uniko sieht Privatuniversität CEU als Bereicherung
Blimlinger warnt vor Vermengung öffentlicher und privater Uni-Finanzierung
OTS 4.12.2018
Die Absicht und das Vorhaben der Central European University (CEU), wegen der rechtspopulistischen Politik der ungarischen Regierung von Budapest nach Wien zu übersiedeln, stoßen bei der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) auf überaus großes Verständnis. „Wir freuen uns auf jede Bereicherung des Universitätsstandortes Wien, die durch die CEU und ihre qualitätsvollen internationalen Programme gegeben ist. Wir heißen die Kollegen und Kolleginnen herzlich willkommen“, erklärt uniko-Präsidentin Eva Blimlinger.
Uni-Budget: uniko mit Leistungsvereinbarungen zufrieden
APA 22.11.2018
Die Universitätenkonferenz (uniko) ist mit dem Ergebnis der abgeschlossenen Leistungsvereinbarungs-Verhandlungen mit dem Wissenschaftsministerium zufrieden. Die einzelnen Unis hätten für den Zeitraum 2019 bis 2021 ein Budgetplus zwischen acht und 18 Prozent erzielt, so uniko-Präsidentin Eva Blimlinger zur APA.
Donau-Uni: uniko gegen Aufnahme ins Universitätsgesetz
APA 13.11.2018
Die Universitätenkonferenz (uniko) lehnt die von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) geplante Aufnahme der Donau-Universität Krems ins Universitätengesetz (UG) zum derzeitigen Zeitpunkt ab. Die Maßnahme sei „in sich widersprüchlich", deren Zweck „weder rechtstechnisch noch inhaltlich nachvollziehbar", heißt es in der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, dessen Begutachtungsfrist am 14. November endet.
Brexit: Universities UK und uniko wollen Kooperation vertiefen
Statement mit Appell an Politik, wissenschaftlichen Austausch weiter zu ermöglichen
OTS 19.10.2018
Vor dem Hintergrund der Brexit-Verhandlungen kamen die Präsidentin von Universities UK, Dame Janet Beer, und die Präsidentin der uniko, Eva Blimlinger, am Donnerstagabend bei einem Arbeitsgespräch in Wien überein, die bisherige Zusammenarbeit zu vertiefen. Unabhängig vom Ergebnis der Brexit-Verhandlungen und allfälligen Auswirkungen für die Scientific Community haben die Rektorinnen und Rektoren der Universitäten beider Länder, wie die anwesenden Mitglieder der Delegationen von UUK und uniko betonten, großes Interesse daran, die wechselseitigen Beziehungen aufrecht zu erhalten. Zu diesem Zweck sollen ab 2019 bilaterale Treffen stattfinden, um auf die veränderte Situation angemessen reagieren zu können. Universities UK und uniko haben die Gelegenheit ergriffen, folgendes gemeinsame Statement zu formulieren:
Meisterprüfung: uniko warnt vor falschen Erwartungen
Fiorioli: Zuordnung beruflicher Qualifikation bedeutet nicht Studienberechtigung
OTS 21.9.2018
Die heute bekundete Wertschätzung der Wirtschaftsministerin und der Wirtschaftskammer (WKO) für die jüngste Entscheidung der Steuerungsgruppe zum Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) nimmt die Generalsekretärin der Universitätenkonferenz (uniko), Elisabeth Fiorioli, zum Anlass, um vor allfälligen falschen Erwartungen zu warnen: Die sogenannte Aufwertung der Meisterprüfung durch NQR-Zuordnung des Meisters auf das Bachelor-Niveau (Level 6) bedeute keine Gleichwertigkeit im Sinne des Hochschulrechts und berechtige auch nicht zur Zulassung zu einem Masterstudium oder zur Führung des akademischen Titels „Bachelor“.
uniko: Realität des Studierenden im Widerspruch zu Uni-Budget
Präsidentin Blimlinger sieht bei Wunsch nach Änderungen auch Ministerium gefordert
OTS 21.9.2018
Mit Zustimmung, aber auch Vorbehalten reagiert die Präsidentin der Universitätenkonferenz (uniko), Eva Blimlinger, auf die jüngsten Wortmeldungen seitens des Wissenschaftsministeriums, die im Rahmen der gestern und heute, Freitag, in Wien anberaumten EU-Konferenz „The New Student“ an die Adresse der öffentlichen Universitäten gerichtet wurden. So resümierte der für Hochschulen zuständige Sektionschef unter Berufung auf den Bericht zur sozialen Lage der Studierenden, dass „die Normvorstellung vom Vollzeitstudierenden“ mit der Lebensrealität immer weniger übereinstimme. „Den Befund teilen wir gerne, doch dieser findet kaum Niederschlag in den Budgets der Universitäten“, entgegnet Blimlinger.
Blimlinger: „Regionaler BIP-Anteil ist für Unibudget belanglos“
uniko-Präsidentin sieht bei allen Universitäten gute Argumente für mehr Geld
OTS 20.8.2018
Die jüngsten Aussagen der Spitzenvertreter des Landes Oberösterreich, die unter Hinweis auf den Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt eine „gerechtere finanzielle Unterstützung“ für die Universität Linz (JKU) fordern, veranlassen die Präsidentin der Universitätenkonferenz (uniko), Eva Blimlinger, zu folgender Klarstellung: „Eine Bezugnahme auf Oberösterreichs Anteil am Bruttoinlandsprodukt hat für die kommenden Verhandlungen der Leistungsvereinbarungen zwischen den 21 Universitäten und dem Wissenschaftsministerium ebenso wenig Relevanz wie etwa der Hinweis auf den Fachkräftemangel.“ Bei der Vergabe der Universitätsbudgets 2019 bis 2021 zählten, so Blimlinger, keine Milchmädchenrechnungen oder Föderalismusmuskeln, sondern die tatsächlichen prüfungsaktiven Studierendenzahlen.
