DEUTSCH / ENGLISH
Suche
Suchformular
SuchoptionenSuche in:
Suchoptionen
Suche in:

Pressemitteilungen

Filtermöglichkeit

uniko sieht Privatuniversität CEU als Bereicherung

Blimlinger warnt vor Vermengung öffentlicher und privater Uni-Finanzierung

OTS 4.12.2018

Die Absicht und das Vorhaben der Central European University (CEU), wegen der rechtspopulistischen Politik der ungarischen Regierung von Budapest nach Wien zu übersiedeln, stoßen bei der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) auf überaus großes Verständnis. „Wir freuen uns auf jede Bereicherung des Universitätsstandortes Wien, die durch die CEU und ihre qualitätsvollen internationalen Programme gegeben ist. Wir heißen die Kollegen und Kolleginnen herzlich willkommen“, erklärt uniko-Präsidentin Eva Blimlinger.

Die Universitätenkonferenz (uniko) lehnt die von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) geplante Aufnahme der Donau-Universität Krems ins Universitätengesetz (UG) zum derzeitigen Zeitpunkt ab. Die Maßnahme sei „in sich widersprüchlich", deren Zweck „weder rechtstechnisch noch inhaltlich nachvollziehbar", heißt es in der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, dessen Begutachtungsfrist am 14. November endet.

Brexit: Universities UK und uniko wollen Kooperation vertiefen

Statement mit Appell an Politik, wissenschaftlichen Austausch weiter zu ermöglichen

OTS 19.10.2018

Vor dem Hintergrund der Brexit-Verhandlungen kamen die Präsidentin von Universities UK, Dame Janet Beer, und die Präsidentin der uniko, Eva Blimlinger, am Donnerstagabend bei einem Arbeitsgespräch in Wien überein, die bisherige Zusammenarbeit zu vertiefen. Unabhängig vom Ergebnis der Brexit-Verhandlungen und allfälligen Auswirkungen für die Scientific Community haben die Rektorinnen und Rektoren der Universitäten beider Länder, wie die anwesenden Mitglieder der Delegationen von UUK und uniko betonten, großes Interesse daran, die wechselseitigen Beziehungen aufrecht zu erhalten. Zu diesem Zweck sollen ab 2019 bilaterale Treffen stattfinden, um auf die veränderte Situation angemessen reagieren zu können. Universities UK und uniko haben die Gelegenheit ergriffen, folgendes gemeinsame Statement zu formulieren:

Meisterprüfung: uniko warnt vor falschen Erwartungen

Fiorioli: Zuordnung beruflicher Qualifikation bedeutet nicht Studienberechtigung

OTS 21.9.2018

Die heute bekundete Wertschätzung der Wirtschaftsministerin und der Wirtschaftskammer (WKO) für die jüngste Entscheidung der Steuerungsgruppe zum Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) nimmt die Generalsekretärin der Universitätenkonferenz (uniko), Elisabeth Fiorioli, zum Anlass, um vor allfälligen falschen Erwartungen zu warnen: Die sogenannte Aufwertung der Meisterprüfung durch NQR-Zuordnung des Meisters auf das Bachelor-Niveau (Level 6) bedeute keine Gleichwertigkeit im Sinne des Hochschulrechts und berechtige auch nicht zur Zulassung zu einem Masterstudium oder zur Führung des akademischen Titels „Bachelor“.

uniko: Realität des Studierenden im Widerspruch zu Uni-Budget

Präsidentin Blimlinger sieht bei Wunsch nach Änderungen auch Ministerium gefordert

OTS 21.9.2018

Mit Zustimmung, aber auch Vorbehalten reagiert die Präsidentin der Universitätenkonferenz (uniko), Eva Blimlinger, auf die jüngsten Wortmeldungen seitens des Wissenschaftsministeriums, die im Rahmen der gestern und heute, Freitag, in Wien anberaumten EU-Konferenz „The New Student“ an die Adresse der öffentlichen Universitäten gerichtet wurden. So resümierte der für Hochschulen zuständige Sektionschef unter Berufung auf den Bericht zur sozialen Lage der Studierenden, dass „die Normvorstellung vom Vollzeitstudierenden“ mit der Lebensrealität immer weniger übereinstimme. „Den Befund teilen wir gerne, doch dieser findet kaum Niederschlag in den Budgets der Universitäten“, entgegnet Blimlinger.

