uniko sieht Privatuniversität CEU als Bereicherung
Blimlinger warnt vor Vermengung öffentlicher und privater Uni-Finanzierung
OTS 4.12.2018
Die Absicht und das Vorhaben der Central European University (CEU), wegen der rechtspopulistischen Politik der ungarischen Regierung von Budapest nach Wien zu übersiedeln, stoßen bei der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) auf überaus großes Verständnis. „Wir freuen uns auf jede Bereicherung des Universitätsstandortes Wien, die durch die CEU und ihre qualitätsvollen internationalen Programme gegeben ist. Wir heißen die Kollegen und Kolleginnen herzlich willkommen“, erklärt uniko-Präsidentin Eva Blimlinger.
Uni-Budget: uniko mit Leistungsvereinbarungen zufrieden
APA 22.11.2018
Die Universitätenkonferenz (uniko) ist mit dem Ergebnis der abgeschlossenen Leistungsvereinbarungs-Verhandlungen mit dem Wissenschaftsministerium zufrieden. Die einzelnen Unis hätten für den Zeitraum 2019 bis 2021 ein Budgetplus zwischen acht und 18 Prozent erzielt, so uniko-Präsidentin Eva Blimlinger zur APA.
Donau-Uni: uniko gegen Aufnahme ins Universitätsgesetz
APA 13.11.2018
Die Universitätenkonferenz (uniko) lehnt die von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) geplante Aufnahme der Donau-Universität Krems ins Universitätengesetz (UG) zum derzeitigen Zeitpunkt ab. Die Maßnahme sei „in sich widersprüchlich", deren Zweck „weder rechtstechnisch noch inhaltlich nachvollziehbar", heißt es in der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, dessen Begutachtungsfrist am 14. November endet.
Brexit: Universities UK und uniko wollen Kooperation vertiefen
Statement mit Appell an Politik, wissenschaftlichen Austausch weiter zu ermöglichen
OTS 19.10.2018
Vor dem Hintergrund der Brexit-Verhandlungen kamen die Präsidentin von Universities UK, Dame Janet Beer, und die Präsidentin der uniko, Eva Blimlinger, am Donnerstagabend bei einem Arbeitsgespräch in Wien überein, die bisherige Zusammenarbeit zu vertiefen. Unabhängig vom Ergebnis der Brexit-Verhandlungen und allfälligen Auswirkungen für die Scientific Community haben die Rektorinnen und Rektoren der Universitäten beider Länder, wie die anwesenden Mitglieder der Delegationen von UUK und uniko betonten, großes Interesse daran, die wechselseitigen Beziehungen aufrecht zu erhalten. Zu diesem Zweck sollen ab 2019 bilaterale Treffen stattfinden, um auf die veränderte Situation angemessen reagieren zu können. Universities UK und uniko haben die Gelegenheit ergriffen, folgendes gemeinsame Statement zu formulieren:
Meisterprüfung: uniko warnt vor falschen Erwartungen
Fiorioli: Zuordnung beruflicher Qualifikation bedeutet nicht Studienberechtigung
OTS 21.9.2018
Die heute bekundete Wertschätzung der Wirtschaftsministerin und der Wirtschaftskammer (WKO) für die jüngste Entscheidung der Steuerungsgruppe zum Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) nimmt die Generalsekretärin der Universitätenkonferenz (uniko), Elisabeth Fiorioli, zum Anlass, um vor allfälligen falschen Erwartungen zu warnen: Die sogenannte Aufwertung der Meisterprüfung durch NQR-Zuordnung des Meisters auf das Bachelor-Niveau (Level 6) bedeute keine Gleichwertigkeit im Sinne des Hochschulrechts und berechtige auch nicht zur Zulassung zu einem Masterstudium oder zur Führung des akademischen Titels „Bachelor“.
uniko: Realität des Studierenden im Widerspruch zu Uni-Budget
Präsidentin Blimlinger sieht bei Wunsch nach Änderungen auch Ministerium gefordert
OTS 21.9.2018
Mit Zustimmung, aber auch Vorbehalten reagiert die Präsidentin der Universitätenkonferenz (uniko), Eva Blimlinger, auf die jüngsten Wortmeldungen seitens des Wissenschaftsministeriums, die im Rahmen der gestern und heute, Freitag, in Wien anberaumten EU-Konferenz „The New Student“ an die Adresse der öffentlichen Universitäten gerichtet wurden. So resümierte der für Hochschulen zuständige Sektionschef unter Berufung auf den Bericht zur sozialen Lage der Studierenden, dass „die Normvorstellung vom Vollzeitstudierenden“ mit der Lebensrealität immer weniger übereinstimme. „Den Befund teilen wir gerne, doch dieser findet kaum Niederschlag in den Budgets der Universitäten“, entgegnet Blimlinger.
