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NEWSLETTER 1/19

07.02.2019

KOMMENTAR

Nun ist es soweit: Die Universitäten starten in die neue Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 mit einem vollkommen neuen Finanzierungssystem. Wir werden uns bemühen, die Herausforderungen anzunehmen und die vereinbarten Ziele zu erreichen. Und wir hoffen, dass die Studierenden uns dabei unterstützen, die Zahl der prüfungsaktiven Studien zu erhöhen. Parallel dazu warten aber schon neue Vorhaben und Veränderungen.

INLAND

Die erfolgreich abgeschlossenen Budget-verhandlungen 2018 und die Ankündigung einer Exzellenz-Initiative für 2019 dürften das Bundes-ministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung nicht dazu verleiten sich zurückzulehnen und zu sagen, „damit ist die Geschichte erledigt“. Diesen Appell richtete die Präsidentin der Universitätenkonferenz (uniko), Eva Blimlinger (APA-Foto: Richard Tanzer), in ihrer Neujahrsrede am Abend des 8. Jänner vor den Spitzen der Scientific Community in der Grand Hall der Erste Group in Wien an den anwesenden Bundesminister Heinz Faßmann. Eine Exzellenzinitiative für Österreich mit den dazugehörenden Rahmenbedingungen sei ebenso dringend erforderlich wie eine Verdreifachung der Mittel für den „chronisch unterdotierten Wissenschaftsfonds FWF“.

Das Schlagwort Nachhaltigkeit zählt ab sofort zum universitären Selbstverständnis: Rund 170 Vertreterinnen und Vertreter von derzeit 16 Universitäten und Forschungseinrichtungen, Ministerien und NGOs hatten sich am 21./22. Jänner beim „Kick-off“ des 2016 ins Leben gerufenen Projektes UniNEtZ eingefunden, um an der Universität für angewandte Kunst Wien das Fundament zur Umsetzung der 17 Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen (UNO) zu legen. Rektor Gerald Bast erklärte als Gastgeber: Er sei stolz, dass die Auftaktveranstaltung an der Angewandten stattfinde, einer Universität, deren Motto lautet: „Wir wenden Zukunft an.“

EUROPÄISCHER HOCHSCHULRAUM

Brexit-Folgen: Ministerium informiert Universitäten

Nach der Ablehnung des Brexit-Abkommens im britischen Unterhaus im Jänner hat das Bildungsministerium mit diversen Schreiben alle Hochschulen, Bildungsdirektionen, Forschungseinrichtungen sowie betroffene Studenten und Studentinnen über die voraussichtlichen Konsequenzen informiert. Kommt es tatsächlich zu einem Austritt Großbritanniens ohne Abkommen, werden die Auswirkungen vor allem im Hochschulbereich spürbar.

Derzeit studieren rund 650 Österreicher über das Erasmus-Programm der EU in Großbritannien und 400 Briten in Österreich. Darüber hinaus befinden sich 150 Uni-Lehrer aus Österreich über Erasmus-Projekte in Großbritannien und 80 Briten in Österreich. Sämtliche laufende Erasmus-Auslandsaufenthalte, die mit 29. März 2019 enden, können noch nach den geltenden Bestimmungen durchgeführt und abgerechnet werden. Für alle anderen versuche man, entweder mit der EU-Kommission oder selbst Lösungen zu finden, heißt es in dem Brief an die in Großbritannien studierenden Österreicher bzw. jene, die demnächst einen Aufenthalt dort antreten. Ob Großbritannien allerdings tatsächlich auch aus dem Erasmus-Programm ausscheidet, ist noch nicht fix. Dieses steht grundsätzlich auch Nicht-EU-Staaten offen.

Studienförderungsgesetz. Wer – auch abseits von Erasmus – künftig in Großbritannien studieren möchte, wird das auch grundsätzlich können. Allerdings sei noch offen, ob das Land Änderungen beim Bildungszugang oder den Studienbedingungen einführen wird, so das Ministerium. Das österreichische Studienförderungsgesetz soll jedenfalls dahingehend geändert werden, dass auch künftig für ein Studium in Großbritannien ein Mobilitätsstipendium bezogen werden kann. Keine Änderungen gibt es für Abschlüsse, die bereits an einer britischen Hochschule erworben wurden: Sie behalten ihre Gültigkeit in Österreich. Künftig erworbene Diplome und Qualifikationen einer britischen Bildungseinrichtung, die etwa den Berufszugang gewähren, müssen aber hierzulande erst nostrifiziert werden.

Teurer wird es für britische Studierende in Österreich: Derzeit zahlen sie als EU-Bürger innerhalb der Mindeststudiendauer plus Toleranzsemestern keine Studiengebühren. Als Drittstaaten-Angehörige müssen sie dagegen von Beginn weg die doppelten Studiengebühren (726,72 Euro pro Semester) berappen. Außerdem müssen sie vor der Zulassung in Österreich nachweisen, dass sie das betreffende Fach auch in ihrem Heimatland studieren dürfen. (APA)

PERSONALIA I

Der Senat und der Unirat der Universität Innsbruck haben Tilmann Märk (74) Ende Jänner für eine weitere Periode als Rektor bestätigt. Märk wird damit seine bereits dritte Amtszeit im Frühjahr 2020 antreten, teilte die Universität Innsbruck mit. Die neuerliche Rektoratsperiode währt dann bis 2024. Für die Zustimmung waren jeweils eine Zweidrittelmehrheit in Universitätsrat und Senat notwendig.

PERSONALIA II

Der amtierende Rektor der Medizinischen Universität Graz, Hellmut Samonigg (67), wird für weitere vier Jahre deren Geschicke lenken. Am 21. Jänner ist Samonigg vom Universitätsrat wiederbestellt worden, teilte die Universität mit. Der Universitätsrat folgte dabei einer Empfehlung des Senats. Rektor Samonigg steht seit Februar 2016 an der Spitze der MedUni Graz. Die erste Funktionsperiode Samoniggs läuft im Februar 2020 aus, die neue endet am 14. Februar 2024.

ZTIAT DES MONATS

„Wenn sie daran glauben, sollen sie in Niederösterreich die Studentenanzahl an ihrer privaten Med-Uni von 75 auf 300 erhöhen und sich überlegen, wie sie diese Mediziner dann in Niederösterreich halten.“

Eva Dichand, Herausgeberin des Gratisblatts HEUTE und Vorsitzende des Universitätsrats der Medizinischen Universität Wien, im PRESSE-Interview vom 6.2.2019 zur Forderung der niederösterreichischen Landespolitik nach Aufstockung der Medizinstudienplätze.

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