Blimlinger: „Regionaler BIP-Anteil ist für Unibudget belanglos“

uniko-Präsidentin sieht bei allen Universitäten gute Argumente für mehr Geld

OTS 20.8.2018

Die jüngsten Aussagen der Spitzenvertreter des Landes Oberösterreich, die unter Hinweis auf den Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt eine „gerechtere finanzielle Unterstützung“ für die Universität Linz (JKU) fordern, veranlassen die Präsidentin der Universitätenkonferenz (uniko), Eva Blimlinger, zu folgender Klarstellung: „Eine Bezugnahme auf Oberösterreichs Anteil am Bruttoinlandsprodukt hat für die kommenden Verhandlungen der Leistungsvereinbarungen zwischen den 21 Universitäten und dem Wissenschaftsministerium ebenso wenig Relevanz wie etwa der Hinweis auf den Fachkräftemangel.“ Bei der Vergabe der Universitätsbudgets 2019 bis 2021 zählten, so Blimlinger, keine Milchmädchenrechnungen oder Föderalismusmuskeln, sondern die tatsächlichen prüfungsaktiven Studierendenzahlen.

Unis wollen mit ÖH neues Studienrecht und Grundstipendium erarbeiten

APA 4.7.2018

Die Universitätenkonferenz (uniko) will in Zusammenarbeit mit der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) ein Modell für eine Art Grundstipendium erarbeiten sowie das Studienrecht reformieren. So soll es etwa die Möglichkeit eines Vollzeit- oder eines Teilzeitstudiums sowie eine Art der Ruhendstellung des Studiums geben, so uniko-Präsidentin Eva Blimlinger kürzlich vor Journalisten.

Eine Art Grundsicherung für Studenten könnte etwa entstehen, indem die Familienbeihilfe sowie diverse Stipendien in einem Modell zusammengeführt und direkt ausbezahlt werden, skizzierte Blimlinger. Dazu sehe man sich gerade Modelle in verschiedenen Ländern an. In Schweden erhalte damit jeder das gleiche Geld zum Studieren. Haken: Insgesamt müsste dann wohl mehr Geld als bisher ausgeschüttet werden. Umgekehrt kämen die Leute durch schnellere Abschlüsse früher auf den Arbeitsmarkt.

„Wir müssen uns das genau anschauen. Wie viel liegt in den verschiedenen Stipendientöpfen, wie viel bekommen wirklich Familienbeihilfe?" meinte Blimlinger. Und dann müsse überlegt werden, wie lange so ein Grundstipendium ausbezahlt werde. In Schweden seien dies vier Jahre: „Das deckt dann nur das Bachelorstudium ab." Eine andere Möglichkeit wäre das dänische Modell, das eine Mischung aus einer Grundfinanzierung und günstigen Studienkrediten vorsieht. „Dann muss man schauen, was für das österreichische System Sinn macht. Was kosten die Modelle? Gibt es dadurch wirklich eine bessere soziale Durchmischung oder gar eine geringere?"

Bessere Planungsmöglichkeiten durch Teilzeitstudien

Mit der Möglichkeit eines Teilzeitstudiums sollen die Unis bessere Planungsmöglichkeiten erhalten. Wer sich statt eines Vollzeit- für ein Teilzeitstudium entscheidet, würde damit etwa einerseits längere Toleranzzeiten etwa für den Beihilfenbezug erhalten, andererseits aber pro Semester auch weniger Geld bekommen. Die Ruhendstellung soll die derzeit mitunter komplizierte Beurlaubung ablösen – letztere erfordere einen triftigen Grund wie Schwangerschaft oder Krankheit: „Wenn ich schwanger werde, werde ich das meistens nicht gerade zu Beginn des Semesters." 