Blimlinger: „Regionaler BIP-Anteil ist für Unibudget belanglos“
uniko-Präsidentin sieht bei allen Universitäten gute Argumente für mehr Geld
OTS 20.8.2018
Die jüngsten Aussagen der Spitzenvertreter des Landes Oberösterreich, die unter Hinweis auf den Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt eine „gerechtere finanzielle Unterstützung“ für die Universität Linz (JKU) fordern, veranlassen die Präsidentin der Universitätenkonferenz (uniko), Eva Blimlinger, zu folgender Klarstellung: „Eine Bezugnahme auf Oberösterreichs Anteil am Bruttoinlandsprodukt hat für die kommenden Verhandlungen der Leistungsvereinbarungen zwischen den 21 Universitäten und dem Wissenschaftsministerium ebenso wenig Relevanz wie etwa der Hinweis auf den Fachkräftemangel.“ Bei der Vergabe der Universitätsbudgets 2019 bis 2021 zählten, so Blimlinger, keine Milchmädchenrechnungen oder Föderalismusmuskeln, sondern die tatsächlichen prüfungsaktiven Studierendenzahlen.
Die Universitätenkonferenz (uniko) will in Zusammenarbeit mit der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) ein Modell für eine Art Grundstipendium erarbeiten sowie das Studienrecht reformieren. So soll es etwa die Möglichkeit eines Vollzeit- oder eines Teilzeitstudiums sowie eine Art der Ruhendstellung des Studiums geben, so uniko-Präsidentin Eva Blimlinger kürzlich vor Journalisten.
uniko-Empfehlung zu Studienbeiträgen von Berufstätigen
Universitäten beschließen, Studienabschluss-Stipendienfonds einzurichten
OTS 19.6.2018
Eine Empfehlung an die Universitäten, künftig Studienabschluss-Stipendienfonds für Berufstätige einzurichten, wurde gestern, Montag, in der Plenarversammlung der Universitätenkonferenz (uniko) an der Kunstuniversität Linz einstimmig beschlossen. Die Universitäten reagieren damit auf die Aufhebung der Regelung des § 92 Abs. 1 Z 5 UG (Erlass des Studienbeitrags für Berufstätige) durch den Verfassungsgerichtshof, die mit 30. Juni 2018 wirksam wird. „Der uniko geht es darum, berufstätige Studierende mit Aussicht auf baldigen Studienabschluss zu unterstützen“, erklärt dazu uniko-Präsidentin Eva Blimlinger.
Drittstaatsangehörige: uniko über Novelle zu Fremdenrechtsgesetz erstaunt
Präsidentin Blimlinger macht auf Eingriff in die Autonomie der Unis aufmerksam
OTS 18.4.2018
Erstaunen lösen bei der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) die Pläne des Innenministeriums aus, die Aufenthaltsbestimmungen für Studierende aus sogenannten Drittstaaten zu verschärfen. Zum einen würden auch an Österreichs Universitäten viele (Master-)Studiengänge bereits in Englisch geführt, weshalb die geforderten Deutschkenntnisse zu Studienbeginn nicht zwingend notwendig seien, gibt uniko-Präsidentin Eva Blimlinger zu bedenken. Zum anderen würden damit vor allem hochklassige Talente – sei aus dem Bereich der Musik oder aus den technischen Studienrichtungen – abgeschreckt. „Problematisch ist auch der Aspekt, dass über den Umweg des Fremdenrechts ganz offensichtlich in die Autonomie der Universitäten bei der Zulassung von Studierenden eingegriffen werden soll“, ergänzt Blimlinger. Über deren Eignung könne aber nicht das Innenministerium entscheiden.
20 Jahre Bologna-Prozess: uniko mit gemischter Bilanz
APA 27.3.2018
Eine gemischte Bilanz zieht die Universitätenkonferenz (uniko) anlässlich des bevorstehenden 20-Jahr-Jubiläums des Bologna-Prozesses. Grundsätzlich habe die Umstellung der Studien und die Förderung der Mobilität der Studenten gut funktioniert, hieß es vor Journalisten. Mängel gebe es aber etwa bei der finanziellen Anerkennung der Abschlüsse.
