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Präsident Schmidinger: „Die Lehrbefähigung darf nicht als Worthülse dienen“

Der heutige Beschluss des neuen Lehrerdienstrechts im Ministerrat lässt nach Ansicht der Universitätenkonferenz (uniko) nach wie vor einige Fragen offen. Die erste Durchsicht des umfangreichen Textes zeigt, dass lediglich ein wesentlicher Kritikpunkt der uniko aufgegriffen wurde, die anderen sind nach wie vor unbefriedigend geregelt. Die Regierungsseite habe sich zwar im Gesetzestext bemüht, die Hauptsorge des möglichen Qualitätsverlusts bei der künftigen Lehrtätigkeit in der Sekundarstufe hintanzuhalten, räumt der Präsident der uniko, Rektor Heinrich Schmidinger, ein. So sei es positiv zu bewerten, dass für die „Lehrbefähigung“ ein Masterabschluss ebenso wie der positive Abschluss der sogenannten Induktionsphase als Voraussetzung vorgeschrieben wird.

Vizerektor Polaschek: „Anforderungen für Berufseinstieg werden nicht erfüllt“

Die heute zu Ende gehende Begutachtungsfrist für das Lehrerdienstrecht nimmt die Universitätenkonferenz (uniko) zum Anlass, um nochmals auf die Schwachstellen der gesetzlichen Regelung hinzuweisen. Die begonnene Reform der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung müsse durch ein zeitgemäßes Lehrerinnen- und Lehrerdienstrecht ergänzt werden, das sicherstellt, dass die Ausübung der Lehrtätigkeit in der Sekundarstufe an einen universitären Master- bzw. Diplomabschluss gebunden ist. „Der jetzige  Gesetzentwurf erfüllt diese Anforderungen nicht. Das vorgesehene System wird nicht dazu führen, dass Berufseinstieg und Masterabschluss sinnvoll miteinander verknüpft werden können“, kritisiert der Vorsitzende des uniko-Forums Lehre, Vizerektor Martin Polaschek.

Wien (APA) - In ungewohnter Eintracht kritisieren Universitätenkonferenz (uniko) und Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) die geplante Reform der Lehrerausbildung. Sowohl die Rektoren als auch die Studentenvertreter befürchteten bei einer gemeinsamen Pressekonferenz durch die Gesetzesentwürfe, deren Begutachtungsfrist heute (3. Mai) endet, einen Qualitätsverlust. Grund dafür ist, dass die Absolvierung eines Masterstudiums keine unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung des Lehrerberufs ist.

Grundsätzlich halten die Universitäten die Neugestaltung der Lehrerinnen- und Lehrerbildung für notwendig und sinnvoll. „Wir anerkennen auch das Bemühen der Regierung um eine einheitliche Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer und die Absicht, die Qualität dieser Ausbildung zu erhöhen“, erklärt der Präsident der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko), Rektor Heinrich Schmidinger. Allerdings beurteilt die uniko die Eckpunkte für die Reform der Lehrerinnen- und Lehrerbildung, die heute von Wissenschafts- und Unterrichtsministerium präsentiert wurden, auch mit gemischten Gefühlen. Trotz vieler Besprechungen mit dem Wissenschaftsministerium in den vergangenen Monaten sieht die uniko ihre bereits mehrfach geäußerten Bedenken nach wie vor nicht ausgeräumt.

Wien (APA) - Der mit dem kommenden Wintersemester startende Testlauf zur Studienplatzfinanzierung in den Studienfeldern Architektur, Biologie, Informatik, Pharmazie und Wirtschaftswissenschaften bringt für Studienwerber zahlreiche Neuigkeiten. Die Unis haben sich zwar auf je nach Studienfeld einheitliche Fristen und Aufnahmeverfahren geeinigt - im Detail wird die Sache aber unübersichtlich. So sind die für die Lehre zuständigen Vizerektoren etwa nicht sicher, ob es aufgrund der nun vorgesehenen Anmeldeverfahren und der hohen Zahl an mindestens anzubietenden Studienplätzen überhaupt Aufnahmeprüfungen geben wird. Außerdem machen nicht alle Unis in allen Fächern mit.

Uni-Zugang: Vizerektoren wettern gegen Gesetz

APA 5.3.2013

Wien (APA) - Die für die Lehre zuständigen Vizerektoren in der Universitätenkonferenz (uniko) lassen weiterhin kein gutes Haar an der Ausgestaltung des Testlaufs zur Studienplatzfinanzierung. Die Mindestzahl an Studienplätzen, die die Unis anbieten müssen, sei „viel zu hoch", so der Vizerektor der Technischen Universität (TU) Wien, Adalbert Prechtl, am Montag Abend vor Journalisten. „Das hat mit realen Kapazitäten nichts zu tun."