Bei anderen Themen gebe es klarerweise Differenzen mit der ÖH, räumte Blimlinger ein – etwa bei der Zahl der Prüfungswiederholungen. „Die ÖH muss natürlich sagen, es soll möglichst viele geben. Wir sagen natürlich Nein." Eigentlich müsste man mit einer oder zwei Wiederholungen das Auslangen finden. In anderen Staaten gebe es diese zahlreichen Antrittsmöglichkeiten überhaupt nicht – „man muss aber auch sagen, in diesen Staaten sind auch die Betreuungsrelationen ganz andere." Gleiches gelte für den Status einer Prüfung.

Einer Exmatrikulation von „ewigen" Studenten kann Blimlinger wenig abgewinnen. Damit würden den Unis gerade jetzt nach Abschaffung der Studiengebühren für berufstätige Langzeitstudenten Beiträge entgehen. Außerdem müsse man auch sicherstellen, dass nach einer erneuten Immatrikulation die bisherigen Leistungen angerechnet werden – „der Aufwand lohnt sich nicht".

Die Aufhebung der Gebührenbefreiung von berufstätigen Langzeitstudenten durch den Verfassungsgerichtshof hält Blimlinger für „ok": Bis zum Auslaufen ihres alten Doktoratsstudiums sei sie selbst noch inskribiert gewesen. Selbst mit ihrem Rektorinnengehalt hätte sie sich „ihre" Gebühren zurückholen können („es gab ja keine Obergrenze"), während Berufstätige unter einer bestimmten Einkommensgrenze diese Möglichkeit nicht gehabt hätten. „Das hat nicht zusammengepasst."

Blimlinger selbst will sich für eine weitere Amtszeit als Rektorin der Akademie der bildenden Künste bewerben. Im Senat der Uni hatte sie zuletzt die für eine Wiederbestellung ohne Ausschreibung nötige Zweidrittelmehrheit verfehlt. Deshalb muss die Stelle neu ausgeschrieben werden. Der Rektor wird dann vom Uni-Rat aus einem Dreiervorschlag des Senats gewählt (APA).

uniko-Empfehlung zu Studienbeiträgen von Berufstätigen

Universitäten beschließen, Studienabschluss-Stipendienfonds einzurichten

OTS 19.6.2018

Eine Empfehlung an die Universitäten, künftig Studienabschluss-Stipendienfonds für Berufstätige einzurichten, wurde gestern, Montag, in der Plenarversammlung der Universitätenkonferenz (uniko) an der Kunstuniversität Linz einstimmig beschlossen. Die Universitäten reagieren damit auf die Aufhebung der Regelung des § 92 Abs. 1 Z 5 UG (Erlass des Studienbeitrags für Berufstätige) durch den Verfassungsgerichtshof, die mit 30. Juni 2018 wirksam wird. „Der uniko geht es darum, berufstätige Studierende mit Aussicht auf baldigen Studienabschluss zu unterstützen“, erklärt dazu uniko-Präsidentin Eva Blimlinger.

Drittstaatsangehörige: uniko über Novelle zu Fremdenrechtsgesetz erstaunt

Präsidentin Blimlinger macht auf Eingriff in die Autonomie der Unis aufmerksam

OTS 18.4.2018

Erstaunen lösen bei der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) die Pläne des Innenministeriums aus, die Aufenthaltsbestimmungen für Studierende aus sogenannten Drittstaaten zu verschärfen. Zum einen würden auch an Österreichs Universitäten viele (Master-)Studiengänge bereits in Englisch geführt, weshalb die geforderten Deutschkenntnisse zu Studienbeginn nicht zwingend notwendig seien, gibt uniko-Präsidentin Eva Blimlinger zu bedenken. Zum anderen würden damit vor allem hochklassige Talente – sei aus dem Bereich der Musik oder aus den technischen Studienrichtungen – abgeschreckt. „Problematisch ist auch der Aspekt, dass über den Umweg des Fremdenrechts ganz offensichtlich in die Autonomie der Universitäten bei der Zulassung von Studierenden eingegriffen werden soll“, ergänzt Blimlinger. Über deren Eignung könne aber nicht das Innenministerium entscheiden.