich ganz darauf, die Unis Linz, Klagenfurt und Innsbruck sehen in der Informatik, der Biologie und Pharmazie davon ab, hieß es in einem Hintergrundgespräch der Universitätenkonferenz (uniko).

Einheitlicher Start - unterschiedliche Fristen

Die Anmeldefrist für alle Studien mit Aufnahmeverfahren startet einheitlich am 15. April und endet für die Wirtschaftswissenschaften am 31. Mai, für die Architektur am 14. Juni und für alle anderen Fächer am 2. August. Das gilt auch für jene Studieninteressierten, die erst im Sommersemester 2014 an der Uni anfangen wollen. Ein Maturazeugnis ist weder für die Anmeldung noch für die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung erforderlich.
Die Anmeldeverfahren nach der an allen Unis nötigen Online-Registrierung sind immer zweistufig: Zunächst ist - je nach Uni unterschiedlich - entweder ein elektronischer Self-Assessment-Test (SAT) zu absolvieren oder ein Motivationsschreiben zu verfassen, das ebenfalls online zu erstellen ist. Deren Ergebnisse haben keinen Einfluss auf das weitere Verfahren – „außer jemand macht einen kompletten Schwachsinn und kopiert ein Kochrezept hinein", so die Vizerektorin der Wirtschaftsuniversität (WU), Edith Littich. Zweck der Übung sei es, dass die Studienwerber zunächst einmal über ihre Studienwahl reflektieren.

Ab jetzt wird es kompliziert: Haben sich an einer Uni weniger Studienanfänger registriert als die gesetzlich festgelegte Zahl an Studienplätzen, können die Plätze von Studenten aufgefüllt werden, die an einer anderen Uni keinen Platz bekommen haben. Dazu gibt es dann im Anschluss an die Registrierungsfrist eine „Nachregistrierungspflicht".

Aufnahmeverfahren von Interessentenzahl abhängig

Die eigentlichen Aufnahmeverfahren in Form von schriftlichen Prüfungen finden ebenfalls nur dann statt, wenn die Zahl der registrierten Studienwerber die über ganz Österreich gesetzlich bzw. für die einzelnen Standorte im Verhandlungsweg zwischen Ministerium und Unis festgelegte Mindestzahl an Studienplätzen übersteigt. Im Extremfall würden am Prüfungstag die Studienwerber in dem Moment nach Hause geschickt, in dem klar ist, dass weniger antreten als Plätze zur Verfügung stehen, so Littich und Uni-Wien-Vizerektorin Christa Schnabl auf eine entsprechende Frage. Die Unis würden dann dennoch auf den Kosten etwa für die Raummiete sitzenbleiben.

Die schriftlichen Prüfungen fänden für jedes Studienfeld österreichweit am gleichen Tag statt. Der Prüfungsstoff wird vier Monate davor bekanntgegeben und umfasst im Regelfall einen fachspezifischen Teil und die Abprüfung kognitiver Fähigkeiten.

Da mit Ausnahme der Architektur in allen Studienfeldern die Mindestzahl an Studienplätzen die Zahl der Studenten im laufenden Studienjahr übersteigt, sind sich die Vizerektoren unsicher, ob es tatsächlich zu Aufnahmeprüfungen kommen wird. Littich erwartet dies eher nicht, Schnabl ist sich unsicher: „Die große Unbekannte ist, wie die Studierenden auf diese Maßnahme reagieren werden." Genauso gut wäre es möglich, dass sich viele Studieninteressierte „zur Sicherheit" für mehrere Studienfelder registrieren lassen würden und so erst recht Aufnahmeverfahren auslösen würden.

Wien (APA) - Die für die Lehre zuständigen Vizerektoren in der Universitätenkonferenz (uniko) lassen weiterhin kein gutes Haar an der Ausgestaltung des Testlaufs zur Studienplatzfinanzierung. Die Mindestzahl an Studienplätzen, die die Unis anbieten müssen, sei „viel zu hoch", so der Vizerektor der Technischen Universität (TU) Wien, Adalbert Prechtl, am Montag Abend vor Journalisten. „Das hat mit realen Kapazitäten nichts zu tun."