Die Universitätenkonferenz (uniko) will in Zusammenarbeit mit der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) ein Modell für eine Art Grundstipendium erarbeiten sowie das Studienrecht reformieren. So soll es etwa die Möglichkeit eines Vollzeit- oder eines Teilzeitstudiums sowie eine Art der Ruhendstellung des Studiums geben, so uniko-Präsidentin Eva Blimlinger kürzlich vor Journalisten.
uniko-Empfehlung zu Studienbeiträgen von Berufstätigen
Universitäten beschließen, Studienabschluss-Stipendienfonds einzurichten
OTS 19.6.2018
Eine Empfehlung an die Universitäten, künftig Studienabschluss-Stipendienfonds für Berufstätige einzurichten, wurde gestern, Montag, in der Plenarversammlung der Universitätenkonferenz (uniko) an der Kunstuniversität Linz einstimmig beschlossen. Die Universitäten reagieren damit auf die Aufhebung der Regelung des § 92 Abs. 1 Z 5 UG (Erlass des Studienbeitrags für Berufstätige) durch den Verfassungsgerichtshof, die mit 30. Juni 2018 wirksam wird. „Der uniko geht es darum, berufstätige Studierende mit Aussicht auf baldigen Studienabschluss zu unterstützen“, erklärt dazu uniko-Präsidentin Eva Blimlinger.
Jede Universität sollte einen Teil des Betrags, der aufgrund der nicht mehr vorzunehmenden Rückzahlung der Studienbeiträge für Berufstätige an der Universität verbleibt, für den Studienabschluss-Stipendienfonds für Berufstätige zur Verfügung stellen. Darüber hinaus muss ein Empfehlungsschreiben eines Betreuers / einer Betreuerin in der Bachelor- bzw. Masterarbeit / Diplomarbeit vorliegen. Die Auswahl bzw. die Reihung erfolgt auf Grund der besonderen Berücksichtigung der individuellen sozialen Aspekte sowie der Studienleistungen. Die Entscheidung nimmt eine Kommission vor. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 1.000 Euro pro Studienjahr. Die uniko hält fest, dass kein Rechtsanspruch auf Zahlungen aus dem Studienabschluss-Stipendienfonds besteht.
Die Gesichtspunkte, die u.a. bei der Vergabe zu berücksichtigen sind:
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen mindestens zwei Drittel des Studiums absolviert sein (d.h. bei einem Bachelorstudium eine Studienleistung von mindestens 120 ECTS und bei einem Masterstudium mindestens 80 ECTS); dies bedeutet eine Studienaktivität von mindestens 16 ECTS im vorangegangenen Studienjahr.
Zudem darf folgende maximale Studiendauer nicht überschritten sein:
beim sechs- bzw. achtsemestrigen Bachelorstudium: 6 Semester bzw. 8 Semester (Regelstudienzeit) plus 2 Toleranzsemester plus 4 Semester; beim viersemestrigen Masterstudium: 4 Semester (Regelstudienzeit) plus 2 Toleranzsemester plus 2 Semester; bei Diplomstudien: Regelstudienzeit plus Toleranzsemester plus 4 Semester.
Drittstaatsangehörige: uniko über Novelle zu Fremdenrechtsgesetz erstaunt
Präsidentin Blimlinger macht auf Eingriff in die Autonomie der Unis aufmerksam
OTS 18.4.2018
Erstaunen lösen bei der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) die Pläne des Innenministeriums aus, die Aufenthaltsbestimmungen für Studierende aus sogenannten Drittstaaten zu verschärfen. Zum einen würden auch an Österreichs Universitäten viele (Master-)Studiengänge bereits in Englisch geführt, weshalb die geforderten Deutschkenntnisse zu Studienbeginn nicht zwingend notwendig seien, gibt uniko-Präsidentin Eva Blimlinger zu bedenken. Zum anderen würden damit vor allem hochklassige Talente – sei aus dem Bereich der Musik oder aus den technischen Studienrichtungen – abgeschreckt. „Problematisch ist auch der Aspekt, dass über den Umweg des Fremdenrechts ganz offensichtlich in die Autonomie der Universitäten bei der Zulassung von Studierenden eingegriffen werden soll“, ergänzt Blimlinger. Über deren Eignung könne aber nicht das Innenministerium entscheiden.
20 Jahre Bologna-Prozess: uniko mit gemischter Bilanz
APA 27.3.2018
Eine gemischte Bilanz zieht die Universitätenkonferenz (uniko) anlässlich des bevorstehenden 20-Jahr-Jubiläums des Bologna-Prozesses. Grundsätzlich habe die Umstellung der Studien und die Förderung der Mobilität der Studenten gut funktioniert, hieß es vor Journalisten. Mängel gebe es aber etwa bei der finanziellen Anerkennung der Abschlüsse.