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Präsident Schmidinger: „Die Lehrbefähigung darf nicht als Worthülse dienen“

Der heutige Beschluss des neuen Lehrerdienstrechts im Ministerrat lässt nach Ansicht der Universitätenkonferenz (uniko) nach wie vor einige Fragen offen. Die erste Durchsicht des umfangreichen Textes zeigt, dass lediglich ein wesentlicher Kritikpunkt der uniko aufgegriffen wurde, die anderen sind nach wie vor unbefriedigend geregelt. Die Regierungsseite habe sich zwar im Gesetzestext bemüht, die Hauptsorge des möglichen Qualitätsverlusts bei der künftigen Lehrtätigkeit in der Sekundarstufe hintanzuhalten, räumt der Präsident der uniko, Rektor Heinrich Schmidinger, ein. So sei es positiv zu bewerten, dass für die „Lehrbefähigung“ ein Masterabschluss ebenso wie der positive Abschluss der sogenannten Induktionsphase als Voraussetzung vorgeschrieben wird.

uniko warnt vor Schwachstellen im Lehrerdienstrecht

OTS 25.9.2013

Vizerektor Polaschek: „Anforderungen für Berufseinstieg werden nicht erfüllt“

Die heute zu Ende gehende Begutachtungsfrist für das Lehrerdienstrecht nimmt die Universitätenkonferenz (uniko) zum Anlass, um nochmals auf die Schwachstellen der gesetzlichen Regelung hinzuweisen. Die begonnene Reform der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung müsse durch ein zeitgemäßes Lehrerinnen- und Lehrerdienstrecht ergänzt werden, das sicherstellt, dass die Ausübung der Lehrtätigkeit in der Sekundarstufe an einen universitären Master- bzw. Diplomabschluss gebunden ist. „Der jetzige  Gesetzentwurf erfüllt diese Anforderungen nicht. Das vorgesehene System wird nicht dazu führen, dass Berufseinstieg und Masterabschluss sinnvoll miteinander verknüpft werden können“, kritisiert der Vorsitzende des uniko-Forums Lehre, Vizerektor Martin Polaschek.

Es bestehe daher die große Gefahr, dass der Dienstgeber sich künftig damit begnügen wird, dass Lehrerinnen und Lehrer einen Bachelor-Abschluss haben werden, ergänzt der Forums-Vorsitzende. Die uniko bekräftigt bei der Gelegenheit ihre Forderung, wonach Pädagogischen Hochschulen (PH) mit entsprechenden Strukturen, insbesondere einer mit den Universitäten vergleichbaren Autonomie und Qualitätssicherung auszustatten sind, um die Kooperation von Universitäten mit PH zu ermöglichen. Zudem sollte die Verantwortung für autonome Pädagogische Hochschulen jenem Ressort übertragen werden, das auch für die Universitäten zuständig ist.

Die Stellungnahme der uniko zur Dienstrechtsnovelle - Pädagogischer Dienst ist unter  http://www.uniko.ac.at/modules/download.php?key=3146_DE_O&f=1&jt=7906&cs=C6F5  auf der Homepage abrufbar.

Wien (APA) - In ungewohnter Eintracht kritisieren Universitätenkonferenz (uniko) und Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) die geplante Reform der Lehrerausbildung. Sowohl die Rektoren als auch die Studentenvertreter befürchteten bei einer gemeinsamen Pressekonferenz durch die Gesetzesentwürfe, deren Begutachtungsfrist heute (3. Mai) endet, einen Qualitätsverlust. Grund dafür ist, dass die Absolvierung eines Masterstudiums keine unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung des Lehrerberufs ist.

Grundsätzlich halten die Universitäten die Neugestaltung der Lehrerinnen- und Lehrerbildung für notwendig und sinnvoll. „Wir anerkennen auch das Bemühen der Regierung um eine einheitliche Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer und die Absicht, die Qualität dieser Ausbildung zu erhöhen“, erklärt der Präsident der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko), Rektor Heinrich Schmidinger. Allerdings beurteilt die uniko die Eckpunkte für die Reform der Lehrerinnen- und Lehrerbildung, die heute von Wissenschafts- und Unterrichtsministerium präsentiert wurden, auch mit gemischten Gefühlen. Trotz vieler Besprechungen mit dem Wissenschaftsministerium in den vergangenen Monaten sieht die uniko ihre bereits mehrfach geäußerten Bedenken nach wie vor nicht ausgeräumt.

Wien (APA) - Der mit dem kommenden Wintersemester startende Testlauf zur Studienplatzfinanzierung in den Studienfeldern Architektur, Biologie, Informatik, Pharmazie und Wirtschaftswissenschaften bringt für Studienwerber zahlreiche Neuigkeiten. Die Unis haben sich zwar auf je nach Studienfeld einheitliche Fristen und Aufnahmeverfahren geeinigt - im Detail wird die Sache aber unübersichtlich. So sind die für die Lehre zuständigen Vizerektoren etwa nicht sicher, ob es aufgrund der nun vorgesehenen Anmeldeverfahren und der hohen Zahl an mindestens anzubietenden Studienplätzen überhaupt Aufnahmeprüfungen geben wird. Außerdem machen nicht alle Unis in allen Fächern mit.

Wien (APA) - Die für die Lehre zuständigen Vizerektoren in der Universitätenkonferenz (uniko) lassen weiterhin kein gutes Haar an der Ausgestaltung des Testlaufs zur Studienplatzfinanzierung. Die Mindestzahl an Studienplätzen, die die Unis anbieten müssen, sei „viel zu hoch", so der Vizerektor der Technischen Universität (TU) Wien, Adalbert Prechtl, am Montag Abend vor Journalisten. „Das hat mit realen Kapazitäten nichts zu tun."