„Eigentlich müssten die Studierenden erwarten, dass sie - wenn sie schon Aufnahmeverfahren machen müssen - nachher gute Betreuungsverhältnisse haben. Das ist aber nicht so." Was die Regierung gemacht habe, sei lediglich eine „läppische Angelegenheit": „Man legt einfach die Studierendenzahlen des Vorjahrs zugrunde und erklärt das dann zur kapazitätsorientierten Universitätsfinanzierung, ohne auf die wirklichen Kapazitäten Rücksicht zu nehmen", so Prechtl.

Folge: Den nach der Einführung von Zugangsbeschränkungen in der Medizin beobachteten Effekt, dass die Drop-Out-Rate auf zehn bis 20 Prozent gefallen sei, werde es nicht geben, so die Vizerektorin der Uni Wien, Christa Schnabl. In der Medizin sei nämlich auch die Zahl der Studienplätze gekürzt worden. „Bei uns wird es aufgrund der weiterhin zu hohen Zahl an Studierenden keine besseren Studienverhältnisse geben." Deshalb setze man weiterhin auf eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP), „die durchaus selektiv sein wird".

Kapazitäten werden nicht angepasst

Die Architektur an der TU Wien verfüge in etwa über Kapazitäten für rund 470 Studienanfänger: „Nehmen müssen wir aber 1.030", so Prechtl. An der Uni Wien gebe es etwa 120 bis 150 Laborplätze für 700 festgelegte Studienanfänger, in den Ernährungswissenschaften stünden ebenfalls 700 Mindest-Studienanfängern vier bis fünf Habilitierte gegenüber, meinte Schnabl. Und an der Uni Graz müssten an der Pharmazie 390 Studienanfänger aufgenommen werden, obwohl nur 60 Laborplätze zur Verfügung stehen, so Vizerektor Martin Polaschek, der auch Vorsitzender des Forums Lehre in der uniko ist.

Die derzeitige Vorgangsweise der Regierung führe „zum sozialfeindlichsten System, das wir überhaupt haben". „Es bleiben die über, die den sozial stärksten Background haben, das widerstrebt mir persönlich massiv", so Polaschek. Da so viele Studenten aufgenommen werden müssten, käme es zu langen Wartezeiten: „In der Pharmazie müssten wir für zwei Jahre niemand aufnehmen, um nur die abzubauen, die derzeit schon im System sind." Auf Laborplätze müsse man ein Jahr warten: „Und wer übersteht diese Wartezeit? Die Söhne von Apothekern - und nicht die jungen Leute, die aus finanziellen Gründen dann anfangen müssen zu arbeiten." Wenn er mit Sozialdemokraten über diese Frage diskutiere, betrieben diese „absolute Realitätsverweigerung - da haben sie einen blinden Fleck und reagieren nicht".

Den Reflex von SPÖ und Studentenvertretern, dass man dann eben mehr Geld in die Hand nehmen müsse, kann Polaschek nicht nachvollziehen. Dann müsse man nämlich Personalzahl und Fläche verdoppeln: „Jetzt sagt uns aber sogar die Apothekerkammer, dass das für sie gar nicht von Interesse ist, weil die derzeitige Absolventenzahl deckt den Bedarf locker ab." Die vom Ministerium angekündigten zusätzlichen Professuren machten das Kraut auch nicht fett: „Das ist nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein - das ist das Wassermolekül, das drüberstreicht."

Lieber 390, statt 450

Warum die Unis trotzdem auf Aufnahmeverfahren setzen, begründete Polaschek damit, dass „es uns lieber ist, wir haben für 390 Studierende untragbare Bedingungen als für 450". Persönlich würde er kapazitätsorientierte Aufnahmeverfahren vor Studienbeginn bevorzugen: „Das ist klar, transparent und fair. Am Beginn eines Studienjahrs soll man wissen, wie viele Studierende aufgenommen werden. Wenn ich dann einen Platz habe, kann ich mich möglichst frei und locker bewegen. Ich halte nichts davon, wenn sich Studierende wie das Kaninchen vor der Schlange ein Semester lang durch die STEOP fürchten müssen."

Schnabl wiederum hoffte, dass mit der gesetzlichen Verankerung des Testlaufs „jetzt einmal eine Tür aufgemacht und dann später ein Bezug hergestellt wird zwischen der Zahl der Studierenden und der Lehrenden". Das heiße nicht unbedingt eine Kürzung der Studienplätze: „Man kann ja an Zähler und Nenner drehen." Prechtl verwies auf das Vorbild Deutschland: Dort habe man für die Unis tatsächlich substanziell mehr Geld in die Hand genommen.