Mit dem 1998 durch die sogenannte Sorbonne-Deklaration eingeleiteten Bologna-Prozess sollten europaweit die Studien bzw. deren Abschlüsse harmonisiert und so die Mobilität der Studenten gefördert werden. Ziel ist ein einheitlicher europäischer Hochschulraum. Die deutlichste Änderung für die Studenten brachte die Umstellung der meisten Abschlüsse auf das dreigliedrige System Bachelor/Master/PhD.
Mittlerweile werden rund 80 bis 85 Prozent der Studien im dreigliedrigen System angeboten, so uniko-Präsidentin Eva Blimlinger. Zuletzt umgestellt wurden das Pharmaziestudium und die Lehramtsstudien. Nach wie vor im „alten" Diplomstudiensystem befinden sich noch die Rechtswissenschaften, Medizin, Theologie und einige künstlerische Studien.
Mehr Auslandsaufenthalte, aber mangelnde Akzeptanz
Positivstes Resultat war die Steigerung der Auslandsaufenthalte der Studenten wie auch der Lehrenden - wobei sich die Form der Mobilität verändert habe, so der Vorsitzende des Forums Lehre der uniko, Martin Polaschek: Mittlerweile würden die Studenten oft nicht mehr nur ein Semester im Bachelor- bzw. im Master-Studium an einer anderen Hochschule absolvieren, sondern den gesamten Bachelor an einer Institution machen und den Master an einer anderen.
Als Problem sah Blimlinger allerdings die mangelnde Akzeptanz des Bachelor-Abschlusses: „Die Wirtschaft fängt zwar mit dem Bachelor etwas an, man beschäftigt die Absolventen auch – aber man bezahlt sie nicht entsprechend. Bei den Arbeitgebern ist es bei der Bezahlung so, als ob man gar keinen Abschluss hat." Dabei sei es gar nicht unbedingt nötig, die Absolventen mit jenen von Diplomstudien gleichzustellen: „Man kann ja innerhalb des Kollektivvertrags unterscheiden."
Weiteres Problem bei Bologna war die vom damaligen Ministerium nicht gesteuerte Umstellung der Studien, so Polaschek: „Die Vorgabe war nur: Schnell umstellen und kostenneutral." Einziger Rahmen sei gewesen, dass ein dreijähriges Bachelorstudium zum Einstieg ins Berufsleben befähigen und darauf ein zweijähriges Masterstudium folgen solle. „Man hat sich aber keine Gedanken gemacht, ob das ergänzende Studien sein sollen oder vertiefende, ob sie berufsbegleitend sein sollen oder nicht, ob sie direkt in die Wissenschaft führen sollen etc."
Komplizierter Wechsel in den Master
Nur vereinzelte Probleme gebe es mit dem Wechsel vom Bachelor- ins Masterstudium, meinte Polaschek - wobei manche Studenten von falschen Erwartungen ausgingen: „Es gibt welche, die glauben, dass sie mit jedem Bachelor ins Masterstudium wechseln können. Das geht nicht: Ich kann nicht den Bachelor in Chemie machen und dann automatisch ins Masterstudium Physik wechseln." Handlungsbedarf gebe es am ehesten bei manchen sehr speziellen Bachelor-Studien im Wirtschaftsbereich.
Ein anderes oft bemängeltes Problem, der oft nicht mögliche Wechsel innerhalb des gleichen Studiums – etwa Jus – an einen anderen Studienort in Österreich, habe wiederum wenig mit Bologna zu tun. „Jede Uni macht im Rahmen ihrer Autonomie ihr eigenes Curriculum. Wir werden vom Ministerium sogar immer wieder aufgefordert, Profil zu bilden, unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen und ja nichts Einheitliches zu machen", so Polaschek. „Da muss man sich von Ministeriumsseite her entscheiden: Wollt ihr Autonomie und ein eigenständiges Profil oder eine gute Durchlässigkeit für die Studierenden", ergänzte Blimlinger.
Unis wollen stärkere Einbindung
Für die Zukunft des Bologna-Prozesses wünschen sich die Unis eine stärkere Einbindung in die Entscheidungen. Außerdem müssten Mobilitätshindernisse abgebaut und etwa auch kürzere Auslandsaufenthalte ermöglicht werden. Derzeit müssten diese ein Semester dauern – „aber es sollte auch möglich sein, ein Monat wegzugehen, weil es wo etwas Geblocktes gibt – etwa für Musikstudierende, die einen Meisterkurs machen wollen", so Blimlinger. Und schließlich brauche es einen Kulturwandel bei der Verwendung der neuen Titel: „Das betrifft ja nicht nur den Bachelor, sondern auch den Master – beide werden nicht wahrgenommen." (APA)